Monatslohn. 37.1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn im Kalenderjahr. Beginnt oder endigt das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjah- res, so besteht ein Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil des 13. Mo- natslohnes. 37.2 Bei Anstellung im Monatslohn entspricht der 13. Monatslohn einem Zwölftel der während des Kalenderjahres ausbezahlten Grundlöhne, bei Anstellung im Stun- denlohn einem Zwölftel der im Kalenderjahr monatlich durchschnittlich ausgerich- teten Grundlöhne. Hat ein Arbeitsverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr gedauert, entspricht der 13. Monatslohn einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr bezogenen Grundlöhne. 37.3 Bei Absenzen wird der 13. Monatslohn in dem Ausmass gekürzt, als das Unternehmen nach Ablauf der in Ziff. 43.1 bezeichneten Fristen von der Lohn- zahlung entbunden ist.
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Sources: Landes Gesamtarbeitsvertrag
Monatslohn. 37.1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn im Kalenderjahr. Beginnt oder endigt das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjah- resKalenderjahres, so besteht ein Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil des 13. Mo- natslohnesMonatslohnes.
37.2 Bei Anstellung im Monatslohn entspricht der 13. Monatslohn Monats- lohn einem Zwölftel der während des Kalenderjahres ausbezahlten ausbe- zahlten Grundlöhne, bei Anstellung im Stun- denlohn Stundenlohn einem Zwölftel der im Kalenderjahr monatlich durchschnittlich ausgerich- teten ausgerichteten Grundlöhne. Hat ein Arbeitsverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr gedauert, entspricht der 13. Monatslohn Monats- lohn einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr bezogenen bezo- genen Grundlöhne.
37.3 Bei Absenzen wird der 13. Monatslohn in dem Ausmass gekürztge- kürzt, als das Unternehmen nach Ablauf der in Ziff. 43.1 bezeichneten Fristen von der Lohn- zahlung Lohnzahlung entbunden ist.
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Sources: Landes Gesamtarbeitsvertrag
Monatslohn. 37.1 33.1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn im Kalenderjahr. Beginnt oder endigt das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjah- resKalenderjahres, so besteht be- steht ein Anspruch auf einen verhältnismässigen Anteil des 13. Mo- natslohnesMonatslohnes.
37.2 33.2 Bei Anstellung im Monatslohn entspricht der 13. Monatslohn einem Zwölftel der während des Kalenderjahres ausbezahlten Grundlöhne, bei Anstellung im Stun- denlohn Stundenlohn einem Zwölftel der im Kalenderjahr monatlich durchschnittlich ausgerich- teten ausgerichteten Grundlöhne. Hat ein Arbeitsverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr Kalen- derjahr gedauert, entspricht der 13. Monatslohn einem Zwölftel der im betreffenden betref- fenden Kalenderjahr bezogenen Grundlöhne.
37.3 Bei Absenzen wird der 13. Monatslohn in dem Ausmass gekürzt, als das Unternehmen nach Ablauf der in Ziff. 43.1 bezeichneten Fristen von der Lohn- zahlung entbunden ist.
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Sources: Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav)