Beschluss Musterklauseln
Beschluss. Der Verwaltungsrat nimmt diese Vereinbarung hiermit in einem Zirkularbeschluss an. Sie ersetzt alle zuvor angenommenen Registrierungsvereinbarungen (falls vorhanden), die dasselbe Wertrechteregister betreffen.
Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇
Beschluss. Der Gemeinderat Winznau beschliesst einstimmig:
Beschluss. Der Vertrag über die Mitbenutzung der Transportleitung zwischen der Stadt Bülach und der Gemeinde Eglisau wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Beschluss. Der Senat ermächtigt die Senatorin für Kinder und Bildung, die Verwaltungsvereinba- rung für das Land Bremen zu unterzeichnen. - „Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die För- derung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – AschulG) vom 05.12.2013 (VwV ASchulG)“ - Unterschriftsfassung der Verwaltungsvereinbarung (Sternversand) - Ausfüllhinweise zum Sternversand der Verwaltungsvereinbarung Im Einklang mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 30.05.2008 und auf der Grundlage des Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG) vom 26.08.2013 treffen der Bundesminister des Auswärtigen und die Länder in der Bundesrepublik Deutschland folgende
Beschluss. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2450 für ein Gebiet in Bremen-Östliche Vorstadt zwischen Am Schwarzen Meer, Sankt-Jürgen-Straße, Bismarckstraße und ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-Straße (Bearbeitungsstand: 29.03.2018) in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen und ihrer empfohlenen Behandlung zu beschließen. Vorsitzender Senator Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft
Beschluss. Die Gründe für Lösung des Vertrages werden die folgenden sein: :
a) Einstellung seitens des Kunden, wie in der allgemeinen Bedingung 5.1. festgelegt ist.
b) Einstellung seitens ANYTECH 365, wie in der allgemeinen Bedingung 5.2. festgelegt ist.
c) Im Prinzip wird jede Verletzung der Vertragsbedingungen, seiner speziellen Bedingungen oder dieser allgemeinen Bedingungen Grund für automatische Lösung des Vertrags sein. Im Falle, dass ein von den oben erwähnten Gründen für Einstellung entsteht, wird ANYTECH 365 den Kunden per E-Mail informieren, indem sie den Grund für diese Entscheidung gibt, und ▇▇▇ informiert, dass ab diesem Moment die Erbringung der Dienstleistung annulliert wird.
Beschluss. Der Ortsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Lie- genschaftsausschusses grundsätzlich die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und beauftragt die Verwaltung mit den notwen- digen Schritten zur Erarbeitung der Satzung. Der Beschluss ergeht ein- stimmig mit 15 Stimmen.
Beschluss. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zu beschliessen:
1. Die Vereinbarung (Staatsvertrag) zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Kehrichtverwertungsanlage Basel und der Deponie Elbisgraben vom [Datum] wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt eines gleichlautenden Beschlusses des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt.
3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel- Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Annahme von Abfällen in der Keh- richtverwertungsanlage Basel und der Deponie Elbisgraben zu unterzeichnen.
4. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem fakultativen Referendum. Liestal, 05. Februar 2019 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Die Landschreiberin: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇
Beschluss. 1. Der neue Klärschlammvertrag zwischen der Stadt Bülach und den Gemeinden Eglisau, Stadel sowie dem Zweckverband Abwasserverbund Embrachertal mit Gültigkeit ab 1. Januar 2020 wird genehmigt.
2. Der Vertrag mit Gültigkeit seit 1. Januar 2013 wird per 31. Dezember 2019 vorzeitig aufgelöst und durch den neuen Vertrag ersetzt.
3. Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber werden ermächtigt, den Vertrag seitens der Gemeinde Eglisau zu unterzeichnen.
4. Dieser Beschluss ist öffentlich und wird auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ publiziert.
5. Über diesen Beschluss wird im Mitteilungsblatt vom Januar 2020 im Verhandlungsauszug be- richtet.
