Common use of Haftung Clause in Contracts

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden.

Appears in 1 contract

Samples: youturn-erlebnispaedagogik.de

Haftung. you:turnFür die Haftung des Gastgebers gelten die §§ 701-erlebnispädagogik 703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Vermieter, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Eventuelle Beschädigungen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sie sind verpflichtet, einen während Ihrer Mietzeit durch Ihr Verschulden entstandenen Schaden dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder Sachen und er haftet nicht für Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem gemieteten Appartement / Ferienwohnung und den vertraglichen Leistungen stehen. Dazu zählen die Umgebung der Ferienunterkunft, Ortsverhältnisse des Ferienortes, Entfernungsangaben sowie das Geschehen rund um das Objekt wie z.B. eventuelle Bauarbeiten am Nachbarhaus oder Straßenarbeiten. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom-und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Die An-und Abreise durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters z. B. bei Einbruch, Diebstahl oder Feuer. Eventuelle Beanstandungen müssen dem Eigentümer sofort mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Nach der Abreise können keine Beanstandungen mehr vom Vermieter angenommen werden. Soweit dem Xxxx ein Stellplatz in der Tiefgarage im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätHaus, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenauch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch Abhandenkommen oder Beschädigung auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters dem Grundstück oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Gastgeber nicht, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung außer bei Vorsatz und oder grober Fahrlässig- keitFahrlässigkeit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird Dies gilt auch für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden„Erfüllungsgehilfen" des Gastgebers.

Appears in 1 contract

Samples: blumen-kiesel.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik  Das Hotel haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenGesundheit. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik Weiterhin haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung es für Personen-, Sach- und Vermögensschädensonstige Schäden, die auf ein Verschulden einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindvertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Unberührt bleibt Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Vorsatz Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und grober Fahrlässig- keiteinen möglichen Schaden gering zu halten. BagatellschädenIm Übrigen ist der Kunde verpflichtet, insbesondere das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der eigenen Kleidung Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.  Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotelsberuhen.  Der Veranstalter haftet für alle Verluste und der eigenen AusrüstungSchäden, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragenauch Folgeschäden, an Personen, Gebäuden oder Einrichtungen bzw. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterInventar, die durch Teilnehmende Veranstaltungsteilnehmer, bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.  Der Kunde ist verpflichtet, für in Anspruch genommene oder bestellte Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Buchung und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den Preis angemessen anheben.  Rechnungen des Hotels sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenbinnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen; das Hotel ist jedoch berechtigt, bei Abreise die vollständige Zahlung zu verlangen und von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Zuwiderhandlungen Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, den derzeit aktuellen Zinssatz als Verzugszinsen zu berechnen.  Die Rechnungen, vor allem im Veranstaltungsbereich sind in Bar oder Verstößen gegen Anweisungen mit EC-Karte zu bezahlen, in Ausnahmefällen senden wir Ihnen die Rechnung zu. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist bei Veranstaltungen nicht möglich.  Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart: Für den Veranstaltungsbereich bei Reservierung des Festzeltes: − € 500,00 bei Vertragsabschluss (= feste Reservierung) als Garantie − 30% des Speisenumsatzes 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung Für den Veranstaltungsbereich bei Reservierungaller anderen Räume: − € 150,00 für die Pfanstiel's Stube − € 150,00 für den Tagungspavillion − € 75,00 für das Nebenzimmer  Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist (14 Tage) nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (Der Kunde / Besteller muss darüber nicht informiert werden, da das Versäumnis zu seinen Lasten geht.)  In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der Aktion ausgeschlos- sen werdenim Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.  Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.  An einem Samstag im April betragen die allgemeinen Bereitstellungskosten für das Festzelt bei einem Umsatz unter € 6.000,00 (Speisen und Getränke) bis zu € 1.500,00; liegt der Umsatz in diesem Zeitraum unter € 5.500,00 betragen die Bereitstellungskosten bis zu € 1.750,00.  An einem Samstag zwischen Mai und Oktober beträgt der Mindestumsatz € 6.800,00 für Speisen und Getränke.  An einem Xxxxxxx zwischen Mai und Oktober beträgt der Mindestumsatz € 5.000,00 für Speisen und Getränke. Gleiches gilt vor einem gesetzlichen württembergischen Feiertag zwischen Mai und Oktober.  An einem Sonntag und württembergischen Feiertag betragen die allgemeinen Bereitstellungskosten für das Festzelt bei einem Umsatz unter € 3.000,00 (Speisen und Getränke) bis zu € 750,00.  An allen anderen Terminen betragen die Bereitstellungskosten für das Festzelt bei einem Umsatz unter € 2.500,00 (Speisen und Getränke) bis zu € 500,00.  Die allgemeinen Bereitstellungskosten für die obere Schumann Stube betragen bis zu € 400,00 bei einem Umsatz unter € 1.000,00 in einer der beiden Servicezeiten (mittags: 12:00 – 14:00 Uhr; abends:18.00 – 21.00 Uhr).  Die Bereitstellungskosten für den Tagungspavillion betragen bis zu € 400,00 bei einem Umsatz unter € 1.200,00.  Die Bereitstellungskosten für untere & obere Schumann Stube zusammen betragen € 500,00 bei einem Umsatz unter € 2.500,00 in einer der beiden Servicezeiten (mittags: 12:00 – 14:00 Uhr; abends:17.00 – 21.00 Uhr).  Alle Mindestumsätze gelten für jeden Raum gesondert. Eine Kumulierung ist nicht möglich.

Appears in 1 contract

Samples: hotel-landmann.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Formidable GmbH im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätAuftrag des Kunden eingeschaltet hat, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird Der Locationgeber übernimmt keine Haftung dafür, dass die Location für Schäden am Eigentum Dritterden beabsichtigten Nutzungszweck geeignet ist. Schadensersatzsprüche wegen Nichtnutzung aus o.a. Gründen oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt sowie behördlichen Auflagen und Untersagungen, die die Nutzung unmöglich machen oder aufgrund fehlender Genehmigungen sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Teilnehmende vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind kei- nerlei wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommengilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Formidable GmbH. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Formidable GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Zuwiderhandlungen Bedient der Kunde sich der Erfüllungs- und Verrichtungshilfen der Formidable GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Formidable GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder Verstößen gegen Anweisungen umgeräumt wird, so ist die Haftung der Formidable GmbH ausgeschlossen. Sollte ein Schadenfall oder andere äußere Umstände die Nutzung unserer Objekte (Locations) ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein, so besteht seitens des Kunden kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende Formidable GmbH, es sei denn, der Nutzungsausfall wurde von der Aktion ausgeschlos- sen werdenFormidable GmbH schuldhaft herbeigeführt. Der Ersatzanspruch ist auf Höhe der Locationmiete begrenzt. Wird durch den Kunden ein Schadensfall verursacht, der die weitere Nutzung unmöglich macht, so hat er den Ausfall angemessen auszugleichen. Für die Schadensbeseitigung sind stets nur fachlich qualifizierte Kräfte einzusetzen. Alle gegen die Formidable GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Appears in 1 contract

Samples: www.formidable-events.de

Haftung. you:turnDas betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit des Künstlers/ der Crew und der Bandtechniker sowie für die vom Künstler /Der Crew an den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthalts des Künstlers/Crew am Veranstaltungsort. Für Schäden an den Musikinstrumenten oder an der Licht-erlebnispädagogik Tonanlage durch mangelhaft oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen sowie durch indirekten Blitzschlag, Vandalismus oder unsachgemäße Bedienung durch Personal haftet der Veranstalter. Für Schäden an oder Diebstahl von Instrumenten, Technischen Anlagen oder persönlichem Eigentum des Künstlers /der Crew, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Veranstalter. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch den Künstler. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätVertrag angegebenen Darbietungen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die einen Minderwert gegenüber auch den Künstler einschließt. Der Veranstalter haftet für etwaige Vertragsverletzungen und stellt die Agentur anklang von jeglichen Forderungen dritter frei. Zusatz Freiluftveranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Freien verpflichtet sich der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenVeranstalter für eine regen- und windsichere Bühne zu sorgen sowie trockenen und rutschfesten Bühnenboden. Bei verschuldetem wetterbedingten Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenVeranstaltung kommt Punkt 6) zur Anwendung. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt Für Schäden an Material und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen Personen durch Nichtvorhandensein einer wetterfesten Bühne haftet zur Gänze der vertraglichen LeistungVeranstalter. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr Agentur anklang haftet nicht für Leistungsstörungen zwischen Künstler und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur Veranstalter, insbesondere nicht für die kurzfristige Absage von Xxxxxxxx, nicht gezahltes Honorar, das Ausbleiben des Künstlers oder sämtliche Personen- und Sachschäden, die im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Zusammenhang mit dem Auftritt entstehen. Die Agentur anklang bemüht sich, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindbei Künstlerabsagen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl Eine Rechtspflicht hierfür wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdennicht anerkannt.

