Ferien Feiertage Musterklauseln

Ferien Feiertage. Die Ferientage werden in Form einer Entschädigung von 9.615% für Mitarbeiter ab dem 20. bis 50. Altersjahr; 10.385% für Mitarbeiter unter 20 Jahren und für Mitarbeiter über 50 Jahren, sofern der GAV des Einsatzbetriebes nichts anderes vorsieht, ausbezahlt und im Einsatzvertrag separat ausgewiesen. Dasselbe gilt für die Feiertage die mit 3.462% (oder je nach GAV des Einsatzbetriebes) vergütet werden. Die Auszahlung des Ferienguthabens kann nur in Verbindung mit einem Ferienbezug (auch einzelne Tage) erfolgen. Der Ferienbezug muss angemeldet und auf dem Arbeitsrapport ausgewiesen werden. Das jeweilige Guthaben wird auf Verlangen im Backoffice mitgeteilt. Der 13. Monatslohn wird mit einer Entschädigung von 8.33% des vereinbarten Grundlohnes, sofern der GAV des Einsatzbetriebes nichts anderes vorsieht, ausbezahlt.
Ferien Feiertage. Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Ferien- und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Ferien Feiertage. Der Ferien-/ und Feiertagsanspruch wird in Form einer Ferien-/Feiertagsvergütung pro geleisteter Arbeitsstunde abgegolten und in der Salärabrechnung entsprechend ausgewiesen. Während des Ferien-/Feiertagsbezugs erfolgt keine Salärzahlung. Der Ferienbezug richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen und wird in der Regel im letzten Quartal des Vorjahres geplant. Auf die Wünsche der Mitarbeitenden wird nach Möglichkeit eingegangen.
Ferien Feiertage. In den Schulferien des Landes Baden-Württemberg entfällt das Kursprogramm. Im Gegenzug fällt im Monat August keine Kursgebühr an. Umfasst die Vertragslauf- zeit diesen Kalendermonat, verschiebt sich das Ende der Vertragslaufzeit um einen Monat nach hinten. An Feiertagen fällt der Kursbetrieb, soweit nicht anders vereinbart, aus.
Ferien Feiertage