{"component": "clause", "props": {"groups": [{"snippet": "1. Die Allgemeinen Verteilernetzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags.\n2. Der Netzzugang (Anschluss sowie Einspeisung und Entnahme) beinhaltet insbesondere \u2022 den Netzanschluss (Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz); \u2022 die Netznutzung (Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen; Einspeisung elektrischer Energie in das Netz des Netzbetreibers; Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz des Netzbetreibers; etc.)\n3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich dem Netzkunden gem\u00e4\u00df diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen unter Einhaltung der sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie ver\u00f6ffentlichten Preisen und allf\u00e4lliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschl\u00e4ge, den Netzzugang zu gew\u00e4hren. Dabei hat der Netzbetreiber insbesondere f\u00fcr die technische Sicherheit und Zuverl\u00e4ssigkeit und Leistungsf\u00e4higkeit des Netzes zu sorgen, die Interoperabilit\u00e4t seines Netzes zu gew\u00e4hrleisten und gem\u00e4\u00df den sonstigen Marktregeln die erforderlichen Daten zu ermitteln, evident zu halten und anderen Marktteilnehmern zu \u00fcbermitteln.\n4. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen unter Einhaltung der sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln, den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten und allf\u00e4lligen rechtlich zul\u00e4ssigen Entgelten und Zuschl\u00e4gen in Anspruch zu nehmen und die Entgelte zu bezahlen.\n5. Informations\u00fcbermittlungen der Netzkunden \u00fcber Anlagen des Netzbetreibers bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung.\n6. F\u00fcr tempor\u00e4re Anlagen k\u00f6nnen hinsichtlich der Punkte XI., XII. und des Anhanges von diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, welche diskriminierungsfrei angewendet werden. Als tempor\u00e4re Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, bei denen eine Inanspruchnahme des Netzsystems f\u00fcr h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre beabsichtigt ist. Durch den Bestand und den Fortbestand einer tempor\u00e4ren Anlage werden keine weitergehenden Rechte begr\u00fcndet.\n7. Diese Allgemeinen Verteilernetzbedingungen werden unabh\u00e4ngig von der \u2587\u2587\u2587\u2587 des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch f\u00fcr abweichende Regelungen gem\u00e4\u00df I./6.\n8. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen \u00fcber die Erreichbarkeit f\u00fcr pers\u00f6nliche, elektronische und telefonische Kontaktaufnahmen sowie f\u00fcr St\u00f6rungsmeldungen in geeigneter Weise (Kundenzeitschrift, Internet etc.) zur Verf\u00fcgung stellen. Der Netzbetreiber hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu erm\u00f6glichen. Als Mindeststandard muss die Erreichbarkeit des Netzbetreibers \u00fcber eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Gesch\u00e4ftszeiten gew\u00e4hrleistet sein.\n9. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber sind von diesem binnen f\u00fcnf Arbeitstagen ab Einlangen zu beantworten und dabei abschlie\u00dfend zu erledigen. Eine Beantwortung hat zumindest \u00fcber die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson zu informieren. Im Falle einer f\u00fcr den Netzbenutzer nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde hat der Netzbetreiber den Netzkunden \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 26 E-ControlG in geeigneter Weise zu informieren.