Meldungen Musterklauseln

Meldungen. 1. Jeder Vertragsstaat gibt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieses Vertrags für den betreffenden Vertragsstaat eine Meldung ab, in der er
Meldungen. (1) Jeder Vertragsstaat gibt der Organisation spätestens 30 Tage, nachdem dieses Übereinkommen für ihn in Kraft getreten ist, eine Meldung ab, in der er
Meldungen. Chemische Waffen Meldungen chemischer Waffen nach Art. III Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen Vorlage des allgemeinen Plans für die Vernichtung chemischer Waffen
Meldungen. Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen nach Art. III Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen Vorlage allgemeiner Vernichtungspläne Vorlage der jährlichen Vernichtungspläne und der Jahresberichte über die Vernichtung
Meldungen. Einzige Kleinanlage
Meldungen. 4 Elektronische Meldungen § 5 Stammdaten § 6 Gewerbliche Arbeitnehmer § 7 Angestellte § 8 Versicherungsnachweis für Angestellte § 9 Dienstpflichtige Arbeitnehmer § 10 Auszubildende § 11 Ausbildungsnachweise
Meldungen. 4 Elektronische Meldungen § 5 Stammdaten
Meldungen. Jede Nutzung der Infrastruktur ist in der vom Hafen vorgegebenen Form rechtzeitig anzumelden (Muster Anlage 7). Zur Berechnung des Entgeltes nach Nummer 3 sind dem Hafen jeweils bis zum 10. des folgenden Monats die erforderlichen Papiere zur Verfügung zu stellen; aus diesen Unterlagen müssen sich u. a. sowohl die Anzahl der beförderten Wagen, das beförderte Gewicht in Tonnen/Wagen, die Achsen pro Wagen ersehen lassen. Der Schuldner ist weiter verpflichtet, dem Hafen oder der von ihm beauftragten Stelle die für die Entgelterhebung notwendigen Auskünfte unter Vorlage beweiskräftiger Unterlagen zu erteilen.
Meldungen. 5.1 Abgabe durch den Kunden, Übertragung durch Sage