Appears in 1 contract

Samples: www.agentur-anklang.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Räumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewa- chungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Xxxx. Werden Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, gesetzlichen Mög- lichkeiten wegbedungen. Das Hotel bedingt die einen Minderwert Haftung gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur dem Xxxx im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung der gesetz- lichen Möglichkeiten für Personen-leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, Sach- wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Xxxx, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Der Xxxx haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterVerlus- te, die durch Teilnehmende ihn, seine Begleiter bzw. Hilfspersonen verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenwerden, ohne dass das Hotel dem Xxxx ein Verschulden nachweisen muss. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenDer Xxxx haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegen- über Dritten. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegen- über als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller ver- pflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese all- gemeinen Geschäftsbedingungen, an den Xxxx weiterzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.seminarinside.ch

Haftung. you:turnEine Erstattung nutzlos aufgewendeter Reisekosten und sonstiger Aufwendungen erfolgt nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der GIS-erlebnispädagogik haftet Akademie GmbH oder der Personen, der sie sich bedient, zum Ausfall des Seminars geführt haben. In keinem Fall erfolgt eine Erstattung von Stornierungskosten von Hotelzimmern. Die Seminargebühren sind in der jeweiligen Ausschreibung einzusehen. Der Seminarpreis schließt die Seminarunterlagen und die Nutzung der technischen Einrichtungen mit ein. Die Seminargebühren werden vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei Buchungen, welche weniger als sieben Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Gebühr sofort fällig. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme. Bei mehrmonatigen Seminaren ist der gesamte Seminarpreis bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Weiterbildung fällig; die vollständige Zahlung des Seminarpreises ist Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats bzw. einer Teilnahmebescheinigung. Die an die Teilnehmer*Innen ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für die Teilnehmer*Innen bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben allein der GIS-Akademie GmbH vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Software darf ohne schriftliche Genehmigung nicht aus den Seminarräumen entfernt werden. Bei Unfällen wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutengesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht Personenbezogene Daten werden konnte. you:turnvon der GIS-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur Akademie GmbH ausschließlich im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- von Art. 6 DSGVO erhoben und Vermögensschäden, verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Der/die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt Teilnehmer*In verpflichtet sich die Haftung bei Vorsatz geltende Hausordnung zu beachten sowie den Anweisungen der Schulleitung und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst deren Beauftragten zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.gis-akademie.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt Ausstellungegenstände und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Standausrüstungen, Sach- und VermögensschädenPersonenschäden; es sei denn, ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast hierfür obliegt dem Aussteller. Sollte Ware für den Aussteller bei der Messegesellschaft Messe Ostwestfalen GmbH angeliefert werden, erfolgt die Annahme unter Ausschluß jeglicher Haftung und Kontrolle. Die Messe Ostwestfalen GmbH verpflichtet sich die Waren, sobald es ihr möglich ist, dem Aussteller zu übergeben. Sollte die aus Gründen die die Messegesellschaft Messe Ostwestfalen GmbH nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, wird die Ware auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz Kosten des Ausstellers eingelagert und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird auch hierfür keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterDer Aussteller ist nicht berechtigt, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommengegenüber den Ansprüchen des Veranstalters auf Zahlung von Standmieten und sonstigen Gebühren mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Bei Zuwiderhandlungen Eine Minderung der Standmiete wegen baulicher oder Verstößen gegen Anweisungen sonstiger Mängel des Messe-/Ausstellungsstandes oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende Halle ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die Mängel durch von der Aktion ausgeschlos- sen werdenMessegesellschaft Messe Ostwestfalen GmbH zur Ausrichtung der Messe-/Ausstellung eingesetzte Drittunternehmer veranlaßt sind, tritt die Ausstellungsleitung jedoch entsprechende Ersatzansprüche hiermit an den Aussteller ab.

Appears in 1 contract

Samples: www.mevelo.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet Der Frachtführer und die ausführenden Frachtführer haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im nationalen Verkehr nach HGB §§407-449, im internationalen Verkehr nach CMR mit max. 8,33 SZR (ca. 10,00€) pro KG Rohgewicht. Bsp. Gewicht des Motorrads 230kg x 10,00€ = 2300,00€ Versicherungswert. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Haftung erhöht werden. Hierfür hat der Kunde den Leistungserbringer rechtzeitig zu kontaktieren, damit dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel die Mehrkosten bei seiner Versicherung erfragen und in Rechnung stellen kann. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit Kopie des Fahrzeugscheines und Angabe des aktuellen Wiederbeschaffungswert. Die Mehrkosten sind vor Leistungserbringung (Abholung des Motorrades) in voller Höhe zu begleichen. Hierbei gilt der Zahlungseingang auf das Geschäftskonto als maßgebend. Ist ein Verlust oder einen Ausfall eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Xxxxxxx oder Beschädigung nicht spätestens bei der Durchführung der AktivitätAblieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muß den Verlust oder die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenBeschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen. Bei verschuldetem Ausfall kann Unfallmotorräder, stark verschmutzten, bei bereits vor der Veranstalter innerhalb angemessener Frist Verladung beschädigten oder bei Dunkelheit besichtigten Motorrädern ist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche Haftung für Transportschäden am Transportgut ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungBei Gebrauchtfahrzeugen sind Lack-, wenn ein Verschulden seitens Kratz-, Scheuer-, Oxidations- und Schrammschäden von der Haftung laut aller Frachtführerhaftungsversicherungen generell ausgeschlossen. Fahrzeughalter sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, das alle Anbauteile an seinem Fahrzeug sach- und fachgerecht befestigt und montiert sind. Für den Verlust von Anbauteilen während des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt Transportes und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konntedie daraus resultierenden Folgen ist der Halter selber verantwortlich. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen LeistungJegliche Haftung dafür ist durch den Transporteur ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur Kraftsoffmenge im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Fahrzeugtank darf maximal 3 Liter betragen. Für Schäden durch auslaufende Flüssigkeiten die während des Transports hervorgerufen werden, Sach- und Vermögensschäden, die wird der Eigentümer des Bikes haftbar gemacht! Allgemeines zum Motorradtransport sofern abweichend unserer AGB`s auf ein Verschulden von youunserer Webseite „AGB“ Leistungen:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden.

Appears in 1 contract

Samples: irp.cdn-website.com

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Der CoWorker haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen grundsätzlich für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritteralle Schäden, die durch Teilnehmende verursacht worden vertragswidrige Benutzung der Büroräume und seiner Ausstattung entstehen. Der CoWorker übernimmt die Aufsichtspflicht für von ihm mitgebrachte Kinder. Schäden, die der CoWorker oder sein/e Kind/er verursacht, sind kei- nerlei dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter lehnt jegliche Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenfür die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen des CoWorkers ab. Bei Zuwiderhandlungen Eine Pflicht des Anbieters zur Beaufsichtigung oder Verstößen gegen Anweisungen Verwahrung der vom CoWorker mitgebrachten Gegenstände wird nicht vereinbart. Es ist Sache des CoWorkers, zweckmäßige Sachversicherungen bzw. Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Der CoWorker wird sich an leichten Aufräumarbeiten im Nutzungsbereich, der Pflege des Nutzungsbereiches sowie an der Reinigung der Küche und Küchenutensilien in angemessenen Umfang beteiligen. Hierzu treffen die Vertragspartner noch gesonderte Vereinbarungen. Der Coworker verpflichtet sich, die Räume bei Feierabend sauber zu hinterlassen. Der Coworker verpflichtet sich, die Hausordnung des Anbieters einzuhalten. Keiner der vorgenannten Haftungsausschlüsse soll die Haftung des Anbieters für Personenschäden, vorsätzlich oder der Sicherheitshinweise grob fahrlässig verursachte Schäden des Anbieters sowie Haftung wegen arglistigem Verschweigen oder zugesicherten Eigenschaften ausschließen oder beschränken. Anbringen von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenWerbung oder Firmenschildern (Fassade, Treppenhäuser etc.) ist nicht gestattet.

Appears in 1 contract

Samples: Coworking Dienstleistungsvertrag / Wochen Ticket

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Die Haftung des Mieters ist unbeschränkt, auch für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossendas Handeln seiner Erfüllungsgehilfen. Der Teilnehmer hauptverantwortliche Fahrer haftet zudem für das Handeln der weiteren Fahrer und der Insassen wie für eigenes Handeln. Sofern die Touralarm GmbH wegen einer während der Mietzeit vom Mieter, Fahrer oder weiteren Insassen begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat Behördenanfragen bearbeiten muss, hat einen der Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR brutto zu bezahlen. Wird die Touralarm GmbH wegen einer solchen Tat in Anspruch genommen, stellt der Mieter die Touralarm GmbH auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnteerstes Anfordern frei. you:turn-erlebnispädagogik garantiert Der Mieter haftet bei Verlust der überlassenen Fahrzeugpapiere. Der Mieter hat in diesem Fall der Touralarm GmbH eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen LeistungVertragsstrafe in Höhe von 500,- EUR zu bezahlen. Die Teilnahme erfolgt Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ebenso vorbehalten wie die Möglichkeit des Mieters, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Mieter haftet bei Verlust oder Missbrauch der überlassenen A-T-U- Card. Wird hierdurch eine Wiederbeschaffung einer neuen A.T.U. Card notwendig, zahlt der Mieter neben dem entstandenen Schaden eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 150,- EUR. Die Haftung der Touralarm GmbH ist beschränkt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschädender groben Fahrlässigkeit, insbesondere der eigenen Kleidung auf Verletzung des Lebens, des Körpers und der eigenen Ausrüstung, sind Gesundheit sowie auf schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den Teilnehmenden selbst zu tragenvertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird Die Touralarm GmbH übernimmt keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritteran Gegenständen des Mieters, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommendie Benutzung oder Lagerung im Mietfahrzeug entstehen oder die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenDer Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für Unterschiede zwischen dem gemieteten Fahrzeug und einem möglichen Ersatzfahrzeug im Hinblick auf gleiche Eigenschaften und Merkmale, wie beispielsweise Farbe, Innenausstattung etc. Das gilt z.B. bei Fahrzeugen mit und ohne Entertainmentausstattung.

Appears in 1 contract

Samples: www.touralarm.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Die tb.glarus haften gegenüber dem Kunden ausschliesslich für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitätnachgewiesene Schäden, sofern die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn tb.glarus ein Verschulden seitens des Veranstalters trifft (bei Schäden verursacht durch absichtliche oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistunggrobfahrlässige Vertragsverletzung). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr Haftung für sämtliche indirekten Schäden, na- mentlich entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindwird ausdrücklich wegbedungen. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird Die tb.glarus übernehmen keine Haftung übernommenfür Datenver- luste, Datenzerstörung und Hardwareschäden. Es wird Die tb.glarus übernehmen keine Haftung für Schäden am Eigentum Dritterden Verlust von Daten auf defekten Geräten. Die tb.glarus können keine ständige, unein- geschränkte Verfügbarkeit der Dienstleistungen garantieren. Dies gilt insbesondere auch bezüglich Übertragungszeiten oder -kapazitäten. Die tb.glarus übernehmen keine Verant- wortung für Störungen, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Ursachen ausserhalb ihres Einflussbereiches hervorgeru- fen werden, beispielsweise durch höhere Gewalt, Netzausfälle, Überreichweiten und Inter- ferenzen. Jegliche Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenfür die Richtigkeit, Verfügbarkeit und Rechtmässigkeit der über- tragenen Inhalte ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Die tb.glarus können zudem keine Gewährleistung dafür geben, dass die Nutzung der Sicherheitshinweise Dienstleistungen frei von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenSchadprogrammen (Viren, Trojaner etc.) erfolgt.