\n10. Der Netzbetreiber hat den Netzkunden einmal j\u00e4hrlich in geeigneter Weise, zB auf der Homepage, \u00fcber die Qualit\u00e4tsstandards gem\u00e4\u00df NetzdienstleistungsVO Strom zu informieren.", "size": 34, "samples": [{"hash": "7a813Mbvxoh", "uri": "/de/contracts/7a813Mbvxoh#gegenstand", "label": "Allgemeine Bedingungen F\u00fcr Den Zugang Zum Verteilernetz", "score": 30.8244113922, "published": true}, {"hash": "7jEe0W4Skbl", "uri": "/de/contracts/7jEe0W4Skbl#gegenstand", "label": "Allgemeine Bedingungen F\u00fcr Den Zugang Zum Verteilernetz", "score": 28.1609535217, "published": true}, {"hash": "2jv27qKiCj1", "uri": "/de/contracts/2jv27qKiCj1#gegenstand", "label": "Allgemeine Bedingungen F\u00fcr Den Zugang Zum Verteilernetz", "score": 26.7960224152, "published": true}], "snippet_links": [{"key": "einspeisung-und-entnahme", "type": "clause", "offset": [249, 273]}, {"key": "technische-sicherheit", "type": "clause", "offset": [968, 989]}, {"key": "abweichende-regelungen", "type": "clause", "offset": [1837, 1859]}, {"key": "informationen-\u00fcber-die", "type": "clause", "offset": [2402, 2424]}], "hash": "f43100aec7f519ddf384d437d06e803c", "id": 1}, {"snippet": "a) Sutter schaltet f\u00fcr den Kunden im Leistungszeitraum die im jeweiligen Bestellschein n\u00e4her bezeichneten Werbebanner (als Werbeeinblendung) in den Verzeichnissen Online nach Ziff. 1. a) der Besonderen Gesch\u00e4ftsbedingungen \u201eVerzeichnisse Print und Online\u201c.\nb) Dieses Werbeformat kann insb. bestehen aus einem Bild und/oder Text in HTML programmiert, oder einer sensitiven Fl\u00e4che, die beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten auf externen Rechnern herstellt, oder einem oder mehreren der vor- genannten Elemente.\nc) Das Werbebanner des Kunden wird ggf. durch ein Rotationssystem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss f\u00fcr den Kunden sind nicht vereinbart. Die Weitergabe einer von Sutter erstellten Werbung an Dritte ist nicht gestattet.\nd) Die Platzierung erfolgt in bestimmten Bereichen der Internetseiten und wird zu den im Bestellschein bestimmten Daten ver\u00f6ffentlicht.\ne) Das Werbebanner wird \u2013 soweit gew\u00fcnscht - \u00fcber einen Hyperlink mit einer Webseite des Kunden (Zielseite) verkn\u00fcpft: Die Webseite wird aufgerufen, wenn das Werbe- banner mit einem Mausklick aktiviert wird.\nf) Sutter ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort \u201eAnzeige\u201c).\ng) Sutter beh\u00e4lt sich vor, Bestellungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni- schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grunds\u00e4tzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft und deren Ver\u00f6ffentlichung f\u00fcr Sutter unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Bestellung wird dem Kunden unverz\u00fcglich angezeigt. Sutter ist in diesen F\u00e4llen zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt.", "size": 26, "samples": [{"hash": "fgMLALiTPa4", "uri": "/de/contracts/fgMLALiTPa4#gegenstand", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 30.133890152, "published": true}, {"hash": "gTDGsgk4lu6", "uri": "/de/contracts/gTDGsgk4lu6#gegenstand", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 29.9504852295, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "f2ac211937d9a23b8e0dc0dac3d54982", "id": 2}, {"snippet": "1 Diese Vereinbarung findet auf die Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge durch unter- stellte Auftraggeber innerhalb und ausserhalb des Staatsvertragsbereichs An- wendung.", "size": 24, "samples": [{"hash": "qaKfD8IUzv", "uri": "/de/contracts/qaKfD8IUzv#gegenstand", "label": "Interkantonale Vereinbarung \u00dcber Das \u00d6ffentliche Beschaffungswesen", "score": 