Einbürgerung Musterklauseln
Einbürgerung. Voraussetzungen und Vollzug Schweizer und Schweizerinnen Konsularischer und diplomatischer Schutz Arbeitsmarktlage Arbeitsrecht
Einbürgerung. 2.5.1 Die Vertragsparteien verbieten, falls sie dies für erforderlich halten, die Einbürgerung nichtheimischer Tier-und Pflanzenarten, wenn sich dies auf die in Tabelle 1 aufgeführten Populationen schädlich auswirken kann.
2.5.2 Die Vertragsparteien verlangen, falls sie dies für erforderlich halten, dass geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das versehentliche Entkommenlassen in Gefangenschaft gehaltener Vögel nichtheimischer Arten zu verhindern.
2.5.3 Die Vertragsparteien ergreifen, soweit dies durchführbar und angebracht ist, Maßnahmen einschließlich der Entnahme aus der Natur, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen nichtheimische Arten oder deren Hybriden bereits in ihr Hoheitsgebiet eingebracht worden sind, diese Arten oder ihre Hybriden keine potenzielle Gefährdung für die in Tabelle 1 aufgeführten Populationen darstellen.
Einbürgerung. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit steht nicht am Beginn, sondern am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses. Aufgrund der in Deutschland gel- tenden Anspruchseinbürgerung ist es unerlässlich, das Vorliegen aller gesetzlichen Anforderungen besonders sorgfältig zu prüfen. Zu den Anforderungen für alle Einbürgerungsbewerber gehören auch angemessene Kenntnisse über unser Land, unsere Werte und wesentliche Inhalte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wer Deutscher werden will, muss sich eindeutig und unmissverständlich zur Ordnung des Grundgesetzes bekennen. Dieses Bekenntnis ist in Zweifelsfällen auf geeignete Weise auf seine Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Personen eingebürgert werden, die nur ein Lippenbe- kenntnis zu unserer verfassungsmäßigen Werteordnung abgeben. Wir sind uns darin einig, den Einbürgerungsleitfaden unter Einbindung des Integrati- onsbeauftragten der Landesregierung zu überprüfen. Bei der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes wird eine Überarbeitung der Vor- aussetzungen des Staatsangehörigkeitsrechts erfolgen. An die bei einer Einbürge- rung erforderlichen ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache müssen quali- tativ höhere Anforderungen gestellt werden. Es sind eigene mündliche und schriftli- che Sprachkenntnisse zu fordern, die zumindest dem jetzt in der Integrationskursver- ordnung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis geforderten Niveau entspre- chen. Der Vollzug der Einbürgerung soll zukünftig als feierlicher Akt des Bekenntnisses zu unserem Land, seiner demokratischen Grundordnung und seinen Werten ausgestal- tet werden.
Einbürgerung. Voraussetzungen und Vollzug
Einbürgerung. Voraussetzungen und Vollzug Arbeitsmarktlage Arbeitsverträge GAV und orts-‐ und berufsübliche Saläre Immigration-‐Visa
