Mutterschaftsurlaub. Bei der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf sechzehn Wochen Mutterschaftsurlaub, dies unter der Vo- raussetzung, dass sie Anspruch auf Mutterschaftserwerbs- ersatz hat. Mindestens 14 Wochen des Mutterschaftsurlaubs müssen nach der Niederkunft bezogen werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)
Mutterschaftsurlaub. Bei Art. 329f 133 Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf sechzehn Wochen Mutterschaftsurlaub, dies unter der Vo- raussetzung, dass sie Anspruch auf Mutterschaftserwerbs- ersatz hat. Mindestens einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen des Mutterschaftsurlaubs müssen nach der Niederkunft bezogen werdenWochen.
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Sources: Arbeitsvertrag