27.7660675049, "published": true}, {"hash": "kKAQ0D3SDWA", "uri": "/de/contracts/kKAQ0D3SDWA#gegenstand", "label": "Interkantonale Vereinbarung \u00dcber Das \u00d6ffentliche Beschaffungswesen", "score": 27.7660675049, "published": true}, {"hash": "aoXUcQQLJqP", "uri": "/de/contracts/aoXUcQQLJqP#gegenstand", "label": "Interkantonale Vereinbarung \u00dcber Das \u00d6ffentliche Beschaffungswesen", "score": 27.5598678589, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "06b1b902ec1e69242f374a4afe5c0a2d", "id": 3}, {"snippet": "(1) Dieser Anhang betrifft Saatgut von Kulturpflanzen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obstbaus, des Zierpflanzenbaus und des Weinbaus.\n(2) Saatgut im Sinne dieses Anhangs ist jedwedes zur Vermehrung oder zum An- pflanzen bestimmte Material.", "size": 19, "samples": [{"hash": "k1YIB99fbew", "uri": "/de/contracts/k1YIB99fbew#gegenstand", "label": "Trade Agreement", "score": 27.6783676147, "published": true}, {"hash": "1DQDHMnMqux", "uri": "/de/contracts/1DQDHMnMqux#gegenstand", "label": "Trade Agreement", "score": 25.446105957, "published": true}, {"hash": "388UGhhc1eD", "uri": "/de/contracts/388UGhhc1eD#gegenstand", "label": "Trade Agreement", "score": 25.0243377686, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "6aab82a6e6bf0284de0f1f37d0c38e8f", "id": 4}, {"snippet": "(1) Ziel dieses Anhangs ist es, den Handel zwischen den Parteien mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenst\u00e4nden, die aus den jeweiligen Gebieten stammen oder aus Drittl\u00e4ndern eingef\u00fchrt wurden, f\u00fcr die Pflanzenschutzmassnah- men gelten und die in der vom Ausschuss gem\u00e4ss Artikel 11 des Abkommens zu erstellenden Anlage 1 aufgef\u00fchrt sind, zu erleichtern.", "size": 19, "samples": [{"hash": "k1YIB99fbew", "uri": "/de/contracts/k1YIB99fbew#gegenstand", "label": "Trade Agreement", "score": 27.6783676147, "published": true}, {"hash": "1DQDHMnMqux", "uri": "/de/contracts/1DQDHMnMqux#gegenstand", "label": "Trade Agreement", "score": 25.446105957, "published": true}, {"hash": "388UGhhc1eD", "uri": "/de/contracts/388UGhhc1eD#gegenstand", "label": "Trade Agreement", "score": 25.0243377686, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "25a8023d762f7e965182dae127a7e6c0", "id": 5}, {"snippet": "Das vorliegende SLA D bildet Bestandteil des Anschlussvertrages. Es regelt: \u2013 die von PUBLICA zugunsten der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen zu erbringenden Dienstleistun- gen (Ziff. 2); \u2013 die zwischen PUBLICA und den Arbeitgebern und den Arbeitgeberinnen bestehenden Melde- und Informationspflichten (Datenaustausch), einschliesslich der Kostenfolgen bei Falschmeldungen und/o- der versp\u00e4teten Meldungen sowie dem Vorgehen bei Unstimmigkeiten betreffend den Datenaustausch (Ziff. 3); \u2013 die besonderen Meldepflichten der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen gegen\u00fcber PUBLICA (Ziff. 4); \u2013 die besonderen Meldepflichten von PUBLICA (Ziff. 5); \u2013 die Festsetzung und Rechnungsstellung der Verwaltungskosten, welche die Arbeitgeber und die Arbeit- geberinnen PUBLICA f\u00fcr die von ihr erbrachten Dienstleistungen schulden (Ziff. 6 und 7); \u2013 die Rechnungsstellung der Sparbeitr\u00e4ge und Risikopr\u00e4mien (Ziff. 8); \u2013 die Bezahlung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Sicherheitsfonds (Ziff. 9); \u2013 den Aufwand f\u00fcr die Delegiertenversammlung und das parit\u00e4tische Organ (Ziff. 10).", "size": 17, "samples": [{"hash": "j0op7VykAHx", "uri": "/de/contracts/j0op7VykAHx#gegenstand", "label": "Service Level Agreement", "score": 29.0471553802, "published": true}, {"hash": "1uKVwkpxwL8", "uri": "/de/contracts/1uKVwkpxwL8#gegenstand", "label": "Service Level