Appears in 1 contract

Samples: www.tbglarus.ch

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Bei Vertragsverletzungen haftet autoSense AG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden haftet autoSense AG unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet autoSense AG für Personenschäden unbegrenzt, für Sach- und Vermögensschäden bis zum Betrag von CHF 500‘000 je Schadenereignis. In keinem Fall haftet autoSense AG für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Daten- oder Reputationsverluste sowie Ansprüche Dritter. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von autoSense AG im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Falle einer Verletzung von anwendbaren rechtlichen Vorgaben (insbesondere datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche und strassenverkehrsrechtliche Bestimmungen) durch den Kunden (inkl. dessen Mitarbeitende/Fahrer und weitere Fahrzeuglenker). Weiter ist die Haftung von autoSense AG für Mängel Schäden an den mit dem Service verbundenen Fahrzeugen ausgeschlossen (insbesondere Verlust oder einen Ausfall bei Einschränkung der Durchführung Herstellergarantie). autoSense AG haftet überdies nicht, wenn die Erbringung der AktivitätLeistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw. Kann autoSense AG ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. autoSense AG haftet nicht für allfällige Schäden, die einen Minderwert gegenüber dem Kunden durch das Hinausschieben der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen LeistungVertragserfüllung entstehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung vorstehenden Bestimmungen gelten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenvertragliche sowie ausservertragliche Ansprüche.

Appears in 1 contract

Samples: assets-global.website-files.com

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet iDie Haftung der Massdrei GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Massdrei GmbH herbeigeführt wurde. Im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Übrigen wird die Haftung für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungEs wird zwischen der Massdrei GmbH und dem Auftraggeber vereinbart, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen dass dieser die Leistungen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt Massdrei GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr und in Anspruch nimmt. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen. Bei einem Leistungsangebot der üblichen Verantwortung Massdrei GmbH mit erhöhtem Risiko kann die Massdrei GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Massdrei GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der TeilnehmendenMassdrei GmbH als Auslagen erstattet. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. Soweit die Massdrei GmbH im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und VermögensschädenAuftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die auf ein dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die Massdrei GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter einschließlich etwaiger Folgeschäden frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Das Gleiche gilt auch für von Gegnern der Veranstaltung verursachte Schäden. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden, die vom ihm bzw. seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder sonstiger Dritter durch fahrlässigen oder vorsätzlichen Umgang mit eingebrachten Einrichtungen oder technischen Ausstattungen verursacht werden. Dem Auftraggeber obliegt es stets, fehlendes Verschulden nachzuweisen. Die Massdrei GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Massdrei GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Massdrei GmbH gegenüber erhoben werden. Massdrei GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt. Ein bestimmter Erfolg der Vertragsleistung, sei es bspw. die Organisation, Konzipierung oder Durchführung eines Events, wird nicht geschuldet. Die Haftung für mittelbare Schäden des Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Finden die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrecht Anwendung gilt als vereinbart, dass die von Massdrei GmbH erbrachten Leistungen als geschuldeter Erfolg im Sinne der gesetzlichen Regelungen abgenommen wird, wenn der Auftraggeber die Leistungen ganz oder teilweise in Anspruch nimmt bzw. nutzt. Vorstehende Regelung gilt auch für Leistungen von Dritten, die von Massdrei GmbH beauftragt sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Der Auftraggeber hat Schäden am Eigentum Dritteroder Ersatzansprüche, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommener gegen die o.g. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenFirma geltend machen will, spätestens sieben Werktage nach dem Event schriftlich und begründet mitzuteilen, andernfalls werden Ansprüchen ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: massdrei.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Die ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH haftet nur in Fällen, in denen ihr, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Vorstehendes gilt nicht, soweit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird sowie im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder einen Ausfall der Gesundheit ist die Haftung der Höhe nach auf die bei der Durchführung der AktivitätVertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die einen Minderwert gegenüber sich aus der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenNatur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keitleicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. BagatellschädenSollte die ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH die geschuldete Leistung auf Grund höherer Gewalt (so z.B. durch Streik, insbesondere Aussperrung, Krieg, Naturkatastrophen) oder durch Eintritt sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflusses vom Lieferanten liegen, nicht erbringen können, ist die ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH für die Dauer der eigenen Kleidung (Be-)Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit. Möglicherweise vereinbarte, also verbindliche Lieferfristen ändern bzw. verlängern sich dann entsprechend. Schadensersatzansprüche für derartige Verzögerungen werden ausgeschlossen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Ist die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als zwei Monate auf Grund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt muss in einer schriftlichen Erklärung erfolgen. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit von online-Angeboten, der Webseite und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdendort angebotenen Dienstleistungen.

Appears in 1 contract

Samples: deutscher-fenstershop.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet Gegenüber Ausstellern, die nicht Kaufleute im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätSinne des HGB sind, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann haftet der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschädensolche Schäden, die auf ein Verschulden einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters beruhen. Gegenüber Ausstellern, die Kaufleute sind, gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen mit der Maßgabe, dass für Schäden und Verluste an dem von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindden Ausstellern eingebrachten Gut, sowie an der Standeinrichtung in keinem Fall gehaftet wird. Unberührt bleibt Das gleiche gilt für die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keitvon den Ausstellern, deren Mitarbeitern oder Beauftragten im Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, Ebenso sind von der Haftung mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. 10.Bewachung Der Veranstalter sorgt für eine Bewachung außerhalb der Aufbau- bzw. Öffnungszeiten, Einzelheiten sind in den Teilnehmenden besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung niedergelegt. 11.Standaufbau und Standabbau Voraussetzung für den Bezug des Standplatzes ist die vollständige Bezahlung der Standmiete. Die in der Besonderen Bedingungen genannten Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten, ein Abbau der Stände vor dem Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet. 12.Anschlüsse Für die vom Aussteller gewünschten Anschlüsse für Strom und Wasser werden ggfs. mangels Zähler pauschale Verbrauchsberechnungen vorgenommen. 13.Reinigung Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Der gesamte anfallende Müll der Aussteller ist von den Ausstellern selbst zu tragenentsorgen. Auf Garderobe 14.Die Teilnehmer/Besucher erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und gewerblich genutzt werden. 15.Werbung Werbematerialausgabe und die Ansprache der Besucher durch fachkundiges Standpersonal ist selbst in unmittelbarer Nähe des Standes gestattet. Das Verteilen von Werbematerial im weiteren Veranstaltungsgelände sowie die Anbringung von Prospekten an Kraftfahrzeugen im Bereich der Besucherparkplätze ist unerwünscht, der Veranstalter kann Unterlassung verlangen. 16.Datenschutz Der Veranstalter ist berechtigt, firmenbezogene Angaben wie Name, Adresse etc. in der Veranstalterhomepage sowie einem Ausstellerverzeichnis zu achtenveröffentlichen. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen17.Erfüllungsort,anzuwendendes Recht, Gerichtstand Krefeld ist Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungspflichten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann ist, wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenKrefeld als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden.18.Schlussbestimmungen

Appears in 1 contract

Samples: renomueller.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Der Xxxx oder der Vertragspartner haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen dem Moselschlösschen Spa & Resort für Mängel die von ihm oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitätseinen Gästen verursachten Schäden, die einen Minderwert ohne dass das Moselschlösschen Spa & Resort hierfür ein Verschulden des Gastes oder Vertragspartners nachweisen muss. Das Moselschlösschen Spa & Resort haftet gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutendem Xxxx bzw. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringendem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB). In diesem Falle sind Ersatzansprüche Die Haftung ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters die Erbringung der Leistungen durch Streik, höhere Gewalt (insbesondere Hochwasser) oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achtenauch angeordnete Betriebsschließung ganz oder teilweise unmöglich wird. Bei Verlust o- der Diebstahl wird von Geld oder Wertsachen des Gastes erfolgt keine Haftung übernommenseitens des Moselschlösschen Spa & Resort, es sei denn das Moselschlösschen Spa & Resort oder sein Personal haben den Verlust zu vertreten, oder die Wertgegenstände wurden ihm gegen Ausstellung einer Quittung zur Verwahrung anvertraut. Es Für Geld und Wertsachen steht dem Xxxx im Zimmer ein Safe zur Verfügung. Bringt der Xxxx ein KFZ mit, und wird dies auf einem vom Moselschlösschen Spa & Resort bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Dasselbe gilt für Schäden am Eigentum Dritterdes Gastes durch einen Parkservice des Hotelpersonals. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdendes Moselschlösschen Spa & Resort wird ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.moselschloesschen.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik 10.1.VISIONERA haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen dem KUNDEN bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Mängel alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder einen Ausfall bei Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 10.2.Darüber hinaus haftet die VISIONERA unabhängig vom Verschuldensgrad für Schadensersatzansprüche des KUNDEN aus der Durchführung Verletzung des Lebens, des Körpers oder der AktivitätGesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der VISIONERA oder des in Absatz 10.1 genannten Personenkreises beruhen. 10.3.Hat VISIONERA nur leichte Fahrlässigkeit zu vertreten, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Für einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütungeinzelnen Schadensfall ist die Haftung für Vermögens-, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Datenverlust-, Sach- und VermögensschädenTätigkeitsschäden auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung bis zum Sechsfachen der monatlichen Gebühr. 10.4.VISIONERA haftet nicht für Datenschutzverletzungen durch den KUNDEN, dieser ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und für die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Personen, deren Daten gespeichert wurden, verantwortlich. 10.5.VISIONERA haftet nicht für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des KUNDEN selbst. 10.6.VISIONERA haftet nicht für Schäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindentstehen, wenn der KUNDE Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz 10.7.VISIONERA haftet nicht für mittelbare und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritterunmittelbare Schäden, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei den Einsatz der Software entstehen. 10.8.Während der kostenlosen TESTPHASE ist die Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommender VISIONERA – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenAbsatz 10.2 bleibt davon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.aeonos.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Der Salon HaarHandwerk übernimmt keine Haftung für Mängel Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände der Kunden. Schmuck ist vor Behandlungsbeginn abzulegen. Der Salon HaarHandwerk übernimmt keine Haftung für Kleidung der Kunden, wenn diese durch Verschulden der Kunden beschädigt wird, gleiches gilt für evtl. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitätunbekannt. Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemischen, thermischen, haar- und hautkosmetischen Behandlungen, sowie für sämtliche spezielle friseurtechnischen Maßnahmen. Bei vom Salon HaarHandwerk nicht zu vertretenden Umständen, z.B. Krankheit oder höhere Gewalt, wie Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages teilweise oder ganz entgegenstehen kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden. Auch übernimmt Salon HaarHandwerk keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen die Salon HaarHandwerk nicht zu vertreten hat. Sollte Salon HaarHandwerk einen Minderwert gegenüber Termin verschieben müssen, so wird der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenKunde so früh wie möglich darüber informiert. Der Teilnehmer Kunde hat einen dann die Möglichkeit sich mit Salon HaarHandwerk auf den neuen Termin zu einigen oder den Termin kostenfrei zu stornieren. Sollte der Kunde den Termin bereits angezahlt oder komplett bezahlt haben werden sämtliche Gelder für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt. Der Salon HaarHandwerk versucht die Termine so zu planen, dass der Termin pünktlich begonnen werden kann. Aufgrund nicht absehbarer Ereignisse kann es passieren, dass dem Kunden Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.

