Ausnahmen. Die Beschränkungen bezüglich der Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die: a) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezug auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, b) ohne Verletzung der Vereinbarung durch die empfangende Partei allgemein öffentlich verfügbar sind, c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Einschränkungen bezüglich der Vertraulichkeit bekannt waren, oder d) entsprechend der schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei frei von solchen Einschränkungen sind.
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Sources: Geschäftsbedingungen Für Sap Training and Adoption Pluspackage, Geschäftsbedingungen Für Sap Learning Pluspackage, Geschäftsbedingungen Für Sap Learning Pluspackage
Ausnahmen. Die Beschränkungen bezüglich der Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die:
(a) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezug Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden,
worden sind, (b) ohne Verletzung der Vereinbarung Vertragsverletzung durch die empfangende Partei den Empfänger allgemein öffentlich verfügbar sind,
zugänglich geworden sind oder rechtmässig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Einschränkungen bezüglich der Vertraulichkeit bekannt waren, oder
waren oder (d) entsprechend der schriftlichen nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei frei von solchen Einschränkungen den vorstehenden Regelungen freigestellt sind.
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Sources: Cloud Bpo Agb, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sap Cloud Bpo
Ausnahmen. Die Beschränkungen bezüglich der Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die:
(a) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezug Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden,
worden sind, (b) ohne Verletzung der Vereinbarung Vertragsverletzung durch die empfangende Partei den Empfänger allgemein öffentlich verfügbar sind,
zugänglich geworden sind oder rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Einschränkungen bezüglich der Vertraulichkeit bekannt waren, oder
waren oder (d) entsprechend der schriftlichen nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei frei von solchen Einschränkungen den vorstehenden Regelungen freigestellt sind.
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Sources: Cloud Bpo Agb, Cloud Bpo Agb
Ausnahmen. Die Beschränkungen bezüglich der Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die:
(a) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezug auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Offenlegenden Partei entwickelt wurden,
(b) ohne Verletzung der Vereinbarung durch die empfangende Partei allgemein öffentlich verfügbar sind,
(c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Einschränkungen bezüglich der Vertraulichkeit bekannt waren, oder
(d) entsprechend der schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei frei von solchen Einschränkungen sind.
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