Endprüfung Musterklauseln
Endprüfung. Alle für ▇▇▇▇▇▇▇▇ Swiss Technology AG hergestellten und gelieferten Produkte müssen die Anforderungen nach den genehmigten Bauunterlagen (Zeichnungen, Spezifikationen, spezielle Prozesses usw.) erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss für alle gelieferten Produkte oder Produktionslose mit einem 3.1 Abnahmeprüfzeugnis nach der Norm EN 10204 oder mit einer Konformitätserklärung (Certificate of conformity (CoC)) durch den externen Anbieter bestätigt werden.
Endprüfung. Der LIEFERANT ist entsprechend seines wirksam eingeführten QM-Systems verpflichtet, eine Warenausgangsprüfung durchzuführen, um die Mängelfreiheit seiner oder in seinem Auftrag gelieferter Produkte sicherzustellen. Er legt in eigener Verantwortung ein Prüf-konzept fest (Stichproben- oder 100%-Prüfung) und stimmt dieses mit S+H ab. Zum Nachweis der Konformität wichtiger Merkmale kann die Beilage von Zertifikaten in Form von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 vereinbart werden. Wenn gefordert, sind diese den Lieferpapieren jeder Lieferung aus dem zugehörigen Fertigungslos beizufügen. Für jede Lieferung von chargenbezogenen Vorabmustern wird die Beilage der vorgenannten Zertifikate hiermit vereinbart.
Endprüfung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen einer Endprüfung sicherzustellen, dass die auszuliefernden Produkte den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers, sowie die des Kunden (OEM) genügen. Annahmekrite- rien für Stichprobenpläne müssen sich immer auf „Null Fehler" beziehen.
