Common use of Private Risiken Clause in Contracts

Private Risiken. 10.1 Mitversichert ist als Privatperson die gesetzliche Haftpflicht des 10.1.1 des Versicherungsnehmers; 10.1.2 des Altenteilers/der Altenteilerin. 10.2 Der Versicherungsschutz besteht als Familiendeckung und richtet sich nach den Vereinbarungen im Versicherungsschein oder Nach- trägen und den dort aufgeführten Klauseln, Bedingungen und Bedin- gungsheften für private Risiken. 10.3 Für die Mitversicherung weiterer privater Risiken ist eine besondere Vereinbarung erforderlich.

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Sources: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung