Common use of Kosten Clause in Contracts

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel entstehen.

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Samples: www.alt-partner.at, www.carlrieck.de, www.carlrieck.de

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen Auf- wendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere ins- besondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten RechtsanwaltsRechts- anwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung Streit- verkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel erforder- lichen Schriftwechsel entstehen.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. KostenÜbersteigt der geltend gemachte Schadensersatzanspruch die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehenträgt der Versicherer Kosten nur in dem Umfang, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die in welchem diese bei einem Ver- sicherten für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel entstehenAnspruch in Höhe der Versicherungssumme entstanden wären.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere insbe- sondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- dem Versicherungsnehmer oder einer mitver- sicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel entstehen.

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Samples: www.carlrieck.de, www.kuv24-berater.de, www.assecon.de

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten Versicher- ten für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.

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Samples: www.kuv24-datenrisiken.de, www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie SchadenermittlungskostenReise- und Schadenregulierungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.

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Samples: www.alt-partner.at, www.alt-partner.at, www.kuv24-media.de

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem dem Ver- sicherten sicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.

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Samples: Jahresnettobeitrag Modul Cyberversicherung, www.aia.de

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen Aufwendun- gen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer Versicher- er und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.

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Samples: Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen, www.kuv24-media.de

Kosten. Als Kosten im Sinne von Lit. a und b gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.

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Samples: www.afb24.de

Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie SchadenermittlungskostenReise- und Schadenregulierungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung Zustim- mung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel erforderllichen Schriftwechsel entstehen.

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Samples: coverager.com