Common use of Bedienung Clause in Contracts

Bedienung. Das Mietobjekt darf ausschliesslich von einer Person mit einem in der Schweiz für das betreffende Mietobjekt rechtlich anerkannten Ausweis bedient werden (vgl. EKAS Richtlinie Nrn. 6510 und 6512). Im Zweifelsfall ist die der Vermieter zu konsultieren. Der Mieter ist als Betreiber des Mietobjekts gegenüber seinen Arbeitnehmern und Dritten für den betriebssicheren Zustand des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, die täglichen/wöchentlichen Wartungsarbeiten am Mietobjekt gemäss den Vorschriften des Betriebshandbuches/der Bedienungsanleitung und den Instruktionen der Bischag AG durchzuführen und im Gerätebuch festzuhalten (Art. 256 OR).

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen