Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Ver- tragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskosten. 4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hin. 4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetzt. 4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen. 4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Abonnementvertrag, Abonnementvertrag
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann 4.1. Der Veranstalter behält sich vor, den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe Reisepreis im Falle · der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassenErhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund hö- herer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder · der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für ver- einbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, wenn Hafen- oder Flughafengebühren oder · von Änderungen der für die betreffende Pauschalreise gelten- den Wechselkurse zu erhöhen.
4.2. Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Personen- beförderungskosten, erhöhen, so ist der Veranstalter berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen: · Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten den Sitzplatz bezieht, kann der Veranstalter von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen; · Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Be- förderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz er- gebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
4.3. Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder wegen einer Änderung des maß- geblichen Wechselkurses kann der Veranstalter den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf Grund von Umständen veränderneinem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z. B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Feri- enwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertrags- schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die nach Ver- tragsschluss eintreten, zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags- schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskostenwaren.
4.2 Sky Deutschland 4.5. Der Kunde kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“)vom Veranstalter unter Beachtung der Rege- lung in Ziff. Sky Deutschland darf 4.4. Satz 1 eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % Senkung des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetzt.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“)Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“)in Ziff. Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung 4.1. genannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Rei- sebeginn geändert haben und dies zu entsprechenniedrigeren Kosten für den Veranstalter führt.
4.5 Unabhängig 4.6. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhungen nach Vertragsab- schluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechen- den Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer Erhöhung angemes- senen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung an- nimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenom- men. Wahlweise kann der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall Veranstalter dem Kunden statt einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassenPreiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
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Sources: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann den mit dem Abonnenten Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden entfal lenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Ver- tragsschluss Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land Deutschland stehen („GesamtkostenveränderungGesamtkostenverände rung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („KostenelementeKosten elemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- Kundenservice und sonstige son stige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskostenVerwaltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal ein mal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten Abon nenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden AbonnementbeitragesAbonne mentbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene ProduktPro dukt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertragsdieses (hiervon ausgenommen sind Produkte von Drittanbietern). Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rungGesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung Preis senkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 4.5 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag Abonnement beitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Abonnementvertrag, Abonnementvertrag
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland 5.2.1. Preisänderungen durch die Stadtwerke Kirn GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Aus- übung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag dies nach Maßgabe § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich einseitigen Leistungsbestimmung durch die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändernStadtwerke Kirn GmbH sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ver- tragsschluss eintretenZiffer 5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind. Die Stadtwerke Kirn GmbH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflich- tet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die Stadtwerke Kirn GmbH verpflichtet, Kosten- steigerung nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kosten- steigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
5.2.2. Die Stadtwerke Kirn GmbH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die Stadtwerke Kirn GmbH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensen- kungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbe- sondere darf die Stadtwerke Kirn GmbH Kostensenkungen nicht vorhersehbar waren später weitergeben als Kostensteigerungen. Sinkt der Saldo der Belastungen durch die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage, den KWK-Aufschlag, die StromNEV-Umlage, die Offshore-Umlage und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen („Gesamtkostenveränderung“)Umlage für abschaltbare Lasten, ist die Stadtwerke Kirn GmbH unverzüglich zur Neukalkulation verpflichtet und hat dabei den gesunkenen Saldo in das Ergebnis der Kalkulation einfließen zu lassen. Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für ProgrammlizenzenVerpflichtung zur Neuermittlung nach Satz 4 entsteht in dem Zeitraum vom 15. Oktober bis
5.2.3. Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirksam, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttretender beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Sky Deutschland weist Die Stadtwerke Kirn GmbH wird zu den Abonnenten im Rahmen beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Hierbei hat die Stadtwerke Kirn GmbH den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen einer Änderung anzugeben und den An- teil der staatlich veranlassten Mehrbelastungen gemäß Ziffer 5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den sich nach Abzug der Umsatzsteuer und der vorgenannten Belastungen ergebenden Kostenanteil der Höhe nach jeweils gesondert auszuweisen.
5.2.4. Ändert die Stadtwerke Kirn GmbH die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist zu kündigen. Hierauf wird die Stadtwerke Kirn GmbH den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und be- vorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Kirn GmbH hat die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hinunverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des 5.2.5. Abweichend von vorstehenden Ziffern 5.2.1 bis zum Zeitpunkt 5.2.4 werden Änderungen der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuer- gesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetztKunden weitergegeben.