Agreement", "score": 27.7304801941, "published": true}, {"hash": "ho3HjJXxJ8k", "uri": "/de/contracts/ho3HjJXxJ8k#gegenstand", "label": "Service Level Agreement", "score": 27.5173873901, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "5c5379fe5418e124b42981a5312f6a75", "id": 6}, {"snippet": "Kundenzielgruppe", "size": 9, "samples": [{"hash": "55DHv45Z0P2", "uri": "/de/contracts/55DHv45Z0P2#gegenstand", "label": "Tarifbestimmungen", "score": 23.7611217499, "published": true}, {"hash": "1d0mmno5dNp", "uri": "/de/contracts/1d0mmno5dNp#gegenstand", "label": "Tarifbestimmungen", "score": 23.7145786285, "published": true}, {"hash": "lU4QFOTMMZH", "uri": "/de/contracts/lU4QFOTMMZH#gegenstand", "label": "Tarifbestimmungen", "score": 23.7077350616, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "0d0c6f6ff525e77d2a7aa881c8302643", "id": 7}, {"snippet": "Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von elektrischer Verlustenergie durch den Lieferanten zur Deckung der physikalischen Netzverluste von sw netz im Kalenderjahr 2023. Verlustenergie im Sinne dieses Vertrages ist die vom Lieferanten aufgrund eines oder mehrerer erfolgreicher Gebote im Ausschreibungsverfahren zu liefernde Energie im vereinbarten Lieferzeitraum.", "size": 9, "samples": [{"hash": "byMBgb9b8Nn", "uri": "/de/contracts/byMBgb9b8Nn#gegenstand", "label": "Vertrag \u00dcber Die Lieferung Elektrischer Energie Zur Deckung Von Netzverlusten", "score": 30.8801746368, "published": true}, {"hash": "fi6m8UiCWNG", "uri": "/de/contracts/fi6m8UiCWNG#gegenstand", "label": "Vertrag \u00dcber Die Lieferung Elektrischer Energie Zur Deckung Von Netzverlusten", "score": 30.381975174, "published": true}], "snippet_links": [{"key": "gegenstand-dieses-vertrages", "type": "clause", "offset": [0, 27]}], "hash": "322fe2699c2076512a792332b0399e85", "id": 8}, {"snippet": "a) In dem Termin-Tool bietet Sutter den Kunden von Sutter (registrierte Firmen/Gewer- betreibende) die M\u00f6glichkeit, Termine \u00fcber dieses Termin-Tool online einsehbar und unverbindlich buchbar zu machen. Nutzer (\u201eNutzer\u201c) dieses Termin-Tools haben so die M\u00f6glichkeit, die vom Kunden als verf\u00fcgbar ausgewiesenen Termine einzusehen und Termine zu buchen.\nb) Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach diesen Besonderen Gesch\u00e4fts- bedingungen. Sutter ist jederzeit berechtigt, in dem Termin-Tool unentgeltlich bereit- gestellte Funktionen zu \u00e4ndern, neue Funktionen unentgeltlich oder entgeltlich ver- f\u00fcgbar zu machen und/oder die Bereitstellung unentgeltlicher Funktionen einzustellen.\nc) Im Leistungszeitraum wird dem Kunden das Termin-Tool in dem durch einen Eintra- gungsauftrag gebuchten Online-Auftritt des Kunden in den Verzeichnissen \u201eDas Telefonbuch\u201c, \u201eDas \u00d6rtliche\u201c, \u201eGelbe Seiten\u201d/\u201eGelbe Seiten regional\u201d zur Verf\u00fcgung gestellt.\nd) Das Termin-Tool kann vom Kunden grunds\u00e4tzlich als sog. SaaS \u201eSoftware as a Service\u201c Dienstleistung auf seiner Homepage, auf seiner Facebook-Seite und in Partnernetz- werken des Kunden eingebunden werden. Sutter \u00fcbernimmt keine Verantwortung oder Haftung f\u00fcr die Kompatibilit\u00e4t mit der Software des jeweiligen Anbieters. Sutter stellt dem Kunden dar\u00fcber hinaus Apps f\u00fcr mobile Endger\u00e4te zur Verf\u00fcgung, die einen vereinfachten Zugriff auf das Termin-Tool auf bestimmten mobilen Endger\u00e4ten erm\u00f6g- lichen (im Folgenden \u201eMobile Apps\u201c).