Beauftragung. Gegenstand der Beauftragung ist die ordnungs‐ und vertragsgemäße Beförderung von Waren mittels geeigneter Beförderungsmittel und geeignetem Personal sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen (z.B. Packmitteltausch). Der Transportauftrag wurde in allen Punkten vor Übernahme der Ware zumindest telefonisch vereinbart und ist auch ohne Ihre Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit von Ihnen abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind generell unwirksam. Soweit Sie abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verwenden, sind diese für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Appears in 1 contract
Sources: Transport Agreement
Beauftragung. Gegenstand der Beauftragung ist die ordnungs‐ ordnungs- und vertragsgemäße Beförderung von Waren mittels geeigneter Beförderungsmittel und geeignetem Personal sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen (z.B. Packmitteltausch). Der Transportauftrag wurde in allen Punkten vor Übernahme der Ware zumindest telefonisch vereinbart und ist auch ohne Ihre Gegenbestätigung bindend. Eine schriftliche Gegenbestätigung mit von Ihnen abgeänderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. Mündliche Nebenabreden sind generell unwirksam. Soweit Sie abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verwenden, sind diese für uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Appears in 1 contract
Sources: Transport Agreement