4.4 Sky Deutschland hat 5.2.6. Ziffern 5.2.1 bis 5.2.4 gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechenVerbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Sondervertrag Für Wärmespeicherstrom
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann 1.) Bei Anwendung der Preisänderungsklauseln wer- den die Preisänderungsfaktoren - wenn nicht an- ders angegeben - auf drei Dezimalstellen berech- net. Die ermittelten Leistungs- und Arbeitspreise werden auf zwei Dezimalstellen berechnet und nach kaufmännischen Gesichtspunkten auf- bzw. abgerundet. Für die Preisregelung WSW Talwärme Classic gilt:
2.) Als jeweils anzuwendender Lohn gilt das zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) ausgehandelte Stundenentgelt in Entgelt- gruppe 9 Stufe 1 TV-V. Preisstand ist der zum Zeit- punkt der Preisanpassung gültige Lohn. Die Stun- denentgelte werden auf zwei Kommastellen be- rechnet.
3.) Der Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterpro- duzenten wird den Veröffentlichungen des Statisti- schen Bundesamtes Wiesbaden, Fachserie 17 Preise, Reihe 2 "Preise und Preisindizes für ge- werbliche Produkte“ (Erzeugerpreise) unter 1 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (In- landsabsatz), "Erzeugnisse der Investitionsgüter- produzenten“ entnommen. Maßgebend ist das arithmetische Mittel aus den sechs Monatswerten, endend zwei Monate vor dem jeweiligen Preisan- passungsmonat. Diese Zeitspanne gilt auch als je- weiliger Preisbildungszeitraum. Der Indexwert wird auf eine Kommastelle gerundet.
4.) Als THE Winter-Quartal (Q1 und Q4) und THE ▇▇▇▇▇▇-Quartal (Q2 und Q3) gilt die Veröffentli- chung der PEGAS (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇- market-data) basierend auf dem Produkt „THE-Na- tural-Gas-Quarter-Futures“ für die jeweiligen Liefer- zeiträume (Januar - Juni und Juli - Dezember). Maßgebend ist das arithmetische Mittel aus den Settlementpreisen der Terminprodukte für den je- weiligen Lieferzeitraum, das auf drei Nachkomma- stellen gerundet wird. Als jeweiliger Preisbildungs- zeitraum gelten die sechs Monate, endend zwei Monate vor dem jeweiligen Preisanpassungsmo- nat. Für die Preisregelung WSW Talwärme Classic Süd gilt:
5.) Als jeweils anzuwendender Lohn gilt das zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) ausgehandelte Stundenentgelt in Entgelt- gruppe 5 Stufe 1 des Tarifvertrages Versorgungs- betriebe (TV-V). Preisstand ist der zum Zeitpunkt der Preisanpassung gültige Lohn. Die Stundenent- gelte werden auf zwei Dezimalstellen berechnet.
6.) Für die Preisregelung WSW Talwärme Classic Süd gilt das arithmetische Mittel aus sechs Monatswer- ten als maßgebend und endend drei Monate vor dem jeweiligen Preisanpassungsmonat. Die Preis- anpassung zum 1. April errechnet sich aus den Werten der vorangegangenen Monate Juli bis De- zember des Vorjahres. Die Preisanpassung zum 1. Oktober errechnet sich aus den Werten der vo- rangegangenen Monate Januar bis Juni des laufen- den Jahres. Der Indexwert wird auf eine Komma- stelle gerundet.
7.) Der jeweils anzuwendende Preis für Heizöl EL wird den Notierungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 2: „bei Lieferung in Tankwagen an Verbraucher, 40-50 hl pro Auf- trag, Marktort Düsseldorf“ entnommen. Maßgebend ist das arithmetische Mittel aus den sechs Monats- werten, endend drei Monate vor dem jeweiligen Preisanpassungsmonat. Die Preisanpassung zum 1. April errechnet sich aus den Werten der voran- gegangenen Monate Juli bis Dezember des Vorjah- res. Die Preisanpassung zum 1. Oktober errechnet sich aus den Werten der vorangegangenen Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres. Das arithme- tische Mittel wird auf eine Dezimalstelle berechnet. Für beide Preisregelungen gilt:
8.) Sollten die in den Preisformeln zu berücksichtigen- den Indizes/Notierungen nicht mehr veröffentlicht werden, werden die veröffentlichten Nachfolge- werte die alten Indizes/Notierungen ersetzen. Hilfs- weise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahe kommen.
