{"component": "clause", "props": {"groups": [{"snippet": "Verh\u00e4ltnis zwischen Gl\u00e4ubiger und Schuldner", "size": 18, "samples": [{"hash": "iJmu7KGoShi", "uri": "/de/contracts/iJmu7KGoShi#entstehung", "label": "Bundesgesetz", "score": 32.1065159737, "published": true}, {"hash": "dK88M6Ucl0K", "uri": "/de/contracts/dK88M6Ucl0K#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 31.9231123459, "published": true}, {"hash": "kdNrBRlzU7Z", "uri": "/de/contracts/kdNrBRlzU7Z#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 31.8656276267, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "4a40693eaf9f5009c3a418b43c51c8c6", "id": 1}, {"snippet": "Pflichten des Arbeitnehmers", "size": 12, "samples": [{"hash": "iJmu7KGoShi", "uri": "/de/contracts/iJmu7KGoShi#entstehung", "label": "Bundesgesetz", "score": 32.1065159737, "published": true}, {"hash": "dK88M6Ucl0K", "uri": "/de/contracts/dK88M6Ucl0K#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 31.9231123459, "published": true}, {"hash": "kdNrBRlzU7Z", "uri": "/de/contracts/kdNrBRlzU7Z#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 31.8656276267, "published": true}], "snippet_links": [{"key": "pflichten-des-arbeitnehmers", "type": "clause", "offset": [0, 27]}], "hash": "4f449d53f043dd05f2d17c56b47bf785", "id": 2}, {"snippet": "Art. 317", "size": 7, "samples": [{"hash": "3OGnPtLTnFj", "uri": "/de/contracts/3OGnPtLTnFj#entstehung", "label": "Obligation Law", "score": 25.6009582478, "published": true}, {"hash": "aq5qUxtEFLD", "uri": "/de/contracts/aq5qUxtEFLD#entstehung", "label": "Obligation Law", "score": 24.4336746466, "published": true}, {"hash": "a6VOHdXMAXv", "uri": "/de/contracts/a6VOHdXMAXv#entstehung", "label": "Obligation Law", "score": 21.4010951403, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "7a20810cdd9744a1d063e0ebe3cb8c88", "id": 3}, {"snippet": "Art. 321e\n1 Der Arbeitnehmer ist f\u00fcr den Schaden verantwortlich, den er absicht- lich oder fahrl\u00e4ssig dem Arbeitgeber zuf\u00fcgt.\n2 Das Mass der Sorgfalt, f\u00fcr die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverh\u00e4ltnis, unter Ber\u00fcck- sichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fach- kenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der F\u00e4higkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder h\u00e4tte kennen sollen.\n1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet oder \u00fcblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamt- arbeitsvertrag bestimmt ist.\n2 Lebt der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, so bildet der Unterhalt im Hause mit Unterkunft und Verpflegung einen Teil des \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587, sofern nichts anderes verabredet oder \u00fcblich ist. Art. 322a\n1 Hat der Arbeitnehmer vertraglich Anspruch auf einen Anteil am Gewinn oder am Umsatz oder sonst am Gesch\u00e4ftsergebnis, so ist f\u00fcr die Berechnung des Anteils das Ergebnis des Gesch\u00e4ftsjahres mass- gebend, wie es nach den gesetzlichen Vorschriften und allgemein aner- kannten kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tzen festzustellen ist.\n2 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder an dessen Stelle einem gemeinsam bestimmten oder vom Richter bezeichneten Sachverst\u00e4ndi- gen die n\u00f6tigen Aufschl\u00fcsse zu geben und Einsicht in die Gesch\u00e4fts- b\u00fccher zu gew\u00e4hren, soweit dies zur Nachpr\u00fcfung erforderlich ist.\n3 Ist ein Anteil am Gewinn des Unternehmens verabredet, so ist dem Arbeitnehmer \u00fcberdies auf Verlangen eine Abschrift der Erfolgsrech- nung zu \u00fcbergeben.114 Art. 322b\n1 Ist eine Provision des Arbeitnehmers auf bestimmten Gesch\u00e4ften ver- abredet, so entsteht der Anspruch darauf, wenn das Gesch\u00e4ft mit dem Dritten rechtsg\u00fcltig abgeschlossen ist.