Internatskosten. Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die ▇▇▇▇▇▇▇ der Berufsschule be- stimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschul- pflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem Lehr- ling zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des Internats entspricht, sein volles Lehrlingseinkommen verbleibt. Zusätzliche Kosten des günstigsten öffentlichen Ver- kehrsmittels, die Lehrlingen durch die Anreise zur bzw. Abreise von der in Internatsform geführten Be- rufsschule bis zu einmal pro Kalenderwoche nach- weislich entstehen, sind vom Unternehmen zu erset- zen. Auf diesen Anspruch können die dem Lehrling ge- bührenden Förderungen angerechnet werden. Vo- raussetzung für diesen Anspruch auf Fahrtkostener- satz ist der Bezug der Familienbeihilfe. Bei Verringe- rung oder Wegfall öffentlicher Förderungen für der- artige Fahrtkosten, bleibt der anteilige Fahrtkostener- satz unverändert. Auf Verlangen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin sind entsprechende Belege vorzulegen.
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Sources: Kollektivvertrag
Internatskosten. Die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die ▇▇▇▇▇▇▇ der Berufsschule be- stimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschul- pflicht entstehen, hat der Lehrberechtigte dem Lehr- ling zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des Internats entspricht, sein volles Lehrlingseinkommen verbleibtseine volle Lehrlingsentschädigung ver- bleibt. Zusätzliche Kosten des günstigsten öffentlichen Ver- kehrsmittels, die Lehrlingen durch die Anreise zur bzw. Abreise von der in Internatsform geführten Be- rufsschule bis zu einmal pro Kalenderwoche nach- weislich entstehen, sind vom Unternehmen zu erset- zen. Auf diesen Anspruch können die dem Lehrling ge- bührenden Förderungen angerechnet werden. Vo- raussetzung für diesen Anspruch auf Fahrtkostener- satz ist der Bezug der Familienbeihilfe. Bei Verringe- rung oder Wegfall öffentlicher Förderungen für der- artige derar- tige Fahrtkosten, bleibt der anteilige Fahrtkostener- satz unverändert. Auf Verlangen des Arbeitgebers/Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin sind entsprechende Belege vorzulegenvorzule- gen.
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Sources: Kollektivvertrag