Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.vtlogistik.com, bayerischer-lloyd.de, www.bbtl.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung Durch- führung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandelnbehan- deln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhal- tungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.mbe.de, www.arnold-spedition.de, www.ast-fra.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdendenwer- denden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere RechtspersonenRechts- personen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen verkehrs- vertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheim- haltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com, www.dslv.org, www.benway-solutions.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Verkehrs- vertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich vertrau- lich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung Leis- tungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren de- ren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Ge- heimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen. 32.

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Samples: oos.medica.de, logistics-bls.de, www.abc-messe.com

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Ge- heimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.lbt.de, www.bgl-ev.de, baldus-transport.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdendenbekanntwerdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: b-slogistik.de, b-slogistik.de, www.miclog.eu

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Ver- kehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere RechtspersonenRechtsper- sonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen. 32.

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Samples: www.vogel-international.com, www.road-star.info

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich ötfentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.wimmer-maschinentransporte.de, www.felbermayr.cc

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Verkehrs-vertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung Leis- tungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: pauly-umzuege.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt be- kannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhaltungsver- pflichtung aufzuerlegen.

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Samples: wegner-transporte.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt be- kannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen In- formationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.sievert-logistik.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei der Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhaltungsvereinbarung aufzuerlegen.

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Samples: ccg-logistics.com

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Ver- kehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere RechtspersonenRechtsper- sonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienenbedie- nen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: klp-tarifrechner.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich Informationen, ver- traulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.janta-logistics.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen Informa- tionen vertraulich zu behandeln. Die Informationen Informatio- nen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung Leis- tungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben ha- ben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung Er- füllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienenbe- dienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegenaufzu- erlegen.

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Samples: www.huster-spedition.eu

Geheimhaltung. 33. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Transportvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandelnbehandeln und dafür Sorge zu tragen, dass solche Daten Dritten nur mit Zustimmung der anderen Partei zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei zur Offenlegung der Informationen durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung von allen Nachunternehmern eingehalten wird. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.ecl-online.de

Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Verkehrs- vertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.

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Samples: www.krosanke-umzuege.de