Common use of Hintergrund Clause in Contracts

Hintergrund. Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 legt verbindliche Normen zur Lizenzierung des fliegenden Personals fest. Die rechtliche Grundlage für die Anrechenbarkeit von Kenntnissen, Erfahrungen und Fä- higkeiten aus der militärischen Luftfahrt ergibt sich aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beantragen die Inhaber mi- litärischer Flugbesatzungslizenzen die Erteilung von Teil-FCL-Lizenzen bei dem Mitglied- staat, in dem sie ihren Militärdienst geleistet haben. Die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden ge- mäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 für die Zwecke der ein- schlägigen Anforderungen des Anhangs I im Einklang mit den Festlegungen eines von dem Mitgliedstaat in Konsultation mit der Agentur erstellten Anrechnungsberichts ange- rechnet.

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Sources: Vereinbarung Zur Anrechenbarkeit Von Kenntnissen, Erfahrungen Und Fähigkeiten Aus Der Militärischen Luftfahrt, Vereinbarung Zur Anrechenbarkeit Von Kenntnissen, Erfahrungen Und Fähigkeiten Aus Der Militärischen Luftfahrt