Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten Datenträger und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Vertragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder den Auftraggeber zurückzugeben. Nicht mehr benötigte Daten sind durch den Auftragnehmer unverzüglich zu löschen, sofern der Löschung keine gesetzlichen Speicherfristen entgegenstehen. Die Löschung Hierüber ist der Auftragnehmer durch den Auftraggeber schriftlich in geeigneter Weise Kenntnis zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührtsetzen.
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Samples: Vertrag Zur Wartung Informationstechnischer Systeme, Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Hosting, Wartung Informationstechnischer Systeme, Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Hosting, Wartung Informationstechnischer Systeme
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vereinbarung Über Datenverarbeitung Im Auftrag Zwischen, www.fax.de
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung, www.lernsax.de
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag, Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, auf Anweisung und nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Macht der Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, gilt die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentierenals vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Im Sinne Von Artikel 28 Absatz, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Im Sinne Von Artikel 28 Absatz
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche sumtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Auftragsverhultnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben zuruckzugeben oder zu löschen. Die Löschung Įöschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben und / oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: assets-global.website-files.com
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehenste- hen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewah- rungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt. Anlage Der Auftragnehmer trifft nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO.
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Samples: Leistungsvertrag Über Die
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder NutzungsergebnisseNutzungsergeb- nisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers Auf- traggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter geeigne- ter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenge- langten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers Verantwortlichen an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige Et- waige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder NutzungsergebnisseNutzungsergebnis- se, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers Auf- traggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter geeigne- ter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag Version
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagengelang- ten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben zurück- zugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben blei- ben unberührt.
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Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagenUnterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Zusammenhang Mit Der Verwendung Des VHS Kursfinders
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagengelang- ten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben zurück- zugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche ge- setzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Auftragsdatenverarbeitung
Beendigung. (1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unter- lagengelangte Unterlagen, Daten und erstellten erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Xxxx des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt.
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