Common use of Entgelt Clause in Contracts

Entgelt. 1. Der Netzkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das festgelegte Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben zu bezahlen. Der Netzbetreiber hat dem Netzkunden beim Abschluss eines Netzanschlussvertrages ein Preisblatt mit einer detaillierten Auflistung der Entgeltkomponenten gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) zu übergeben. Über jede Änderung des Preisblattes hat der Netzbetreiber den Netzkunden auf geeignete Weise zu informieren (zB Rechnung, Abdruck in der Kundenzeitschrift, Internetveröffentlichung). Der Netzkunde ist spätestens mit der nächsten Rechnung von einer erfolgten Änderung des Preisblattes zu informieren. Der Netzbetreiber hat dieses Preisblatt auch an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen.

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Samples: ewerkfernitz.at, www.ewerk-badradkersburg.at, ewerk-mariahof.at

Entgelt. 1. Der Netzkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das festgelegte Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene ZuschlägeZu- schläge, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben zu bezahlen. Der Netzbetreiber hat dem Netzkunden Netz- kunden beim Abschluss eines Netzanschlussvertrages ein Preisblatt mit einer detaillierten Auflistung der Entgeltkomponenten gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) zu übergeben. Über jede Änderung des Preisblattes hat der Netzbetreiber den Netzkunden auf geeignete Weise zu informieren (zB Rechnung, Abdruck in der Kundenzeitschrift, InternetveröffentlichungInter- netveröffentlichung). Der Netzkunde ist spätestens mit der nächsten Rechnung von einer erfolgten er- folgten Änderung des Preisblattes zu informieren. Der Netzbetreiber hat dieses Preisblatt auch an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Entgelt. (1. ) Der Netzkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das festgelegte Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene vorgeschriebe- ne Zuschläge, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben zu bezahlen. Der Netzbetreiber hat dem Netzkunden beim Abschluss eines Netzanschlussvertrages ein Preisblatt mit einer detaillierten Auflistung der Entgeltkomponenten gemäß Systemnutzungsentgelte-Systemnutzungsentgelte- Verordnung (SNE-VO) zu übergeben. Über jede Änderung des Preisblattes hat der Netzbetreiber Netz- betreiber den Netzkunden auf geeignete Weise zu informieren (zB Rechnung, Abdruck in der Kundenzeitschrift, Internetveröffentlichung). Der Netzkunde ist spätestens mit der nächsten Rechnung von einer erfolgten Änderung des Preisblattes zu informieren. Der Netzbetreiber hat dieses Preisblatt auch an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichenveröffentli- chen.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Entgelt. 1. Der Netzkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das festgelegte Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben zu bezahlen. Der Netzbetreiber hat dem Netzkunden beim Abschluss eines Netzanschlussvertrages ein Preisblatt mit einer detaillierten Auflistung der Entgeltkomponenten gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung SystemnutzungsentgelteVerordnung (SNE-VOSNEVO) zu übergeben. Über jede Änderung des Preisblattes hat der Netzbetreiber den Netzkunden auf geeignete Weise zu informieren (zB Rechnung, Abdruck in der Kundenzeitschrift, Internetveröffentlichung). Der Netzkunde ist spätestens späte­ stens mit der nächsten Rechnung von einer erfolgten Änderung des Preisblattes zu informieren. Der Netzbetreiber hat dieses Preisblatt auch an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Entgelt. 1. Der Netzkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das festgelegte Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben zu bezahlen. Der Netzbetreiber hat dem Netzkunden beim Abschluss eines Netzanschlussvertrages ein Preisblatt mit einer detaillierten Auflistung der Entgeltkomponenten gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) zu übergeben. Über jede Änderung des Preisblattes hat der Netzbetreiber den Netzkunden auf geeignete Weise zu informieren (zB z.B. Rechnung, Abdruck in der Kundenzeitschrift, Internetveröffentlichung). Der Netzkunde ist spätestens mit der nächsten Rechnung von einer erfolgten Änderung des Preisblattes zu informieren. Der Netzbetreiber hat dieses Preisblatt auch an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen.

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Samples: www.piwetz.shop

Entgelt. 1. Der Netzkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das festgelegte Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt das Netzverlust- entgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben zu bezahlen. Der Netzbetreiber hat dem Netzkunden beim Abschluss eines Netzanschlussvertrages Netzanschlussver- trages ein Preisblatt mit einer detaillierten Auflistung der Entgeltkomponenten gemäß Systemnutzungsentgelte-Systemnutzungsentgelte- Verordnung (SNE-VO) zu übergeben. Über jede Änderung des Preisblattes hat der Netzbetreiber den Netzkunden Netz- kunden auf geeignete Weise zu informieren (zB z.B. Rechnung, Abdruck in der Kundenzeitschrift, InternetveröffentlichungInternetveröf- fentlichung). Der Netzkunde ist spätestens mit der nächsten Rechnung von einer erfolgten Änderung des Preisblattes zu informieren. Der Netzbetreiber hat dieses Preisblatt auch an geeigneter Stelle im Internet zu veröffentlichen.

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Samples: www.lichtgenossenschaft.at