Common use of Pflegetagegeld Clause in Contracts

Pflegetagegeld. Mit Eintritt der Leistungspflicht wird: 1.1 für häusliche und teilstationäre Pflege das vereinbarte Tagegeld - im Pflegegrad 1 zu 10 % - im Pflegegrad 2 zu 30 % - im Pflegegrad 3 zu 60 % - im Pflegegrad 4 zu 100 % - im Pflegegrad 5 zu 100 % 1.2 für vollstationäre Pflege in zugelassenen stationären Pflegeein- richtungen (Pflegeheimen) und für Kurzzeitpflege wird das vereinbarte Tagegeld - im Pflegegrad 1 zu 10 % - im Pflegegrad 2 zu 100 % - im Pflegegrad 3 zu 100 % - im Pflegegrad 4 zu 100 % - im Pflegegrad 5 zu 100 % gezahlt.

Appears in 2 contracts

Sources: Pflegetagegeldversicherung, Krankenversicherungsvertrag

Pflegetagegeld. Mit Eintritt der Leistungspflicht wird: 1.1 für häusliche und teilstationäre Pflege das vereinbarte Tagegeld - im Pflegegrad 1 zu 10 % - im Pflegegrad 2 zu 30 % - im Pflegegrad 3 zu 60 % - im Pflegegrad 4 zu 100 90 % - im Pflegegrad 5 zu 100 %% gezahlt, unabhängig davon, durch wen die Pflege durchgeführt wird (Pflegefachkraft, Familienangehörige, etc.). 1.2 für vollstationäre Pflege in zugelassenen stationären Pflegeein- richtungen (Pflegeheimen) und für Kurzzeitpflege wird das vereinbarte Tagegeld - im Pflegegrad 1 zu 10 % - im Pflegegrad 2 zu 100 30 % - im Pflegegrad 3 zu 100 60 % - im Pflegegrad 4 zu 100 90 % - im Pflegegrad 5 zu 100 % gezahlt.

Appears in 1 contract

Sources: Krankenversicherungsvertrag