Common use of Doping Clause in Contracts

Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem DBV die Artikel des WADA- und NADA Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, sowie die Anti-Doping- Reglements des Weltverbandes WBSC und des europäischen Verbandes CEB bzw. ESF in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DBV in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der DBV verpflichten sich im Einklang hiermit auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.

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Sources: Anti Doping Agreement, Anti Doping Agreement