Common use of Kosten Clause in Contracts

Kosten. Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen die Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.

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Samples: www.parlament.gv.at, www.parlament.gv.at, www.parlament.gv.at

Kosten. Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen die beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.

Appears in 6 contracts

Samples: www.ris.bka.gv.at, investmentpolicy.unctad.org, www.parlament.gv.at

Kosten. Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihres Mitglieds und ihrer Vertretung Rechtsvertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen Vorsitzenden sowie die sonstigen Kosten werden von den Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Teilen getragen. Das Schiedsgericht nicht kann eine andere Aufteilung der Kosten festlegtKostenregelung treffen.

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Samples: www.parlament.gv.at

Kosten. Jede Vertragspartei Partei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts Schieds- gerichts tragen die Vertragsparteien Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.

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Samples: 360.lexisnexis.at

Kosten. Jede Vertragspartei Partei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen die Vertragsparteien Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.

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Samples: www.parlament.gv.at

Kosten. Jede Vertragspartei trägt Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, werden die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen die Schiedsgerichts, einschliesslich der Entschädigung der Schiedsrichter, von den Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegtTeilen getragen.

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Samples: wipolex-res.wipo.int

Kosten. Jede Vertragspartei trägt die Kosten ihres eigenen Mitglieds des Schiedsgerichts sowie jene ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Vorsitzenden und die übrigen Kosten des Schiedsgerichts tragen die Vertragsparteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten etwas anderes festlegt.

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Samples: www.parlament.gv.at