9.) Wird die Erzeugung, Verteilung oder die Beliefe- rung von Wärme nach Vertragsschluss mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe zusätz- lichen Steuern, Abgaben und/oder sonstigen ho- heitlichen Belastungen belegt, welche sich kosten- mindernd oder kostenerhöhend auswirken, ist WSW berechtigt und verpflichtet, die Preise in glei- chem Umfang zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassengesetzlichen Änderung zu erhöhen bzw. zu ver- mindern. Gleiches gilt, wenn sich aufgrund von gesetzli- chen Regelungen zur Verminderung der CO2-Be- lastungen Kostenminderungen oder Kostenerhö- hungen bei der WSW eintreten. Die WSW wird den Kunden rechtzeitig über die Änderung informieren und ihm die Berechnungsgrundlagen darlegen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Ver- tragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberech- nung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen veränderndie Mehrkosten beschränkt, die nach Ver- tragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsver- hältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenent- lastungen - z. B. der Wegfall einer anderen Steuer - sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfol- gen. Der Kunde/Anschlussnehmer wird über die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskostenAnpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“)10.) Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über Erzeugung, Verteilung oder die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und Belieferung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, wird WSW die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung Preise zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Wirksamwerdens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar Änderung entsprechend anpassen.
11.) Die Messpreise sind im Hotel/ Sportsbar in Bundesanzeiger und auf der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in Homepage der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetztWSW Energie & Wasser AG veröffentlicht.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Fernwärmelieferungsvertrag
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann 6.1 Für die Nutzung der Ladepunkte der Stadtwerke und der Lade- punkte der Roamingpartner zahlt der Kunde den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag Preis gemäß der Anlage Preisblatt. Der Preis wird kalkuliert auf Grundlage der Kosten, die für die Nutzung der Ladepunkte durch alle Kunden in diesem Tarif anfallen. Der Preis für die Nutzung der Ladepunkte enthält die Kosten für den Betrieb der Ladepunkte, für Energie- beschaffung und Vertrieb inkl. Netzentgelten und netzbezogenen Umlagen, die EEG-Umlage sowie Roamingkosten.
6.2 Die Stadtwerke sind verpflichtet, die Preise nach Maßgabe der folgenden Regelungen Ziffer 6.1 nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Ver- tragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen gemäß § 315 BGB anzupassen („Gesamtkostenveränderung“Erhöhungen oder Ermäßigungen). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte Anlass für Programmlizenzeneine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“)der in Ziffer 6.1 genannten Kos- ten. Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie Der Umfang einer solchen Preisanpassung ist auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des Ver- änderung dieser Kosten seit der jeweils vorhergehenden Preis- anpassung nach dieser Ziffer bzw. – sofern noch keine Preisan- passung nach dieser Ziffer erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Erhöhung geltenden Abonnementbeitragesaktuellen Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kosten- senkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldie- ren. Die Stadtwerke sind verpflichtet, ist bei der Abonnent berechtigtAusübung ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Telefon 02382 · 788 - 0 Telefax 02382 · 788 - 258 ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ Steuer-Nr.: 304/5841/0021 ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ IBAN ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Ahlen (Westf.) Handelsregister: ▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇ IBAN ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇ seines billigen Ermessens Kostensenkungen nach den glei- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billi- gen Ermessens des Mobilitätsanbieters gerichtlich überprü- fen zu lassen. Änderungen der Preise nach dieser Ziffer sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung möglich, erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn die Stadt- werke dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wo- chen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mittei- len. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Wirksamwerdens der Erhöhung schriftlich Preisanpassung zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das Hierauf wird der Kunde von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem Stadtwerken in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetztgeson- dert hingewiesen.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann (1) Die vereinbarten Leistungen sind in hohem Maße lohnabhängig. Aus diesem Grund ist der Auftrag- nehmer berechtigt und im Falle einer sich aufgrund der nachstehenden Regelungen ergebenden Preis- senkung verpflichtet, bei Dauerschuldverhältnissen Preisanpassungen der vereinbarten Vergütung bei Änderung der der Leistung zugrundeliegenden Per- sonalkosten vorzunehmen.
(2) Aufgrund der Preisanpassung bei Reinigungs- und Winterdienst- leistungen: Erbringt der Auftragnehmer Leistungen im Bereich der Unterhalts- und Glasreinigung (z. B. Treppen- hausreinigung, Straßenreinigung) oder im Winter- dienst, ist für die Ermittlung der Anpassungshöhe der Vergütung für Unterhaltsreinigungsleistungen und Winterdienst die prozentuale Änderung der Lohn- gruppe 1 und im Bereich der Glasreinigung die der Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrags für die gewerbli- chen Beschäftigten in der Gebäudereinigung zwi- schen dem Bundesinnungsverband des Gebäuderei- niger-Handwerks (BIV) und der Industrie- Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ge- genüber dem jeweils vorher gültigen Tarifvertrag maßgeblich. Soweit der gesetzliche Mindestlohn den mit Tariflohn aufgrund einer Erhöhung übersteigt, ist dieser maß- geblich. Die prozentuale Änderung der Vergütung richtet sich dann nach der Differenz zwischen dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe zuvor angewendeten Tariflohn und dem geltenden Mindestlohn. Auf Wunsch des Auftraggebers erläutert der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassenAuftrag- nehmer, wenn sich welcher Tarifvertrag für welche Leistungen angewendet wird.
