Common use of Kosten Clause in Contracts

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 120 contracts

Samples: www.continentale.info, www.eventassec.de, www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 27 contracts

Samples: www.continentale.info, media.barmenia.de, www.asspario.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien Par- teien je zur Hälfte.

Appears in 19 contracts

Samples: Gesamt Jahresbeitrag, sv-makler.de, www.sparkassenversicherung.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres SachverständigenSachver- ständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 8 contracts

Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de, www.ostangler.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Obman- nes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 8 contracts

Samples: www.conceptif.de, www.uvw.de, www.helvetia.com

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen tra- gen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 6 contracts

Samples: www.diebayerische.de, www.gev-versicherung.de, www.ratundservice.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten Kos- ten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 6 contracts

Samples: cdn.website-editor.net, www.diebayerische.de, www.heb.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres SachverständigenSach- verständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 4 contracts

Samples: www.gdv.de, www.mecklenburgische.de, www.mecklenburgische.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Ob- mannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 4 contracts

Samples: Neuantrag Ersatzantrag, amex-online.de, www.lvd-online.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei Par- tei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 4 contracts

Samples: www.conceptif.de, www.walslebe.de, www.mvk-versicherung.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres SachverständigenSachverständi- gen. Die Kosten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 3 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide bei- de Parteien je zur Hälfte.

Appears in 3 contracts

Samples: www.subal.com, www.fotofairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien Partei- en je zur Hälfte.

Appears in 3 contracts

Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.v-aktuell.de, www.bavariadirekt.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei Par> tei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 2 contracts

Samples: www.interlloyd.de, www.interlloyd.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Ob­ mannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 2 contracts

Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌, www.gev-versicherung.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres SachverständigenSach- verständigen. Die Kosten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Appears in 2 contracts

Samples: www.mecklenburgische.de, www.mecklenburgische.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten Kos- ten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

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Samples: media.barmenia.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur HälfteHälfte (siehe hierzu auch A 1 – 11.2.23).

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Samples: media.barmenia.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien Partei- en je zur Hälfte.

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Samples: www.flugschulen.at

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres SachverständigenSachver- ständigen. Die Kosten des Obmannes tragen tra- gen beide Parteien je zur Hälfte.

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Samples: www.lvm.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Ob- manns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

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Samples: www.proneo.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte. Hierzu ist auch die Kostenregelung unter § 10, l) zu beachten.

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Samples: www.xxv24.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur HälfteHälfte (siehe hierzu auch A 1 – 11.2.20).

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Samples: media.barmenia.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt tragt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.

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Samples: constantia-versicherungen.de

Kosten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres SachverständigenSachver- ständigen. Die Kosten des Obmannes Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.

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Samples: www.mecklenburgische.de