Appears in 1 contract

Samples: haarhandwerk-dresden.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik SKD verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Sofern SKD notwendige Fremd- leistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von SKD. SKD haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen nur für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitäteigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf vorraussehbare Schäden bis auf Höhe des betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt auch für Folgeschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SKD nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenErreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardi- nalspflicht). Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenVerletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenFür die Folgen jeglicher Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen übernimmt SKD keine Haftung. Für die inhaltliche Richtigkeit aller Anga- ben ist SKD nicht haftbar. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungAuftraggeber übernimmt mit der Genehmigung bzw. Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Konzept, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt Gestaltung, Text, Bild und an Ort Produktion. Eine Haftung für die wettbewerbs- und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen zeichenrechtliche Zulässigkeit der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl Arbeiten wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenSKD nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei SKD geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.schindler-kommdesign.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten können, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenSinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Bei verschuldetem Ausfall kann einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses han- delt, Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. Wenn die Stadt- werke Germersheim GmbH an der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenGaslieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung den Stadtwerken Germersheim GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist, ist diese von der Leistungsfrist befreit. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungDas gilt nicht, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konntedie Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen der Stadtwerke Germersheim GmbH beruht, bei- spielsweise bei unberechtigter Unterbrechung der Gasversorgung. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Bei in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sonstiger Weise verursachten Schäden haften die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung Stadtwerke Germers- heim GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keitFahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. BagatellschädenDas gleiche gilt bei fahrlässig verursach- ten Schäden aus der Verletzung des Lebens, insbesondere des Körpers oder der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achtenGesundheit. Bei Verlust o- fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Stadtwerke Germersheim GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Diebstahl wird keine Haftung übernommenVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Es wird für Schäden am Eigentum DritterWesentliche Ver- tragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommender Kun- de vertrauen darf. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenDie Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Auftrag Für Die Lieferung Von Erdgas Für Den Heizbedarf Durch Die Stadtwerke Germersheim GMBH

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik Rein Natürlich haftet nur im Rahmen bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seiner Betriebshaftpflichtversicherung Mitarbeiter. Keine Haftung besteht insbesondere für Personen-Schäden, Sach- und Vermögensschädenwelche auf Zufall, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik höhere Gewalt, das Verhalten des Auftraggebers oder eines Dritten zurückzuführen sind. Unberührt bleibt Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder dritte Personen von der betreuten Fläche das Streumaterial entfernen oder diese verunreinigen. Gleiches gilt, wenn sich die Haftung zwar grundsätzlich aus dem § 93 Abs. 1 StVO ergibt, die Ursache jedoch auf ein bauliches Gebrechen zurückzuführen ist, wie z.B. (jedoch nicht ausschließlich) eine undichte Ableitung von Regenwässern, tropfende Leitungen, sowie Kondensatbildungen oder auch verschüttetes Wasser im Betreuungsbereich (z.B. durch hauseigenes Reinigungspersonal). Der Kunde ist verpflichtet Umstände, aus denen Rein Natürlich haftbar werden könnte und Beschädigungen, welche mit den Räumarbeiten im Zusammenhang stehen (z.B. Körperverletzungen von Passanten), Rein Natürlich unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden und bei Vorsatz der Feststellung des Sachverhaltes jede zumutbare Hilfe zu leisten. Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass der Pflug des Schneeräumfahrzeugs mit einer Räumschiene aus Stahl ausgestattet ist und grober Fahrlässig- keites durch den Metallabrieb auf den geräumten Flächen (z.B. Asphalt, Granitsteinen) zu Rostbildungen kommen kann. BagatellschädenDiese Rostbildungen lösen keinen Schadenersatz- bzw. Wiederherstellungsanspruch aus. Für Schäden durch Räumgeräte und Streumaterial an Verkehrsflächen und Grünanlagen, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstungauch deren Einfassungen, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wenn deren Abgrenzung bei Schneelage nicht eindeutig ersichtlich ist, sowie Frostaufbrüche, wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterSämtliche Schadenersatzansprüche gegen Rein Natürlich verfallen/verjähren, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise wenn diese nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.reinnatuerlich.at

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet 8.1.Der Veranstalter schließt, soweit rechtlich zulässig und in diesem Artikel nicht anders bestimmt, jegliche Haftung gegenüber Teilnehmern und Dritten aus. 8.2.Der Veranstalter und der Provider der Website übernehmen keine Haftung für eventuell auf der Website auftretende (Druck-)Fehler. Für die Richtigkeit der Angaben in Bezug auf die auf der Website angebotenen Embryonen ist der Verkäufer verantwortlich und trägt die damit verbundene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass ein im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Auktionskatalog angegebener Embryo letztendlich nicht auf der Auktion angeboten wird. 8.3.Der Veranstalter weder für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitätdirekten noch indirekten Schaden in irgendeiner Form haftbar, die einen Minderwert gegenüber vor, währen und/oder nach der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungAuktion an Personen, wenn ein Verschulden Sachen, Tieren und/oder Maschinen verursacht wurde, es sei denn, dieser Schaden wurde durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters verursacht. 8.4.Der Veranstalter schließt jegliche Haftung in Bezug auf den (Gesundheits-)Zustand der zu versteigernden Embryonen aus. 8.5.Der Veranstalter kann in keinem Fall für Folgeschaden haftbar gemacht werden. 8.6.Falls der Veranstalter haftbar ist, beschränkt sich seine Haftung - soweit dieser von seiner Haftpflichtversicherung gedeckt wird - auf den Betrag der Regulierungsleistung des Versicherers zuzüglich des Selbstbehalts. In Fällen, in denen der Versicherer in irgendeinem Fall keine Auszahlung veranlasst oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in Schaden nicht von der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Versicherung gedeckt wird, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt beschränkt sich die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere des Veranstalters auf die Kaufsumme der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenbetreffenden Sache(n).

Appears in 1 contract

Samples: www.embryosale.com

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätDer*die Nutzer*in ist verpflichtet, die einen Minderwert ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Hilfsmittel mit der jeweils gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der*die Nutzer*in haftet gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt Seneca Intensiv für Beschädigungen an Gebäude und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung Inventar sowie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung Folgekosten bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterSchlüsselverlust, die durch den*die Nutzer*in oder Dritte (Kund*innen, Referierende, Teilnehmende usw.) verursacht worden werden. Bestehende Mängel oder während der Anmietung entstandene Schäden sind kei- nerlei umgehend dem Vermieter zu melden. Xxxxxx Intensiv lehnt explizit die Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenfür sämtliche Inhalte und deren Folgen ab, welche in Veranstaltungen des*der Nutzer*in vermittelt werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Im Falle höherer Gewalt entstehen Seneca Intensiv keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem*der Nutzer*in. Stiftung St. Xxxxxxxx Xxxx und Nutzungszeiten Raum: großes Kirchenschiff, 500 qm, öffentlicher Ort mit wertvollen Kunstgegenständen Zeiten: Montag (nach Vereinbarung); Dienstag – Samstag, 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr (ggf. länger); Sonntag, 12:00 – 16:00 Uhr Der Inhalt der Sicherheitshinweise Veranstaltung wird der Stiftung bekannt gemacht. Die Stiftung behält sich das Recht vor, Veranstaltungen ohne Angabe von Teamer*innen Gründen abzusagen. Die Veranstaltung darf nicht im Widerspruch zur Nutzung der Kirche als Sakralraum stehen. Stornierungsfrist des Hauptmietvertrag (KRB / Betreiber*in) Mehr als vier Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei Ab vier Wochen vor Mietbeginn: Aufwandspauschale in Höhe von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden20% des Mietpreises Stornierungsfrist des Untermietvertrags (KRB / Künstler*in) Mehr als vier Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei Ab Buchung: 100% des Mietpreises Die benannte Stornierungsgebühr fällt auch dann an, wenn die vereinbarten Leistungen nur teilweise seitens des Vermieters storniert wurden.

