Nachtarbeit. 5.5.1. Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geleistet wird. 5.5.2. Pro Nachtarbeitszeitstunde wird zusätzlich zur Gage ein Zuschlag von 25 % ge- zahlt. Soweit es sich um Mehrarbeit handelt, wird zusätzlich der Mehrarbeits- zuschlag gezahlt. 5.5.3. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Lage des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit nicht möglich, so hat der Filmhersteller für den Transport zum und vom Arbeitsort zu sorgen.
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Sources: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende
Nachtarbeit. 5.5.1. Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geleistet wird.
5.5.2. Pro Nachtarbeitszeitstunde wird zusätzlich zur Gage ein Zuschlag von 25 25% ge- zahlt. Soweit es sich um Mehrarbeit handelt, wird zusätzlich der Mehrarbeits- zuschlag Mehrarbeitszuschlag gezahlt.
5.5.3. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Lage des Arbeitsortes Arbeit- sortes oder der Arbeitszeit nicht möglich, so hat der Filmhersteller für den Transport zum und vom Arbeitsort zu sorgen.
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Sources: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Nachtarbeit. 5.5.1. Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geleistet ge- leistet wird.
5.5.2. Pro Nachtarbeitszeitstunde wird zusätzlich zu- sätzlich zur Gage ein Zuschlag von 25 % ge- zahltgezahlt. Soweit es sich um Mehrarbeit handelt, wird zusätzlich der Mehrarbeits- zuschlag Mehrar- beitszuschlag gezahlt.
5.5.3. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Ver- kehrsmitteln aufgrund der Lage des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit nicht möglich, so hat der Filmhersteller für den Transport zum und vom Arbeitsort zu sorgen.
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Sources: Manteltarifvertrag
Nachtarbeit. 5.5.1. Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistet wird.
5.5.2. Pro Nachtarbeitszeitstunde wird zusätzlich zur Gage ein Zuschlag von 25 % ge- zahlt. Soweit es sich um Mehrarbeit handelt, wird zusätzlich der Mehrarbeits- zuschlag Mehrarbeitszuschlag gezahlt.
5.5.3. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Lage des Arbeitsortes Arbeit- sortes oder der Arbeitszeit nicht möglich, so hat der Filmhersteller für den Transport zum und vom Arbeitsort zu sorgen.
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Sources: Manteltarifvertrag
Nachtarbeit. 5.5.1. Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geleistet wird.
5.5.2. Pro Nachtarbeitszeitstunde wird zusätzlich zur Gage ein Zuschlag von 25 25% ge- zahltgezahlt. Soweit es sich um Mehrarbeit handelt, wird zusätzlich der Mehrarbeits- zuschlag Mehrarbeitszuschlag gezahlt.
5.5.3. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Lage des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit nicht möglich, so hat der Filmhersteller Film- hersteller für den Transport zum und vom Arbeitsort zu sorgen.
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Sources: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende
Nachtarbeit. 5.5.1. 5.5.1 Nachtarbeit ist die Arbeit, die in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geleistet wird.
5.5.2. 5.5.2 Pro Nachtarbeitszeitstunde wird zusätzlich zur Gage ein Zuschlag von 25 25% ge- zahltgezahlt. Soweit es sich um Mehrarbeit handelt, wird zusätzlich der Mehrarbeits- zuschlag Mehrarbeitszuschlag gezahlt.
5.5.3. 5.5.3 Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Lage des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit nicht möglich, so hat der Filmhersteller für den Transport zum und vom Arbeitsort zu sorgen.
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