Common use of Ausnahmen Clause in Contracts

Ausnahmen. Nicht von FWAG bereitgestellte Endgeräte sind vom SLA ausgenommen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes und der genannten SLA- Zeiten bzw. Qualitätsstandards ausgenommen sind: ⏵ Wartungstätigkeiten, die von FWAG angekündigt werden; ⏵ durch den Kunden beauftragte Änderungen und Neuinstallationen, die zu einer temporären oder dauerhaften Qualitätsverschlechterung der Leistung führen; ⏵ durch den Kunden verursachte Störungen (z.B. unsachgemäße Handhabung); ⏵ Verhinderung oder Verzögerungen der Dienstwiederherstellung, die durch eine notwendige aber nicht geleistete Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht werden (z.B. Gewährleistung des Zutritts zu Räumlichkeiten des Kunden, ausreichend qualifizierte Störungsmeldung); ⏵ eventuelle Verzögerungszeiten bei einer Entstörung, die nicht durch die FWAG sondern durch ein beauftragtes Drittunternehmen verursacht werden; diese Zeiten werden nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung; ⏵ Fehlfunktionen aufgrund von Notsituationen und höhere Gewalt; Dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Ausschreitungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentliche Aufruhr etc. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an den IT-Servicedesk der FWAG gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die FWAG geführt haben.

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Sources: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung

Ausnahmen. Nicht von FWAG bereitgestellte Endgeräte sind vom SLA ausgenommen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes und der genannten SLA- Zeiten bzw. Qualitätsstandards ausgenommen sind: ⏵ Wartungstätigkeiten, die von FWAG angekündigt werden; ⏵ durch den Kunden beauftragte Änderungen und Neuinstallationen, die zu einer temporären oder dauerhaften Qualitätsverschlechterung der Leistung führen; ⏵ durch den Kunden verursachte Störungen (z.B. unsachgemäße Handhabung); ⏵ Verhinderung oder Verzögerungen der DienstwiederherstellungServicewiederherstellung, die durch eine notwendige aber nicht geleistete Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht werden (z.B. Gewährleistung des Zutritts zu Räumlichkeiten des Kunden, ausreichend qualifizierte Störungsmeldung); ⏵ eventuelle Verzögerungszeiten bei einer Entstörung, die nicht durch die FWAG sondern durch ein beauftragtes Drittunternehmen verursacht werden; diese Zeiten werden nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung; ⏵ Fehlfunktionen aufgrund von Notsituationen und höhere Gewalt; Dazu dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Ausschreitungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentliche Aufruhr etc. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an den IT-Servicedesk der FWAG gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die FWAG geführt haben.

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Sources: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung

Ausnahmen. Nicht von FWAG bereitgestellte Endgeräte sind vom SLA ausgenommen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes und der genannten SLA- Zeiten bzw. Qualitätsstandards ausgenommen sind: ⏵ Wartungstätigkeiten, die von FWAG angekündigt werden; ⏵ durch den Kunden beauftragte ▇▇▇▇▇▇ angeforderte Änderungen und Neuinstallationen, Neuinstallationen die zu einer temporären oder dauerhaften Qualitätsverschlechterung der Leistung führen; ⏵ durch den Kunden verursachte Störungen (z.B. unsachgemäße Handhabung); ⏵ Verhinderung oder Verzögerungen der DienstwiederherstellungServicewiederherstellung, die durch eine notwendige notwendige, aber nicht geleistete geleistete, Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht werden (z.B. Gewährleistung des Zutritts zu Räumlichkeiten des Kunden, ausreichend qualifizierte Störungsmeldung); ⏵ eventuelle Verzögerungszeiten bei einer Entstörung, die nicht durch die FWAG sondern durch ein beauftragtes Drittunternehmen verursacht werden; diese Zeiten werden nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung; ⏵ Fehlfunktionen aufgrund von Notsituationen und höhere Gewalt; Dazu dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Ausschreitungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentliche Aufruhr etc. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an den IT-Servicedesk der FWAG gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die FWAG geführt haben.