\ne) Der Kunde hat die M\u00f6glichkeit, seine buchbaren Termine, Leistungen und Ressourcen zu verwalten, Buchungen vorzunehmen sowie gebuchte Termine, die Daten seiner Kunden und weitere Informationen der Buchungen zu verwalten. Das Termin-Tool erm\u00f6glicht au\u00dferdem die Erstellung eines individuellen Buchungsprofils, \u00fcber das Nutzer Termine des Kunden einsehen und buchen k\u00f6nnen (im Folgenden \u201eBuchungsprofil\u201c). Die von einem Kunden in dem Termin-Tool als verf\u00fcgbar ausgewiesenen Termine sind f\u00fcr Nutzer in den jeweils ver\u00f6ffentlichten Plattformen buchbar.", "size": 9, "samples": [{"hash": "fgMLALiTPa4", "uri": "/de/contracts/fgMLALiTPa4#gegenstand", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 30.133890152, "published": true}, {"hash": "gTDGsgk4lu6", "uri": "/de/contracts/gTDGsgk4lu6#gegenstand", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 29.9504852295, "published": true}], "snippet_links": [{"key": "inhalt-und-umfang-der-leistungen", "type": "clause", "offset": [354, 386]}, {"key": "weitere-informationen", "type": "clause", "offset": [1653, 1674]}], "hash": "433b5375dc651af2f0ada6d6af39435d", "id": 9}, {"snippet": "1. Die gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr den Zugang zum Verteilernetz der LINZ NETZ GmbH (AB STROM VN) regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem Netzbetreiber (LINZ NETZ GmbH) und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter \u201eNetzkunde\u201c ist der Netzbenutzer im Sinne des \u00a7 7 Abs. 1 Z 49 ElWOG 2010 idgF. zu verstehen.\n2. Die gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Bedingungen regeln daher insbesondere\na) den Netzanschluss/den Netzzutritt (Anschluss der Anlage des Netzkunden an das Netz) sowie\nb) die laufende Netznutzung (Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen; Einspeisung elektrischer Energie in das Netz; Entnahme elektrischer Energie aus dem Netz, etc.)\n3. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Netzkunden gem\u00e4\u00df den gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Bedingungen und den sonstigen Marktregeln, den geltenden technischen Regeln und den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten sowie ver\u00f6ffentlichten Preisen (als integrierter Bestandteil) und allf\u00e4lliger gesetzlich vorgesehener Entgelte und Zuschl\u00e4ge den Netzzugang zu gew\u00e4hren. Die sonstigen Marktregeln, die geltenden technischen Regeln und die Verordnungen der E-Control, insbesondere die jeweils geltende Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) sind auf der Homepage der LINZ NETZ GmbH (\u2587\u2587\u2587.\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587.\u2587\u2587) und der Energie-Control Austria (www.e- \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587.\u2587\u2587) ver\u00f6ffentlicht.\n4. Der Netzbetreiber ist verantwortlich f\u00fcr die technische Sicherheit, den zuverl\u00e4ssigen Betrieb sowie die Leistungsf\u00e4higkeit des Netzes, gew\u00e4hrleistet die Interoperabilit\u00e4t seines Netzes und ermittelt, h\u00e4lt evident und \u00fcbermittelt die erforderlichen Daten an die anderen Marktteilnehmer gem\u00e4\u00df den Marktregeln. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Energielenkungsgesetzes 2012 (\u00a7 24 idF BGBl. Nr. 41/2013) sind Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen.\n5. Der Netzkunde verpflichtet sich, den Netzzugang nur nach gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Bedingungen unter Einhaltung der geltenden Marktregeln, den geltenden technischen Regeln, den jeweils geltenden Systemnutzungsentgelten und allf\u00e4lligen rechtlich zul\u00e4ssigen Entgelten und Zuschl\u00e4gen in Anspruch zu nehmen. Die geltenden technischen Regeln beinhalten die Technischen und Organisatorischen Regeln f\u00fcr Betreiber und Benutzer von Netzen, die \u201eTechnischen Anschlussbedingungen f\u00fcr den Anschluss an \u00f6ffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen unter 1000 Volt mit Erl\u00e4uterung der einschl\u00e4gigen Vorschriften\u201c (TAEV), herausgegeben von Oesterreichs Energie (OE) in der bundeseinheitlichen Fassung mit den Ausf\u00fchrungsbestimmungen f\u00fcr das Bundesland Ober\u00f6sterreich (www.ooe- \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587.