Common use of Fälligkeit Clause in Contracts

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Fahrrad Vollkasko Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Fahrrad Vollkaskoversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien, Wohngebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungs- periode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) . Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angege- benen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung, Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angegebe- nen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Fahrradversicherung, Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit> punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien> rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Forderungsdifferenzversicherung (Gap), Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Elektronik Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Glasversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

Appears in 3 contracts

Sources: Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung, Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Private Fahrrad Vollkaskoversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

Appears in 3 contracts

Sources: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Sach Und Gewerbeversicherung, Glasversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

Appears in 2 contracts

Sources: Fahrrad Diebstahlversicherung (Flottenversicherung) Für Gewerbliche Räder, Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Ambub 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen ange- gebenen Zeitraums bewirkt istgeleistet wurde.

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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung kein Zeit- raum angegeben, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins oder der Beitragsrechnung bewirkt ist.

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Sources: Elektronik Versicherung, Elektronikversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämienrech- nung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Heizungsversicherung – Technische Versicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen an- gegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Glas /Werbeanlagenversicherung, Betriebsschließungsversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Beginn der jeweiligen verein- barten Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Sachversicherung, Elektronikversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen an- gegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Insurance Agreement, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Bei- tragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Sach Und Elektronikversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausrat Und Glasversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen je- weiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie Sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Versicherungs Bedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung angege- benen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausratversicherung

Fälligkeit. (a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. (b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Photovoltaik Programm

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums Zeitraumes bewirkt ist.

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Sources: Bauherren Haftpflichtversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb inner- halb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt be- wirkt ist.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jeweili- gen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungsperio- de fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungsperi- ode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien> rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten ver- einbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Photovoltaik Programm

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung ange- gebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung kein Zeitraum ange- geben, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins oder der Beitragsrechnung bewirkt ist.

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Sources: Elektronik Versicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungs- periode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hagel /Mehrgefahren Versicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen ange- gebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Maschinenversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versi- cherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jeweili- gen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung angegebe- nen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs-schein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten ver- einbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung Prä- mienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Gewerbe Gebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrech- nung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Insurance Agreement

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Folgeprömie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche­ rungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Glasversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie a. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) b. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Pflanzenversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jeweili- gen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung angege- benen Zeitraums bewirkt ist. Wird auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung kein Zeitraum angegeben, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins oder der Beitragsrechnung bewirkt ist.

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Sources: Elektronik Versicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Beginn der jeweiligen verein- baren Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angege- benen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) . Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angege- benen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Yacht Insurance Policy

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Beitragsrechnung an- gegebenen Zeitraum bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt istgeleistet wurde.

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Sources: Hausratversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungscheins oder in der Prämienrechnung Beitrags- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Sach Und Elektronikversicherung

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungspe- riode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) . Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb zu Beginn des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt be­ wirkt ist.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums angegebe-nen Zeit- raums bewirkt ist.

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Sources: Rahmen Leasing Vertrag

Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig., b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.

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Sources: Hausratversicherung Classic Schutz