1.1 Deutschland, WZ 2008- N81 Gebäudebetreuung, Garten-und Landschafts- bau (Veröffentlichung des Statistischen Bundesam- tes, Fachserie 16, Reihe 4.3) im Vergleich zum Jahr des Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung maßgeblich. Der Auftragnehmer ist ferner zur Preisanpassung bei Änderung der Lohnnebenkosten berechtigt und ver- pflichtet. Die Anpassungshöhe folgt der prozentualen Änderung.
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber schriftlich oder in Textform auf die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Ver- tragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren Tarifänderung oder Lohnne- benkostenänderung und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen („Gesamtkostenveränderung“)damit verbundenen ge- änderten Preise hinweisen. Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie Preisänderungen werden mit Beginn des auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hinMittelung folgenden Monats, frühestens jedoch mit Eintritt der Tarif- oder Lohnnebenkostenänderung, wirksam.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetzt.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden ent- fallenden Gesamtkosten auf Grund aufgrund von Umständen verändern, die nach Ver- tragsschluss Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land Deutschland stehen („GesamtkostenveränderungGesamtkosten- veränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskostenVerwaltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal ein- mal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten Abon- nenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % fünf Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen Wo- chen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene betrof- fene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetztAbonnementbeitrag fort- gesetzt.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rungGesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung Preis- senkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag Abonnement- beitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Abonnementvertrag
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Ver- tragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky Deutsch- land stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten genann- ten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbei- trag Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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Sources: Abonnementvertrag
Preisanpassung. 4.1 Sky Deutschland kann den mit dem Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag 19.1 TOI TOI & DIXI fakturiert branchenübliche Preiszuschläge (insbesondere Maut- und Dieselkosten, CO2-Steuer, Klärwerksgebühren etc.) nach Maßgabe der folgenden Regelungen von Ziffer 19.3 an den Kunden weiter.
19.2 Wird die bestellte Leistung nach billigem Ermessen anpassenVertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, wenn sich kann TOI TOI & DIXI die hieraus entstehenden Mehrkosten durch entsprechende Zuschläge an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung einer Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen veränderndie Mehrkosten beschränkt, die nach Ver- tragsschluss eintretendem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen – z.B. der Wegfall anderer Steuern und/oder Abgaben – werden angerechnet. Die Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
19.3 Die Weiterfakturierung nach 19.1 und 19.2 wird aus Kostengründen und zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes pauschal als Zuschlag zum Transportpreis in Rechnung gestellt. Die jeweils aktuelle Höhe der pauschalen Aufschläge entnehmen Sie der jeweiligen Auftragsbestätigung oder erfragen Sie direkt bei Ihrem Ansprechpartner bei TOI TOI & DIXI. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt, nicht vorhersehbar waren und da es sich um eine Mischkalkulation handelt, unabhängig davon, ob die nicht entsprechend auf der Rechnung ausgewiesenen Kostenstellen faktisch anfallen. Der Nachweis wesentlich geringerer Kosten durch den Kunden ist jederzeit möglich.
19.4 Bei einer Preissteigerung um mehr als 10% ist TOI TOI & ▇▇▇▇ zum Rücktritt vom Vertrag bzw. im Belieben von Sky Deutsch- land stehen Falle eines Dauermietvertrages („Gesamtkostenveränderung“)vgl. Die auf das Abonnement entfallenden Gesamt- kosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Ver- waltungskosten.
4.2 Sky Deutschland kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“)hierzu Ziff. Sky Deutschland darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky Deutschland informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky Deutschland weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristge- recht eingegangenen 13.2 Satz 3) zur außerordentlichen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Vo- raussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Sofern also der Abonnementvertrag zur Sportsbar im Hotel/ Sportsbar in der Klinik an den Abonnement- vertrag für Zimmer/ Displays gekoppelt ist, führt die Kündigung des Abonnementvertrags über Zimmer/ Displays damit automatisch zur Kündigung des Abonnementvertrags zur Sportsbar im Hotel/ zur Sportsbar in der Klinik und umgekehrt. Ist der Abonnementvertrag für Zimmer/ Displays nicht an einen Abonnementvertrag zur Sportsbar in Hotel/ Sportsbar in der Klinik ge- koppelt, führt die Kündigung des einen Abonnementvertrags nicht automatisch zur Kündigung des anderen Abonnementvertrags. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt falls hinsichtlich einer Preisanpassung keine Einigung mit dem neuen Abonnementbei- trag fortgesetztKunden erzielt werden kann.
4.4 Sky Deutschland hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringe- rung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky Deutschland für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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