Common use of Einberufung Clause in Contracts

Einberufung. 9.1. Das Datum einer ordentlichen oder ausserordentlichen Hauptversammlung ist den Mitgliedern 21 Tage im Voraus mitzuteilen unter Angabe der Tagesordnung, der Jahresrechnung und des Budgets. 9.2. Ein Mitglied, das ein Geschäft auf die Tagesordnung bringen will, muss dies schriftlich und mindestens 10 Tage vor dem Datum der Hauptversammlung tun.

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Sources: Statuten, Statuten