Common use of Container Clause in Contracts

Container. 2.1 Die erlaubnisfreie Anlageberatung oder die Vermittlung von 2.1.1 Containern einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Container- Bewirtschaftungsverträge. gilt nach dem Risiko Erbringung von Finanzdienstleistungen als mitversichert. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die unter das Kreditwesengesetz fallen oder einer Pflichtversicherung im Sinne von §§ 113 VVG unterliegen. 2.2 In Ergänzung zu der Risikobeschreibung und den Besonderen Bedingungen für die Erbringung von weiteren Finanzdienstleistungen (FINANZ) sind ausgeschlossen Haftpflichtansprüche, die dadurch entstanden sind, dass in Aussicht gestellte Renditen, Gewinnerwartungen, Verzinsungen, steuerliche Vorteile oder sonstige Entwicklungen nicht eingetroffen sind (Rendite- und Performancerisiko) oder diesbezüglich unrichtige Angaben gemacht wurden.

Appears in 2 contracts

Sources: Besondere Vereinbarungen Der Hans John Versicherungsmakler GMBH, Maklervereinbarung