Common use of Doping Clause in Contracts

Doping. 2.1. Der Athlet anerkennt a) im Einklang mit dem DRIV die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, Kommentare und Standards in der jeweils gültigen Fassung. Diese Dokumente können auf der Homepage der NADA eingesehen werden (www.nada- ▇▇▇▇.▇▇), b) das Anti-Doping-Reglement der FIRS in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf der Homepage der FIRS ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇). c) die Regelungen der Satzung und der Anti-Doping-Ordnung des DRIV in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇) Der Athlet und der DRIV verpflichten sich im Einklang hiermit, gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.

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Sources: Athleten Vereinbarung Anti Doping, Athleten Vereinbarung Anti Doping