Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 16 contracts
Sources: Fahrrad Vollkasko Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Fahrrad Vollkaskoversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 13 contracts
Sources: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 7 contracts
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien, Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungs- periode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 7 contracts
Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) . Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 5 contracts
Sources: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angege- benen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 4 contracts
Sources: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung, Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angegebe- nen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 4 contracts
Sources: Wohngebäudeversicherung, Fahrradversicherung, Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit> punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien> rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 4 contracts
Sources: Forderungsdifferenzversicherung (Gap), Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Elektronik Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 4 contracts
Sources: Glasversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 3 contracts
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 3 contracts
Sources: Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung, Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Private Fahrrad Vollkaskoversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 3 contracts
Sources: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Sach Und Gewerbeversicherung, Glasversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Fahrrad Diebstahlversicherung (Flottenversicherung) Für Gewerbliche Räder, Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Ambub 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen ange- gebenen Zeitraums bewirkt istgeleistet wurde.
Appears in 2 contracts
Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung kein Zeit- raum angegeben, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins oder der Beitragsrechnung bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämienrech- nung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Wohngebäudeversicherung, Heizungsversicherung – Technische Versicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen an- gegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Glas /Werbeanlagenversicherung, Betriebsschließungsversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Beginn der jeweiligen verein- barten Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Sachversicherung, Elektronikversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen an- gegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 2 contracts
Sources: Insurance Agreement, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Bei- tragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Sach Und Elektronikversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Hausrat Und Glasversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen je- weiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie Sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Versicherungs Bedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung angege- benen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Hausratversicherung
Fälligkeit. (a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
(b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Photovoltaik Programm
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums Zeitraumes bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Bauherren Haftpflichtversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb inner- halb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt be- wirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jeweili- gen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungsperio- de fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungsperi- ode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien> rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten ver- einbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versiche- rungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Photovoltaik Programm
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung ange- gebenen Zeitraums bewirkt ist. Wird auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung kein Zeitraum ange- geben, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins oder der Beitragsrechnung bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Elektronik Versicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungs- periode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Hagel /Mehrgefahren Versicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen ange- gebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Maschinenversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versi- cherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jeweili- gen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung angegebe- nen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungs-schein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten ver- einbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung Prä- mienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Gewerbe Gebäudeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrech- nung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Insurance Agreement
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Folgeprömie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche rungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Glasversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie a. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) b. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Pflanzenversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Ver- sicherungsschein oder in der Prämienrechnung Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jeweili- gen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Beitragsrechnung angege- benen Zeitraums bewirkt ist. Wird auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung kein Zeitraum angegeben, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins oder der Beitragsrechnung bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Elektronik Versicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Beginn der jeweiligen verein- baren Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem Beginn der vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angege- benen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) . Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen angege- benen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Yacht Insurance Policy
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen jewei- ligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versi- cherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums Beitragsrechnung an- gegebenen Zeitraum bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt istgeleistet wurde.
Appears in 1 contract
Sources: Hausratversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein Versicherungscheins oder in der Prämienrechnung Beitrags- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Sach Und Elektronikversicherung
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungspe- riode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) . Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb zu Beginn des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt be wirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums angegebe-nen Zeit- raums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Rahmen Leasing Vertrag
Fälligkeit. a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.,
b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung Prämien- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Appears in 1 contract
Sources: Hausratversicherung Classic Schutz