Appears in 1 contract

Samples: kulturraeume.berlin

Haftung. you:turnDer VDI Verlag haftet dem Unternehmen und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung ent- standenen Schaden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der VDI Verlag GmbH-erlebnispädagogik haftet Mitarbeiter, bei der Verletzung von Kardinalpflichten, im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Produkthaftungsfällen und soweit eine Garantie übernommen wurde. Im Übrigen ist die Haftung des VDI Verlags ausgeschlossen. Das Unternehmen ist inhaltlich für Mängel oder den Content allein verantwortlich. Der VDI Verlag und EXPO-IP GmbH übernehmen keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen Ausfall bestimmten Zweck. Das Unternehmen haftet dem VDI Verlag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen stellt sicher, dass die Standausstattung sowie die in den virtuellen Messestand eingebundenen Dateien (insbesondere Dokumente, Präsentationen u.ä.) keine Rechte Dritter verletzen. Sollte der VDI Verlag wegen einer (angeblichen) Verletzung eines solchen Rechtes, gleich aus welchem Rechtsgrund, in Anspruch genommen werden, stellt ihn das Unternehmen von allen Kosten einschließlich denen der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Durchführung Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenSchriftform. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist Dies gilt auch für eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens Änderung des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenSchriftformerfordernisses selbst.

Appears in 1 contract

Samples: www.ingenieur.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Die Teilnahme am Club Med® GREAT MEMBERS Treueprogramm ist kostenlos. Club Med® haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen daher nicht für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätSchäden, die einen Minderwert gegenüber daraus resultieren, dass einzelne Vorteile möglicherweise lediglich teilweise oder eingeschränkt zur Verfügung stehen. Insbesondere haftet Club Med® nicht für daraus resultierende Vermögensschäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn und Datenverlust. Club Med® kann in keinem Fall für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die aufgrund von Änderungen oder der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenAufhebung des Club Med® GREAT MEMBERS Programms entstehen. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenClub Med® wird das Mitglied über derartige Änderungen oder Aufhebungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig informieren. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters Im Übrigen haftet Club Med® in keinem Fall für andere als grob fahrlässig oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistungvorsätzlich verursachte Schäden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Club Med® bleibt verantwortlich für Produkthaftung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und grober Fahrlässig- keitauf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. BagatellschädenDie Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. - beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Club Med®, insbesondere zugunsten der eigenen Kleidung Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenderen Mitglieder betreffend ihre persönliche Haftung.

Appears in 1 contract

Samples: ns.clubmed.com

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik 8.1 Die BWPOST Zollernalb GmbH haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel den Schaden, der durch Verlust oder einen Ausfall bei Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Durchführung der AktivitätObhut von BWPOST Zollernalb GmbH befindet, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen LeistungInternationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichtes des Paketes. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr BWPOST Zollernalb GmbH haftet nicht für Folgeschäden und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Sach- und VermögensschädenGewinneinbußen, die auf ein Verschulden entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. BagatellschädenErsatzvornahmen, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Drittersowie Schäden, die durch Teilnehmende verursacht Verzögerungen bei Zoll- oder Luftabfertigung entstehen. Die Haftung für Verspätungsschäden ist bei innerdeutschen Transporten auf das Dreifache der Fracht und bei grenzüberschreitenden Transporten auf die Fracht, die für das betreffende Paket berechnet worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turnist begrenzt. • den Einkaufspreis, bzw. • bei gebrauchten Gütern den Zeitwert, bzw. • bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis, • bei selbstproduzierten Gütern der Herstellungspreis, welcher der BWPOST Zollernalb GmbH nachzuweisen ist. Erfolgt dieser Nachweis nicht, erstattet die BWPOST Zollernalb GmbH 70 % des Verkaufspreises. je nachdem, welcher Xxxxxx im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch € 750,- (bei „Cash-erlebnispädagogik übernommenService“-Paketen maximal € 2.500,-) je Paket. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Ein zwischen dem Versender und seinem Versicherer vereinbarter Selbstbehalt führt nur dann zur Anwendbarkeit dieser Ziffer 8.2, wenn dies zwischen der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenBWPOST Zollernalb GmbH und dem Versender ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.bwpost-zak.de

Haftung. you:turn4.1 Hotel Josefine haftet für von Gästen eingebrachte Wertsachen der Höhe nach mit einer Summe von EUR 1.100,00 beschränkt, sofern der Schaden nicht vom Gastwirt oder seinen MitarbeiterInnen verschuldet ist. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Hotel Josefine bis zu einem Betrag von EUR 550,00, außer die Sachen wurden in Kenntnis ihrer Beschaffenheit übernommen oder der Schaden wurde von ihm selbst oder einem seiner MitarbeiterInnen verschuldet. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-erlebnispädagogik haftet Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Notebooks, E-Reader und Ähnliches) oder andere Gegenstände, die der Xxxx am Körper trägt (etwa Kleidung, Portemonnaies, Schmuck und Ähnliches). Diese Gegenstände werden nicht von Hotel Josefine ersetzt. Die Haftung von Hotel Josefine beginnt erst mit dem Einbringen der Wertsachen durch den Xxxx. Als eingebrachte Sachen sind jene Sachen zu verstehen welche vom Xxxx Hotel Josefine oder einem seiner MitarbeiterInnen übergeben, an einen von ihnen zugewiesenen oder dazu bestimmten Ort gebracht wurden. Die bloße Anweisung Sachen auf besondere Weise (etwa in einem Zimmersafe oder Ähnlichem) zu verwahren bedeutet für sich allein noch keine besondere Verwahrung, welche eine Haftung von Hotel Josefine begründet. Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, sofern der Xxxx den eingetretenen Schaden nicht unverzüglich ab Kenntnis Hotel Josefine anzeigt. Wertsachen und Bargeld können entweder im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel Safe des Zimmers oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- Safe von Hotel Josefine deponiert werden. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenEUR 3.600,00.

Appears in 1 contract

Samples: hoteljosefine.at

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Der Schulverband übergibt die Mehrzweckhalle dem Mieter in ordnungsgemäßem Zustand. Der Verein/Mieter ist verpflichtet, die Mehrzweckhalle und die benötigten Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Verwendungszweck durch seinen Beauftragten zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Schulverband an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Nutzung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenBenutzungserlaubnis entstehen. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und VermögensschädenSchäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindnormalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung bei Vorsatz des Schulverbands als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB. Der Mieter stellt den Schulverband von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und grober Fahrlässig- keitsonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportstätte, Räume, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. Bagatellschäden, insbesondere Der Mieter verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Schulverband und für den Fall der eigenen Kleidung Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Schulverband und dessen Bedienstete oder Beauftragte. Der Schulverband haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge, abgelegte Kleidungsstücke und andere, von Benutzern mitgebrachte oder abgestellte Sachen. Dekorationen und besondere Aufbauten bedürfen der eigenen Ausrüstung, sind Genehmigung des Bezirksamts Dagersheim. Für Dekorationszwecke dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Aufbauten müssen den baupolizeilichen Vorschriften entsprechen und vom Bauverständigen abgenommen werden. Das Benageln von den Teilnehmenden selbst zu tragenWänden und Fußböden ist nicht gestattet. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- Die Zulassung geschäftlicher Werbung innerhalb der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Mehrzweckhalle während der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von Veranstaltungen behält sich der Aktion ausgeschlos- sen werdenSchulverband vor.

Appears in 1 contract

Samples: www.boeblingen.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Die Firma Xxxxxx Xxxxx übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Satzung der Stadt Mönchengladbach. Keine Haftung besteht für Mängel Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens das Verhalten des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik Auftraggebers zurückzuführen sind. Unberührt bleibt Weiters wird die Haftung bei Vorsatz für alle Schäden und grober Fahrlässig- keitUnfälle abgelehnt, welche auf bereits geräumten Flächen geschehen, wenn diese nachträglich durch Dritte oder Unbekannte (z.B. spielende Kinder, ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, Schmelzwasser etc.) verunreinigt wurden. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragenEine entsprechende Haftpflichtversicherung wird vom Auftragnehmer abgeschlossen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände Die Firma Xxxxxx Xxxxx ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenErbringung der Leistung insofern befreit oder entsprechend eingeschränkt, als durch die Wettersituation derartige Zustände herrschen, dass eine Leistungserbringung trotz bestmöglichen Einsatzes unmöglich ist. Nach Normalisierung der Situation ist binnen 4-6 Stunden der vereinbarte Leistungsstandard vom Auftragnehmer wieder herzustellen. Die Firma Xxxxxx Xxxxx haftet nicht für Schäden, welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten; - z.B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, zu Beleuchtungskörpern, zu Raseneinfassungen etc. Keine Haftung besteht auch für Schäden, welche durch die Lagerung oder das Zusammenschieben von Schnee entstehen. Jeder Schaden ist bei sonstigem Verzicht auf Schadenersatzansprüche binnen 7 Tagen ab Erkennbarkeit (Schneelage) schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadenersatzansprüche nach dieser Frist. Für Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Auftragnehmer in Hinblick auf diese Geschäftsbedingungen bis 3 Monate nach Ende der Schnee-Räumsaison.

Appears in 1 contract

Samples: schneeundeisfrei.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik 1) Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und der nachfol- genden Abwicklung. Er übernimmt hierfür die Haftung, u. a. gegenüber Besucherinnen und Besuchern, des WRM des LVL und sonstigen Dritten. Die Haftung erstreckt sich auf Mietsachschäden, sonstige Sachschäden sowie Vermö- gens- und Personenschäden. Der Mieter haftet gegenüber dem WRM des LVL auch für alle durch Gäste oder sonstige Dritte im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Rah- men der Veranstaltung verursachten Personen- und Sachschäden. Die Haftung des Mieters für anfängliche Mängel oder einen Ausfall bei an der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenMietsache ist ausgeschlossen. Bei verschuldetem Ausfall kann sonstigen Män- geln sowie vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten haftet das WRM des LVL nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder er sich mit der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenMängelbeseitigung in Verzug befindet. In diesem Falle sind Ersatzansprüche Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des WRM des LVL. Das WRM des LVL haftet nicht für Beeinträchtigungen der Veranstaltung durch höhere Gewalt. Gleiches gilt auch bei Beeinträchtigungen durch Arbeitskämpfe. Der Mieter übernimmt etwaige Verpflichtungen, wie z. B. den Schutz der vom Mieter, von Besuchern oder sonstigen Dritten in die gemieteten Räumlichkeiten verbrachten Sachen gegen Verlust oder Beschädi- gung. Eine diesbezügliche Haftung des WRM des LVL gegenüber dem Mieter ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens Zudem stellt der Mieter dem WRM des Veranstalters LVL von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Gäste oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum sons- tiger Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenim Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, frei. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenDieser Freihalteanspruch gilt nicht für grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen des LVL/WRM und seiner Bediensteten.