\n2 Bei Gesch\u00e4ften mit gestaffelter Erf\u00fcllung sowie bei Versicherungs- vertr\u00e4gen kann schriftlich verabredet werden, dass der Provisions- anspruch auf jeder Rate mit ihrer F\u00e4lligkeit oder ihrer Leistung ent- steht. 114 Fassung gem\u00e4ss Ziff. I 3 des BG vom 23. Dez. 2011 (Rechnungslegungsrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).\n3 Der Anspruch auf Provision f\u00e4llt nachtr\u00e4glich dahin, wenn das Ge- sch\u00e4ft vom Arbeitgeber ohne sein Verschulden nicht ausgef\u00fchrt wird oder wenn der Dritte seine Verbindlichkeiten nicht erf\u00fcllt; bei nur teilweiser Erf\u00fcllung tritt eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Herabsetzung der Provision ein.", "size": 5, "samples": [{"hash": "kdNrBRlzU7Z", "uri": "/de/contracts/kdNrBRlzU7Z#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 31.8656276267, "published": true}, {"hash": "1n3rYXenYcv", "uri": "/de/contracts/1n3rYXenYcv#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch", "score": 31.602840339, "published": true}, {"hash": "1aZqTLxA4Du", "uri": "/de/contracts/1aZqTLxA4Du#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 30.6091759074, "published": true}], "snippet_links": [{"key": "unterkunft-und-verpflegung", "type": "clause", "offset": [753, 779]}, {"key": "berechnung-des", "type": "clause", "offset": [997, 1011]}], "hash": "4bcba0cb2db5311657c136076f2ff3b8", "id": 4}, {"snippet": "Art. 317\n1 Sind dem Borger statt der verabredeten Geldsumme Wertpapiere oder Waren gegeben worden, so gilt als Darlehenssumme der Kurs- wert oder der Marktpreis, den diese Papiere oder Waren zurzeit und am Orte der Hingabe hatten.\n2 Eine entgegenstehende \u00dcbereinkunft ist nichtig.", "size": 2, "samples": [{"hash": "4U7Kl5NlpiA", "uri": "/de/contracts/4U7Kl5NlpiA#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 23.2217659138, "published": true}, {"hash": "7IUfkWsEfBp", "uri": "/de/contracts/7IUfkWsEfBp#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 22.3155373032, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "8bd24ad84269cc64e5bf1a995a900fb3", "id": 5}, {"snippet": "Ist die Klage oder die Einrede wegen Unzust\u00e4ndigkeit des angespro- chenen Richters oder wegen eines verbesserlichen Fehlers angebrach- termassen oder als vorzeitig zur\u00fcckgewiesen worden, so beginnt, falls die Verj\u00e4hrungsfrist unterdessen abgelaufen ist, eine neue Frist von 60 Tagen zur Geltendmachung des Anspruches.", "size": 2, "samples": [{"hash": "lzQZA32pvzm", "uri": "/de/contracts/lzQZA32pvzm#entstehung", "label": "Bundesgesetz", "score": 19.0, "published": true}, {"hash": "h3PcKe6q7WF", "uri": "/de/contracts/h3PcKe6q7WF#entstehung", "label": "Bundesgesetz", "score": 19.0, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "7653fb2048d9ff08a4d9458117abd2e3", "id": 6}, {"snippet": "1) Wird es vom Gesetz nicht anders bestimmt, so bedarf der Einzel- arbeitsvertrag zu seiner G\u00fcltigkeit keiner besonderen Form.\n2) Er gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Um- st\u00e4nden nur gegen \u2587\u2587\u2587\u2587 zu erwarten ist.\n3) Leistet der Arbeitnehmer in gutem Glauben Arbeit im Dienste des Arbeitgebers aufgrund eines Arbeitsvertrages, der sich nachtr\u00e4glich als ung\u00fcltig erweist, so haben beide Parteien die Pflichten aus dem Arbeits- verh\u00e4ltnis in gleicher Weise wie aus g\u00fcltigem Vertrag zu erf\u00fcllen, bis dieses wegen Ung\u00fcltigkeit des Vertrages vom einen oder anderen aufge- hoben wird.", "size": 2, "samples": [{"hash": "dOJkWbrwVOj", "uri": "/de/contracts/dOJkWbrwVOj#entstehung", "label": "Einzelarbeitsvertrag", "score": 22.5897045987, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "c48c969ddb73ab8079b112edf5b398bf", "id": 7}, {"snippet": "Bucheffekten entstehen automatisch mit der Hinterle- gung von Wertpapieren oder Globalurkunden bei einer Verwahrungsstelle