\u2587\u2587), sowie die geltenden einschl\u00e4gigen \u00d6-Normen. F\u00fcr den Fall dass keine besonderen Regelungen vorliegen gelten die allgemeinen technischen Standards.\n6. Informations\u00fcbermittlungen der Netzkunden \u00fcber Anlagen des Netzbetreibers bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung.\n7. F\u00fcr tempor\u00e4re Anlagen finden diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung. Hinsichtlich der folgenden Punkte k\u00f6nnen abweichende Regelungen getroffen werden: IV. Anschlussanlage, IX. Entgelte, X. Messung, XI. Lastprofile, sowie Anhang I. Als tempor\u00e4re Anlagen gelten insbesondere solche Anlagen, bei denen eine Inanspruchnahme des Netzsystems - unabh\u00e4ngig vom Netzkunden der Anlage - f\u00fcr h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre beabsichtigt ist. Durch den Bestand und den Fortbestand einer tempor\u00e4ren Anlage werden keine weitergehenden Rechte begr\u00fcndet. Der Netzbetreiber ist jederzeit berechtigt, die Nutzung tempor\u00e4rer Anschl\u00fcsse aufzuk\u00fcndigen, sobald diese erkennbar dauerhaft genutzt werden sollen. Wird ein tempor\u00e4rer Anschluss \u00fcber einen Zeitraum von 5 Jahren genutzt, so ist der Netzbetreiber jedenfalls berechtigt, die Nutzung dieses Anschlusses aufzuk\u00fcndigen. Der Netzkunde hat sodann im Bedarfsfall einen neuen Antrag auf Netzzutritt zu stellen. Im \u00dcbrigen gilt Pkt. IX.4..\n8. Diese Allgemeinen Bedingungen werden unabh\u00e4ngig von der \u2587\u2587\u2587\u2587 des Lieferanten diskriminierungsfrei angewendet. Dies gilt auch f\u00fcr abweichende Bestimmungen gem\u00e4\u00df Pkt. 7.\n9. Der Netzbetreiber wird dem Netzkunden Informationen \u00fcber die Erreichbarkeit f\u00fcr pers\u00f6nliche, elektronische und telefonische Kontaktnahmen sowie f\u00fcr St\u00f6rungsmeldungen in geeigneter Weise (Internet, Kundenzeitung, Infobl\u00e4tter, etc.) zur Verf\u00fcgung stellen. Er hat die Einbringung von Anfragen und Beschwerden jedenfalls schriftlich und telefonisch zu erm\u00f6glichen. Die Erreichbarkeit des Netzbetreibers ist \u00fcber eine Kundenhotline innerhalb der allgemeinen Gesch\u00e4ftszeiten gew\u00e4hrleistet.\n10. Anfragen und Beschwerden von Netzkunden an den Netzbetreiber werden von diesem binnen 5 Arbeitstagen ab Einlangen beantwortet und abschlie\u00dfend erledigt. Ist eine Erledigung z.B. wegen Unvollst\u00e4ndigkeit der Anfragen/Beschwerden oder aus anderen, nicht vom Netzbetreiber zu verantwortenden Gr\u00fcnden innerhalb dieser Frist nicht m\u00f6glich, wird der Netzbetreiber den Netzkunden innerhalb derselben Frist \u00fcber die weitere Vorgangsweise, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie die Kontaktdaten einer Ansprechperson informieren. Im Falle einer f\u00fcr den Netzkunden nicht zufriedenstellenden Erledigung seiner Beschwerde wird der Netzbetreiber den Netzkunden \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 26 E- ControlG in geeigneter Weise informieren.\n11. Der Netzbetreiber informiert den Netzkunden einmal j\u00e4hrlich in geeigneter Weise (Homepage) \u00fcber die Qualit\u00e4tsstandards gem\u00e4\u00df NetzdienstleistungsVO Strom 2013 BGBl I 192/2013 und \u00fcber die bereitgestellte Leistung gem. 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