Appears in 1 contract

Samples: museum-schloss-brake.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Divi Webhosting haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenVorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei verschuldetem Ausfall kann Schäden aus der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch einer einfachen Pflichtverletzung von Divi Webhosting der Höhe nach unbegrenzt. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung Dies gilt ebenso für Personen-, Sach- und VermögensschädenSchäden, die auf ein Verschulden schweres Organisationsverschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindDivi Webhosting beruhen und für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit basieren. Unberührt bleibt Im Übrigen haftet Divi Webhosting bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt und zwar auf den vertragstypischen Schaden, d.h. maximal auf das vom Kunden zu zahlende Jahresentgelt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Daher haftet Divi Webhosting insbesondere nicht für unmittelbare und mittelbare Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Bei primärem Datenverlust auf Websites / Server, der von Divi Webhosting zu verantworten ist, umfasst die Haftung nur die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei Vorsatz einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung verloren gegangen wären. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den Inhalt seiner Website /Serverinhalte. Der Kunden stellt Divi Webhosting von eventuellen Ansprüchen Dritter vollumfänglich und grober Fahrlässig- keitunwiderruflich frei. Bagatellschäden, insbesondere der Für Störungen in Ihrem eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von Intranet sowie Ihrer Internetanbindung welche den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl Betrieb oder Erreichbarkeit Ihrer online Plattform beeinträchtigen wird keine Haftung übernommen. Es wird Des Weiteren haften wir nicht für Schäden am Eigentum Dritter, die Störungen zugekaufter oder gemietet Software z.B. durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen Bugs oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenSoftwarefehlern.

Appears in 1 contract

Samples: www.divi-hosting.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Die Vertragspartner der SCALA Restaurant GmbH bzw. der Xxxx als solcher oder als Gastgeber haften der SCALA Restaurant GmbH Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die SCALA Restaurant GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Xxxx überlassenen Räume berechtigt Xxxxxxxxx Xxxxxx zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit die SCALA Restaurant GmbH für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die SCALA Restaurant GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der SCALA Restaurant GmbH abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Die SCALA Restaurant GmbH haftet nicht für Mängel Schäden oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenVerlust eingebrachter Gegenstände. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungDie SCALA Restaurant GmbH haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Hilfspersonen vorliegt und Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen Einrichtungen und/oder Inventar der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur SCALA Restaurant GmbH im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenVeranstalter unabhängig vom Verschulden.

Appears in 1 contract

Samples: www.scala-jena.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von Creative 2 Day nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit Creative 2 Day auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Creative 2 Day nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder einen Ausfall bei in Teilen an Creative 2 Day, stellt er Creative 2 Day von der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenHaftung frei. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur iIm Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung ihrer vertraglichen Aufgaben haftet Creative 2 Day dem Auftraggeber gegenüber nur für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keitFahrlässigkeit. BagatellschädenDas gilt auch für Schäden, insbesondere die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Mit der eigenen Kleidung Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Creative 2 Day haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Creative 2 Day übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der eigenen AusrüstungAuftraggeber Creative 2 Day im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind sofort nach Lieferung schriftlich bei Creative 2 Day geltend zu machen. Im kaufmännischen Verkehr sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Im nichtkaufmännischen Verkehr sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt. Creative 2 Day übernimmt für die erstellten Texte, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragenGestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achtenDiese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber. Bei Verlust o- der Diebstahl wird Creative 2 Day übernimmt keine Haftung übernommenfür fehlerhaftes Waschen von bedruckten Textilien. Es wird Der Waschhinweis für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenTextilien mit „nicht mehr als 40 Grad und keine Trocknerbehandlung wurde dem Kunden mitgeteilt. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise Des weiteren müssen Fahrzeugbeklebungen innerhalb von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik 7 Tagen nach Beklebung zur Nachsicht vorgestellt werden. Spätere Reklamationen /Beanstandungen gleich welcher Art können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen NICHT anerkannt und berücksichtig werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.creative-2-day.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Die CUBE medien GmbH & Co. KG haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel nur, soweit der CUBE medien GmbH & Co. KG, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder einen Ausfall gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht bei der Durchführung Verletzung von Kardinalpflichten des Vertrages durch die CUBE medien GmbH & Co. KG, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter. Insbesondere besteht keine Haftung für Fälle höherer Gewalt (wie Brand, Wasserschäden, Sturm etc. ohne Verschulden der AktivitätCUBE medien GmbH & Co. KG oder seiner Erfüllungsgehilfen und/oder der gesetzlichen Vertreter) und sonstige Schadensursachen, auf die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenCUBE medien GmbH & Co. KG (Stromausfälle, externe Serverausfälle etc.) keinen Einfluss hat. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Im Falle sind Ersatzansprüche leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von CUBE medien GmbH & Co. KG, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden sowie untypischer Schäden, wie entgangenem Gewinn, ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von CUBE medien GmbH & Co. KG – insbesondere eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragenvorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterEbenso gelten die vorstehenden Xxxxxxx nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenCUBE medien GmbH & Co. KG.

Appears in 1 contract

Samples: download.cube-medien.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Für die vom Mieter und/oder seinen Angestellten, Besuchern, Hilfskräften oder sonstigen Personen in das Studio oder deren Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, Computer und Zubehör, sonstiges digitales Equipment, sowie alle anderen Gegenstände) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Gleiches gilt für Mängel oder einen Ausfall bei Diebstahl. Das Betreten des Studio´s und der Durchführung Räumlichkeiten durch den Mieter sowie dazu gehörige Personen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen und Sachschäden übernommen, diese trägt ausschließlich der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenMieter. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungMieter haftet uneingeschränkt während der Mietdauer gegenüber dem Vermieter für alle entstehenden Schäden an dem Mietobjekt, wenn ein Verschulden seitens den vermieteten Geräten, dem Equipment und der Anlagen. Dies gilt auch uneingeschränkt für Schäden die Mitarbeiter, Besucher, Models und alle Personen des Veranstalters Mieters verursacht haben, für Personenschäden, wie auch für Folgeschäden und den daraus entstehenden Kosten ( z.B. Mietausfall, Regressansprüche dritter an DISCOUNTAGENTUR). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder seiner Hilfspersonen vorliegt Defekte der gemieteten Räume, Geräte und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnteEinrichtungen sind sofort zu melden. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik Der Vermieter (DISCOUNTAGENTUR) haftet für Ausfallschäden des Mieters nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keitFahrlässigkeit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Eine Haftung übernommen. Es wird des Vermieters für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenaufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.discountagentur.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für den ver- einbarten Gebrauch zu verwenden. Er verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände sind vor Witterung zu schützen und ordnungsgemäß zu lagern. Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände in unverändertem und einwandfreiem Zu- stand an Golfschmiede Gastronomie GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereitstehen (der Anlieferung entsprechend). Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt (x. Xxxxxx 3.7). Er trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Der Mieter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen während der Mietdauer für Mängel alle Schäden, die aus der Benutzung der Mietgegenstände resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder einen Ausfall höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursachtwerden. Für Beschädigung, Bruchoder Verlust der Mietgegenstände ist der Mieter verantwortlich. Golfschmiede Gastronomie GmbH haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Durchführung Benutzung der AktivitätMietgegenstände eintreten, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenes sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Golfschmiede Gastronomie GmbH. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschä- digungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik Golfschmiede Gastronomie GmbH garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistungdokumentierte Arbeitsweise. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmendenähnliches. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-Um Stockflecken zu vermeiden, Sach- und Vermögensschäden, muss die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achtenMietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Bei Beschädigung oder Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommenMietgegenstände behält sich MomentS Eventdesign das Recht vor, dem Mieter den Wiederbeschaffungspreis in Rechnung zu stellen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterExtrem ver- schmutzte Artikel wie Wachs, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenStiftflecken, Kaugummi, Kleberreste werden nachberechnet zum neuen Beschaffungspreis.

Appears in 1 contract

Samples: rosenhof-restaurant.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Die Firma Veit KG Schneeräumung übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Keine Haftung besteht für Mängel Schäden, welche auf höhere Gewalt, Zufall oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens das Verhalten des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik Auftraggebers zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Privatstraßen (z.B. Kfz-Schäden) und für alle Schäden am Eigentum Dritterund Unfälle abgelehnt, die welche auf bereits geräumten Flächen geschehen, wenn diese nachträglich durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenDritte oder Unbekannte (z.B. spielende Kinder, ein- oder ausparkende Autos, fremde Schneeräumgeräte, Schmelzwasser etc.) verunreinigt wurden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird vom Auftragnehmer abgeschlossen. Die Firma Veit KG Schneeräumung ist von der Aktion ausgeschlos- sen werdenErbringung der Leistung insofern befreit oder entsprechend eingeschränkt, als durch die Wettersituation derartige Zustände herrschen, dass eine Leistungserbringung trotz bestmöglichen Einsatzes unmöglich ist. Nach Normalisierung der Situation ist binnen 4-6 Stunden der vereinbarte Leistungsstandard vom Auftragnehmer wieder herzustellen. Der Abtransport von großen Schneemengen ist im Anbot nicht enthalten. Die Firma Veit KG Schneeräumung haftet nicht für Schäden, welche im Zuge der Räumung entstanden sind, wenn diese trotz gehöriger Sorgfalt nicht vermeidbar waren oder die entsprechenden Arbeiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgten; - z.B. Räumung ohne Sicherheitsabstand zu Randsteinen, zu Beleuchtungskörpern, zu Raseneinfassungen etc. Keine Haftung besteht auch für Schäden, welche durch die Lagerung oder das Zusammenschieben von Schnee entstehen. Jeder Schaden ist bei sonstigem Verzicht auf Schadenersatzansprüche binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit (Schneelage) schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadenersatzansprüche nach dieser Frist. Für Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Auftragnehmer in Hinblick auf diese Geschäftsbedingungen bis 3 Monate nach Ende der Schnee-Räumsaison.