sowie mit der Eintragung von Wert- rechten im Hauptregister einer Verwahrungsstelle und deren Gutschrift in einem oder mehreren Effektenkon- ten. Ab ihrer Entstehung und bis zu ihrem Untergang sind Rechte an Bucheffekten durch dasBEGgeregelt. All- f\u00e4llige Abkl\u00e4rungskosten, um zu bestimmen ob ausl\u00e4n- dische Underlyings als Bucheffekten verbucht werden k\u00f6nnen, gehen zulasten des Vertragspartners.", "size": 2, "samples": [{"hash": "3C9ECL8ZFhw", "uri": "/de/contracts/3C9ECL8ZFhw#entstehung", "label": "Depotreglement", "score": 20.7467488022, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "01664aa85534097dc2fe7b20b39d600f", "id": 8}, {"snippet": "Der M\u00e4klervertrag kann formfrei (allenfalls sogar durch konkludentes Verhalten) geschlossen werden. Zustandekommen durch konkludentes Verhalten kann angenommen werden, wenn jemand sich die T\u00e4tigkeit eines (insbesondere gewerbsm\u00e4ssig handelnden) M\u00e4klers gefallen l\u00e4sst und nach den Umst\u00e4nden das T\u00e4tigwerden nicht als unentgeltliche Gef\u00e4lligkeit verstanden werden durfte. Fehlen eines Widerspruchs von seiten des \"Auftraggebers\" kann als \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587 zum Abschluss eines M\u00e4klervertrages interpretiert werden, und zwar selbst dann, wenn ein dem M\u00e4kler zuvor erteilter Auftrag erloschen ist oder seine Dienste vorerst abgelehnt worden sind (BGE 72 II 87 E. 1b; 57 II 191 f; ZR 78/66). Entgegen BGE 90 II 103 E. b darf die Regelung, ob Nachweis - oder Vermittlungsm\u00e4kelei (dazu unten Zif. 3/b) Vertragsinhalt sei, nicht als essentiale betrachtet werden. - Der aufgrund blossen Nachweises Provision fordernde M\u00e4kler muss indessen grunds\u00e4tzlich Vereinbarung von Nachweism\u00e4kelei beweisen (vgl. OR/AT \u00a7 10 Anm. 34).", "size": 1, "samples": [{"hash": "8i9uWgxXhzk", "uri": "/de/contracts/8i9uWgxXhzk#entstehung", "label": "M\u00e4klervertrag", "score": 16.0, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "cce3338fc8f8da52ec6f15524bd1c0e2", "id": 9}, {"snippet": "Durch das Bestehen eines Fahrnispfandrechtes wird die Verj\u00e4hrung einer Forderung nicht ausgeschlossen, ihr Eintritt verhindert jedoch den Gl\u00e4ubiger nicht an der Geltendmachung des Pfandrechtes.", "size": 1, "samples": [{"hash": "4U7Kl5NlpiA", "uri": "/de/contracts/4U7Kl5NlpiA#entstehung", "label": "Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)", "score": 23.2217659138, "published": true}], "snippet_links": [], "hash": "c2a66d8ddecc9a16ca44294409c634c4", "id": 10}], "next_curs": "ClMSTWoVc35sYXdpbnNpZGVyY29udHJhY3Rzci8LEhZDbGF1c2VTbmlwcGV0R3JvdXBfdjU2IhNlbnRzdGVodW5nIzAwMDAwMDBhDKIBAmRlGAAgAA==", "clause": {"children": [["", ""], ["wirkung", "Wirkung"], ["was-von-einem-mitschuldner-nicht-erh\u00e4ltlich-ist-haben-die-\u00fcbrigen-gleichm\u00e4ssig-zu-tragen", "Was von einem Mitschuldner nicht erh\u00e4ltlich ist, haben die \u00fcbrigen gleichm\u00e4ssig zu tragen."], ["\u00fcbergang-der-gl\u00e4ubigerrechte", "\u00dcbergang der Gl\u00e4ubigerrechte"], ["im-allgemeinen", "Im Allgemeinen"]], "size": 32, "parents": [["begriff-und-entstehung", "Begriff Und Entstehung"], ["geltungs-bereich", "Geltungs- bereich"], ["k\u00fcndigung", "K\u00fcndigung"], ["ersatz-von-gegenst\u00e4nden-des-inventars", "Ersatz Von Gegenst\u00e4nden Des Inventars"], ["beginn-einer-neuen-frist", "Beginn einer neuen Frist"]], "title": "Entstehung", "id": "entstehung", "related": [["bekanntmachung", "Bekanntmachung", "Bekanntmachung"], ["wiederherstellungskosten", "Wiederherstellungskosten", "Wiederherstellungskosten"], ["bereitstellung", "Bereitstellung", "Bereitstellung"], ["bekanntmachungen", "Bekanntmachungen", "Bekanntmachungen"], ["zahlstelle", "Zahlstelle", "Zahlstelle"]], "related_snippets": [], "updated": "2025-07-07T16:38:45+00:00"}, "json": true, "cursor": ""}}