Frist Musterklauseln

Frist. Die für die Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen festgelegte Frist ist bindend. Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über jedevoraussichtliche Verzögerung der Lieferung oder Fertigstellung und ergreift auf eigene Kosten alle angemessenen Maßnahmen, um die Lieferung zu beschleunigen.
Frist. 7.1.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden. 7.1.2 Nach Ablauf der 2 monatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem. S 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. 7.1.3 Nimmt der Auftraggeber das Produkt ab und meldet binnen 14 Tagen keine Mängel, gilt das Produkt als abgenommen.
Frist. Die Erhöhungsgarantie setzt zum Zeitpunkt der Anpassung voraus, dass dieses Recht innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ausgeübt wird.
Frist. Ihre Mitteilung bezüglich einer Änderung der Todesfallleistung muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Renten- beginn zugehen.
Frist. Ihre Mitteilung bezüglich einer Änderung nach Absatz 1 bis 3 muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen.
Frist. Nach Erbringung der geschuldeten (Einzel- bzw. Teil-) Leistung, stellt OT das Ergebnis dem Auftraggeber zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber hat das Leistungsergebnis innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen vollständig zu prüfen und das Ergebnis schriftlich OT mitzuteilen.
Frist. Das Unternehmen kommt den Rechten gemäß Art. 23 bis 24b dieser Verhaltensregeln möglichst unverzüglich, jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Ausübung des Rechts der betroffenen Person nach. Die Frist kann um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. In diesem Fall unterrichtet das Unternehmen die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Fristverlängerung und nennt die Gründe für die Verzögerung.
Frist. 7.1.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und zwar auch dann wenn die Lieferungen oder Leistungen mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden. 7.1.2 Nach Ablauf der sechmonatigen Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche, sodass gegenüber dem AN kein Rückgriff gem § 933b ABGB bzw. § 379 UGB vom AG geltend gemacht werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Frist. BöB) und Form (Art. 52 Abs. 1 VwVG) der Beschwerde sind gewahrt. Beide Rechtsvertreter haben sich rechtsgenügend durch schriftliche Vollmacht ausgewiesen (Art. 11 VwVG). Die Kostenvorschüsse wurde fristgerecht bezahlt (Art. 63 Abs. 4 VwVG).
Frist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Absendung der Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist aus.