Appears in 1 contract

Samples: www.reinigung-veit.at

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Die Scissors Hairstyling GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände der Kunden. Schmuck ist vor Behandlungsbeginn abzulegen. Die Scissors Hairstyling GmbH übernimmt keine Haftung für Kleidung der Kunden, wenn diese durch Verschulden der Kunden beschädigt wird, gleiches gilt für evtl. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder einen Ausfall bei unbekannt. Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemische, thermischen, haar- und hautkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischer Maßnahmen. Bei von der Durchführung der AktivitätScissors Hairstyling GmbH nicht zu vertretenden Umständen, z.B. Krankheit oder höhere Gewalt, wie Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages teilweise oder ganz entgegenstehen kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden. Auch übernimmt die Scissors Hairstyling GmbH keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen die die Scissors Hairstyling GmbH nicht zu vertreten hat. Sollte die Scissors Hairstyling GmbH einen Minderwert gegenüber Termin verschieben müssen, so wird der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenKunde so früh wie möglich darüber informiert. Der Teilnehmer Kunde hat einen dann die Möglichkeit sich mit der Scissors Hairstyling GmbH auf den neuen Termin zu einigen oder den Termin kostenfrei zu stornieren. Sollte der Kunde den Termin bereits angezahlt oder komplett bezahlt haben werden sämtliche Gelder für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt. Die Scissors Hairstyling GmbH versucht die Termine so zu planen, dass der Termin pünktlich begonnen werden kann. Aufgrund nicht absehbarer Ereignisse kann es passieren, dass dem Kunden Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.

Appears in 1 contract

Samples: scissors.ch

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterFür Schadensersatzansprüche, die durch Teilnehmende Dritte oder höhere Gewalt verursacht worden wurde, übernimmt die HGB GmbH keine Haftung. Gleichgestellt werden hiermit Schadenersatzansprüche, die durch nicht vorhersehbare von der HGB GmbH nicht zu vertretende Baubehinderungen und damit verbundenen Transportverspätungen entstanden sind. Schadenersatzansprüche dieser Art werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind kei- nerlei ferner Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.Die HGB GmbH als EVU sind gemäß Eisenbahnhaftpflichtversicherungs- VO betriebshaftplichtversichert. Die Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenbeschränkt sich auf diese und o. g. Leistung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wie Baustellen- und Transportausfall, Betriebsunterbrechung oder Störungen sowie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus übernimmt die HGB keine Haftung für Störungen jeglicher Art die seitens der DB Netz AG verursacht worden. Der Auftraggeber garantiert mit Bestellung der Leistung, dass die zu befördernden Eisenbahnfahrzeuge in einem abfahrbereiten und betriebssicheren Zustand zur Traktion abgestellt, bzw. an die HGB übergeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle betrieblichen Besonderheiten dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlungen Arbeiten, bei denen die Arbeitszugführer (Azf) oder Verstößen gegen Rangierbegleiter (Rb) am Betrieb beteiligt ist, gilt vom Auftraggeber als bestätigt, dass der Lokführer der HGB die eisenbahnbetrieblichen Entscheidungen auf den Azf oder Rb übertragen hat. Dies gilt insbesondere dafür, sofern dieser in seiner Eigenschaft als Azf oder Rb tätig ist und Anweisungen wie z. B. Rangiertätigkeiten in den Lokführer erteilt. Bei höherer Gewalt oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdensonstigen nicht vorhersehbaren Vorkommnissen übernimmt die HGB GmbH keinerlei Haftung.

Appears in 1 contract

Samples: www.hgb-online.com

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Mietsache und ist für verursachte Schäden ersatzpflichtig. Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Eventuelle Beschädigungen werden Ihnen in Rechnung gestellt und müssen vor Ort beglichen werden. Sie sind verpflichtet, einen während Ihrer Mietzeit durch Ihr Verschulden entstandenen Schaden dem Vermieter zu melden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder Sachen. Der Vermieter haftet nicht für Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem gemieteten Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen. Dazu zählen die Umgebung der Ferienunterkunft, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienortes, Entfernungsangaben sowie das Geschehen rund um das Objekt wie z.B. eventuelle Bauarbeiten am Nachbarhaus oder Straßenarbeiten. Die An- und Abreise durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters beispielsweise bei Einbruch, Diebstahl oder Feuer. Our home is your home Auf den Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung (ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihres Wohnsitzes). Gerichtsstand ist Locarno/Tessin/Schweiz. Arbon, im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden.Oktober 2019

Appears in 1 contract

Samples: static1.squarespace.com

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik (1) Der Nutzer haftet für alle Schäden und Verluste, die der Ortsgemeinde an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Schließanlagen, Zugangswegen und Zufahrten, Anlagen, Geräten und am Gebäude durch die Nutzung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen dieses Vertrages entstehen. Diese Regelung gilt nicht für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und VermögensschädenSchäden, die auf ein Verschulden einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ortsgemeinde oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Die Ortsgemeinde übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindGe- genständen, die der Nutzer, seine Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragten und Besucher seiner Veranstaltung einbringen. Unberührt Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ortsgemeinde oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Der Nutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und dem Zugang zu den Räumen und Anlagen stehen, soweit der Schaden von der Ortsgemeinde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Diese Haftungs- beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Ortsgemeinde oder einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Bediensteter oder Beauftragte, soweit der Schaden nicht von der Ortsgemeinde vorsätzliche oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Ortsgemeinde oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind Ortsgemeinde für den sicheren Bauzustand von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenGebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.alzey-land.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätDer Xxxx übernimmt die Haftung, insbesondere gegenüber Dritten o Bei nicht ordnungsgemäßen Stromanschlüssen o Bei Schäden durch die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenihm gehörenden Gasanlagen o Bei Schäden an Gegenständen, Anlagen, Natur und Umwelt des Campingplatzes. o Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenVerstopfung durch Entsorgung in Toiletten. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens • Das Benutzen des Veranstalters oder Campingplatzes und seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr • Der Campingplatz ist umgeben von Wassergräben und liegt direkt an der Nordsee. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren von Gewässern hin und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder entsprechend. Wir können keine Haftung für Unfälle und Verletzungen sowie für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum übernehmen • Die verschuldensunabhängige Haftung des Campingplatzes „An de Waterkant“ und/oder seiner Mitarbeiter (nachfolgend Campingplatz) für anfängliche Sachmängel der Mietsache wird ausgeschlossen. Im Übrigen kann der Xxxx (seine Angehörigen und Besucher) vom Campingplatz Schadensersatz nur verlangen, soweit dem Campingplatz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Campingplatz wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat; in der üblichen Verantwortung der Teilnehmendenletztgenanntem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Campingplatzes jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung Beispiele für Personen-welche keine Haftung übernommen wird: o Bei Stromausfällen, Sach- Sturm- und VermögensschädenWetterschäden, die auf ein Verschulden Hochwasser und Blitz bzw. Hagelschäden o Bei Einbruch oder Diebstahl o Beim Umstellen von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen Wohnwägen, um einer Gefahr vorzubeugen • Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietunterkunft sind seitens des Gasts unverzüglich dem Campingplatz zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werden.setzen (Nachbesserung)

Appears in 1 contract

Samples: www.camping-waterkant.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet 17.1.Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 17.2.Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3.Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber privaten Endverbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4.Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr gerichtlich geltend zu machen. 17.5.Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen. 17.6.Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.7.Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 17.8.Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Datenblätter, Prospekte und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenImporteuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Teilnehmer Kunde als Weiterverkäufer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und an Ort uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst klaglos zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenhalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.sunsystems.at

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Für sämtliche Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Berlin Cert GmbH nur, wenn sie, der gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Berlin Cert GmbH selbst diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn Ber- lin Cert GmbH oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht von Berlin Cert GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren Schaden begrenzt. Für mittelbare Folgeschäden inklusive vertragstypischer Folgeschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Personen oder Schäden aus grober Fahrlässigkeit der Berlin Cert GmbH oder auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Berlin Cert GmbH beruhen. Ebenso gelten diese Haftungsausschlüsse und -begrenzun- gen nicht für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Haftung der Berlin Cert GmbH ist auf folgende Versicherungssummen 5.000.000 EUR für Mängel Personen- und Sachschäden und auf 1.000.000 EUR für Vermögensschäden begrenzt. Beanstandungen und Schäden hat der Auftraggeber unverzüglich in schriftlicher Form Berlin Cert GmbH mitzuteilen. Wenn Schadenersatzansprüche gegen Berlin Cert GmbH ausgeschlossen sind, so gilt dies auch stets für die persönliche Haf- tung ihrer Mitarbeiter. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, soweit diese nicht ausgeschlossen oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitätherabgesetzt werden dürfen bleiben unbe- rührt. Schadenersatzansprüche, für die eine Verjährung nach einem Jahr aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen ist, verjähren nach 3 Jahren ab Eingang des Berichts bzw. Zertifikats beim Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Berlin Cert GmbH von Schadenersatzforderungen jeglicher Art freizustellen, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters Dritte auf- grund missbräuchlichen oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von fälschlichen Gebrauchs eines Zertifikates oder Prüfberichtes durch den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen Auftraggeber gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenBer- lin Cert GmbH geltend machen wollen.

