Common use of Gegenstand Clause in Contracts

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen.

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Samples: www.piwetz.shop, ewerkfernitz.at, www.ewerk-badradkersburg.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis Rechtsver- hältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden integrieren- den Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehenver- stehen.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil Bestand- teil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Gegenstand. (1. ) Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis Rechtsver- hältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des NetzzugangsvertragsNetzzugangs- vertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG Elektrizitätswirtschahs- und -organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehen.

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Samples: www.stww.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis Rechtsver- hältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden integrieren- den Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen.

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Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG sowie auch künftige Netzbenutzer zu verstehen.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen.

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Samples: ewerk-mariahof.at

Gegenstand. (1. ) Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber Netzbetrei- ber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des NetzzugangsvertragsNetzzugangs- vertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer Netzbe- nutzer im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 49 ElWOG bzw. des § 5 Z 49 Salzburger Landeselektri- zitätsgesetz zu verstehen.

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Samples: www.salzburgnetz.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 49 ElWOG bzw. des § 5 Z 49 Salzburger Landeselektrizitätsgesetz zu verstehen.

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Samples: www.lichtgenossenschaft.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden integrieren- den Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG zu verstehen.

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Samples: www.kwg.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden Netz- kunden und bilden einen integrierenden Bestandteil Be- standteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und - organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehen.

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Samples: www.ikb.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehen.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang betreffende Rechtsverhältnis Rechtsver- hältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehen.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Gegenstand. 1. Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln das den Netzzugang Netzzu- gang betreffende Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber Netzbetrei- ber und dem Netzkunden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Netzzugangsvertrags. Unter „Netzkunde“ ist der Netzbenutzer im Sinne des § 7 Z 49 ElWOG Elektrizitätswirt- schafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zu verstehen.

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Samples: www.ikb.at