Eigentumsgrenze. Als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Freileitungsan- schlüssen die Abspannisolatoren und bei Kabelanschlüssen die Endverschlüsse der an- kommenden Zuleitungen der Amprion. Die Abspannisolatoren bzw. Endverschlüsse ste- hen dabei im Eigentum der Amprion.
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Sources: Netzanschlussvertrag, Anschlussnutzungsvertrag, Anschlussnutzungsvertrag