Appears in 1 contract

Samples: www.berlincert.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik maison schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen maison und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. maison garantiert zu keinem Zeitpunkt und haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall auch nicht dafür, dass der Vermieter bei der Durchführung Einstellung von Inseraten Gebote von Xxxxxxx erhält. maison garantiert auch zu keinem Zeitpunkt und haftet auch nicht dafür, dass der AktivitätMieter passende Mietangebote auf xxx.xxxxxx.xxxx vorfindet. maison haftet dem Vermieter gegenüber auch in keiner Art und Weise für vom Mieter allenfalls nicht oder mit Verspätung bezahlte Mietzinse und auch sonst für keinerlei Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter aus Mietvertrag. Der Vermieter stellt maison bezüglich jeglicher Haftung frei, die einen Minderwert welche durch den Mieter an dem Mietangebot entstehen können. Es ist alleinige Sache des Vermieters und des Mieters, Ansprüche aus dem Mietvertrag gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenjeweiligen anderen Vertrags-Partei geltend zu machen. Bei verschuldetem Ausfall kann maison haftet insbesondere nicht für kurzzeitige, temporäre Unterbrüche der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungVerfügbarkeit der Website xxx.xxxxxx.xxxx, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für sonstige Personen-, Sach- und Vermögensschädenreine Vermögensschäden von Vermietern, die auf ein Verschulden Mietern und von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindDritten. Unberührt maison haftet insbesondere auch nicht für nicht oder für fehlerhaft veröffentlichte Inserate oder Werbung. Vorbehalten bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschädeneine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird beispielsweise für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen grobe Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenrechtswidrige Absicht.

Appears in 1 contract

Samples: maison.work

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Den Kunden treffen Schutz- und Sorgfaltspflichten bezüglich Einrichtungen und Dienstleistungen der netzpionier GmbH und deren Vertragspartnern. Der Kunde hat die von der netzpionier GmbH oder durch von ihr beauftragte Dritte überlassene Einrichtungen und Dienstleistungen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde haftet für Schäden, die die netzpionier GmbH durch Verlust, Beschädigung ihrer Einrichtungen, insbesondere Datenmissbrauch, oder Überlassung der Einrichtungen an Dritte entstehen. Die netzpionier GmbH haftet für von ihren Mitarbeitern oder Mitarbeitern ihrer Vertragspartner verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, welche durch Wartung, Instandhaltung oder Änderung der Dienstleistung entstanden sind. Die netzpionier GmbH haftet in keinem Fall für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenzerstörung und Schäden aus Ersatzansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen Fall höherer Gewalt. Die Haftung der netzpionier GmbH ist (ausgenommen Personenschäden) außerdem mit dem dreifachen der vom Kunden zu leistenden fixen Jahresgebühren beschränkt. Die netzpionier GmbH haftet nicht für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der AktivitätSchäden, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann Kunde auf Grund der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungNichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistunginsbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht hat. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik netzpionier GmbH haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nicht für Personen-, Sach- und VermögensschädenBeschädigungen, die auf ein Verschulden Handlungen Dritter - soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen sind - höherer Gewalt oder Einwirkungen durch von you:turn-erlebnispä- dagogik Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind. Unberührt bleibt Weiters haftet die Haftung bei Vorsatz netzpionier GmbH nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und grober Fahrlässig- keitzwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von einer Homepage der netzpionier GmbH oder über eine Information durch die netzpionier GmbH erhält. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind Angriffe von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterHackern (z.B. Einbrüche in WLAN-Systeme etc.), die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommennetzpionier GmbH übernimmt dafür keine Haftung. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenSchäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Appears in 1 contract

Samples: netzpionier.at

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik haftet Der Aufenthalt im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenKirchenraum und dessen Außenbereich als Benutzer sowie als Passant (im Außen- bereich) geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr. Bei verschuldetem Ausfall kann Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungKirchengemeinde nur ein, wenn ein Verschulden seitens der Kirchengemeinde oder ihrer Bediensteten nach- gewiesen wird. Der Veranstalter stellt die Kirchengemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benützung der überlassenen Räume, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen, soweit diese von der Kirchengemeinde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für alle Prozess- und Nebenkosten. Der Veranstalter ist verpflichtet, die mitgebrachten Geräte jeweils vor der Benutzung auf ihre ord- nungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Dies gilt besonders für elektrische Geräte. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt und Kapazitäten der Stromver- sorgung bzw. deren Absicherung nicht überlastet werden. Der Veranstalter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Kirchengemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Kirchengemeinde verursacht worden ist. Die Kirchengemeinde kann je nach Art der Veranstaltung vom Veranstalter vor der Veranstaltung den Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung fordern, durch welche auch die Freistellungs- ansprüche gedeckt werden. Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich auch auf Schäden, die während der Probe, der Vorberei- tung und der Aufräumungsarbeiten durch Beauftragte oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle Besucher entstehen. Für sämtliche vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Kirchengemeinde keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen LeistungHaftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr Haftung der Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt. Wird eine nicht angezeigte Beschädigung festgestellt, so wird, bis der Gegenbeweis erbracht ist, ange- nommen, dass der letzte Veranstalter den Schaden verursacht hat. Für alle Beschädigungen an den Gebäuden und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- Nebenanlagen und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum DritterEinrichtungsgegenständen, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommendie Benutzung entstehen, übernimmt der Veranstalter sowohl für sich als auch für Beauftragte und Besucher in vollem Umfang die Haftung. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenIn besonderen Fällen kann die Kirchengemeinde eine Sicherheitsleistung verlangen.

Appears in 1 contract

Samples: recht.drs.de

Haftung. you:turnDie Harz-erlebnispädagogik Agentur GmbH haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen ihrer Sorgfaltspflicht für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitätdie gewissenhafte Vorbereitung, die einen Minderwert gegenüber sorgfältige Auswahl und Überwachung der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenLeistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenVermittlung von Fremdleistungen lt. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenAbschnitt B 3. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konntenicht für die Leistungserbringung selbst. you:turnAn den Programm-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen Angeboten der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Kanu fahren, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie gesundheitlich, physisch und psychisch den Anforderungen gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in der üblichen Verantwortung der TeilnehmendenBegleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtspflichtigen Person möglich. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und VermögensschädenJede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung eines Programm-Angebots entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf ein Verschulden einem von you:turnder Harz-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sindAgentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist selbst zu achtenauf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust o- leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Diebstahl wird keine Haftung übernommenHarz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Es wird für Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit Ihnen dies zumutbar ist, sind Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer an den Programm- Angeboten der Harz-Agentur GmbH verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden am Eigentum Drittervermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Xxxx dies schuldhaft unterlassen und war die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommenAnzeige zumutbar, so stehen einer teilnehmenden Person oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenOhne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

Appears in 1 contract

Samples: www.harzagentur.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Es gilt das dreistufige Haftungsmodell des Bundesarbeitsgerichts. Demnach haftet der Nutzer für alle Schäden, die er dem mobilen Endgerät oder den Datenträgern bei der dienstlichen Nutzung und bei der Nutzung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel Hinblick auf die Berufsausbildung, insbesondere durch Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen, Beseitigen oder einen Ausfall Verändern, in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise zugeführt hat, in vollem Umfang. Für Schäden bei einer privaten Nutzung haftet der/die Auszubildende in jedem Fall selber. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Durchführung Nutzer anteilig. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der AktivitätNutzer nicht. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, wenn der Nutzer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutenjedem bewusst gewesen wäre. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist mittleren Fahrlässigkeit wird der Haftungsanteil unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt. Leichteste Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn es sich geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten handelt, die jedem Beschäftigten unterlaufen können. Soweit Schäden durch die Versicherung vollständig abgedeckt werden, entfällt eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenHaftung des/der Auszubildenden. In Sämtliche Daten auf dem mobilen Endgerät oder auf sonstigen Datenträgern, die in diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossenZusammenhang seitens des Ausbildenden zur Verfügung gestellt wurden, unterliegen den Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze, wie z. B. dem BDSG. Bei Verletzung dieser Vorschriften durch den Nutzer, behält sich der Ausbildende zivil- und strafrechtliche Schritte vor. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf VergütungNutzer verpflichtet sich, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt das ihm überlassene mobile Endgerät sorgsam zu behandeln, aufzubewahren und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmenden. you:turn-erlebnispädagogik haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschäden, insbesondere der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst pflegen sowie vor vermeidbaren Schäden zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenbewahren.

Appears in 1 contract

Samples: www.bvs.de

Haftung. you:turn-erlebnispädagogik Der Berufsträger der Friedberger Steuerberatungsgesellschaft mbH haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Mängel oder einen Ausfall bei eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Berufsträger der Durchführung Friedberger Steuerberatungsgesellschaft mbH auf Ersatz eines nach Abs. 1 verursachten fahrlässigen Schadens wird einvernehmlich auf € 500.000,00 für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der AktivitätSchadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die einen Minderwert gegenüber sich aus ein und derselben Handlung ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen den Berufsträger der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters Friedberger Steuerberatungsgesellschaft mbH oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnteMitarbeiter geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. you:turn-erlebnispädagogik garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsge- mäße Erbringen Ist der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und beauftragte Berufsträger Mitglied der Friedberger Steuerberatungsgesellschaft mbH, besteht der Anspruch des Auftraggebers in der üblichen Verantwortung der Teilnehmendenin Abs. you:turn-erlebnispädagogik haftet 2 genannten Höhe nur gegenüber diesem Berufsträgers, soweit dieser den Auftrag im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-eigenen beruflichen Befugnis eigenverantwortlich bearbeitet. Weitergehende Ansprüche gegenüber der Friedberger Steuerberatungsgesellschaft mbH bestehen nicht. Für in der Friedberger Steuerberatungsgesellschaft mbH als Angestellte oder Freie Mitarbeiter arbeitende Berufsträger gilt dies entsprechend. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, Sach- und Vermögensschädeninsbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag (mindestens € 500.000,00) begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die auf gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt wird. Soweit ein Verschulden Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetz nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in 3 Jahren von you:turn-erlebnispä- dagogik zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit. Bagatellschädendem Zeitpunkt an, insbesondere in dem der eigenen Kleidung und der eigenen Ausrüstung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust o- der Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Es wird für Schäden am Eigentum Dritter, die durch Teilnehmende verursacht worden sind kei- nerlei Haftung durch you:turn-erlebnispädagogik übernommen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder der Sicherheitshinweise von Teamer*innen von roots-erlebnispädagogik können Teilnehmende von der Aktion ausgeschlos- sen werdenAnspruch entstanden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.friedberger-wallersdorf.de