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Sources: Leistungsbeschreibung Für Festnetztelefonie, Leistungsbeschreibung Für Festnetztelefonie

Ausnahmen. Nicht von FWAG bereitgestellte Endgeräte Netzwerkkomponenten sind vom SLA ausgenommen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes und der genannten SLA- SLA-Zeiten bzw. Qualitätsstandards ausgenommen sind: ⏵ Wartungstätigkeiten, die von FWAG angekündigt werden; ⏵ durch den Kunden beauftragte Änderungen und Neuinstallationen, die zu einer temporären oder dauerhaften Qualitätsverschlechterung der Leistung führen; ⏵ durch den Kunden verursachte Störungen (z.B. unsachgemäße Handhabung); ⏵ Verhinderung oder Verzögerungen der DienstwiederherstellungServicewiederherstellung, die durch eine notwendige aber nicht geleistete Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht werden (z.B. Gewährleistung des Zutritts zu Räumlichkeiten des Kunden, ausreichend qualifizierte Störungsmeldung); ⏵ eventuelle Verzögerungszeiten bei einer Entstörung, die nicht durch die FWAG sondern durch ein beauftragtes Drittunternehmen verursacht werden; diese Zeiten werden nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung; ⏵ Fehlfunktionen aufgrund von Notsituationen und höhere Gewalt; Dazu dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Ausschreitungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentliche Aufruhr etc. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an den IT-Servicedesk der FWAG gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die FWAG geführt habenführen.

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Sources: Leistungsbeschreibung

Ausnahmen. Nicht von FWAG oder UPC bereitgestellte Endgeräte sind vom UPC-SLA und FWAG-SLA ausgenommen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes und der genannten SLA- Zeiten bzw. Qualitätsstandards ausgenommen sinddes FWAG-SLA sind ausgenommen: ⏵ Wartungstätigkeiten, die von FWAG angekündigt werden; ⏵ durch den Kunden beauftragte Änderungen und Neuinstallationen, die zu einer temporären oder dauerhaften Qualitätsverschlechterung der Leistung führen; ⏵ durch den Kunden verursachte Störungen (z.B. unsachgemäße Handhabung); ⏵ Verhinderung oder Verzögerungen der DienstwiederherstellungServicewiederherstellung, die durch eine notwendige aber nicht geleistete Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht werden (z.B. Gewährleistung des Zutritts zu Räumlichkeiten des Kunden, ausreichend qualifizierte Störungsmeldung); ⏵ eventuelle Verzögerungszeiten bei einer Entstörung, die nicht durch die FWAG sondern durch ein beauftragtes Drittunternehmen oder UPC verursacht werden; diese Zeiten werden nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung; ⏵ Fehlfunktionen aufgrund von Notsituationen und höhere Gewalt; Dazu dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Ausschreitungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentliche Aufruhr etc. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an den IT-Servicedesk der FWAG gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die FWAG geführt haben.

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Sources: Leistungsbeschreibung

Ausnahmen. Nicht von FWAG oder A1 bereitgestellte Endgeräte sind vom A1-SLA und FWAG-SLA ausgenommen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit des Dienstes und der genannten SLA- Zeiten bzw. Qualitätsstandards ausgenommen sinddes FWAG-SLA sind ausgenommen: ⏵ Wartungstätigkeiten, die von FWAG angekündigt werden; ⏵ durch den Kunden beauftragte Änderungen und Neuinstallationen, Neuinstallationen die zu einer temporären oder dauerhaften Qualitätsverschlechterung der Leistung führen; ⏵ durch den Kunden verursachte Störungen (z.B. unsachgemäße Handhabung); ⏵ Verhinderung oder Verzögerungen der Dienstwiederherstellung, die durch eine notwendige aber nicht geleistete Mitwirkungspflicht des Kunden verursacht werden (z.B. Gewährleistung des Zutritts zu Räumlichkeiten des Kunden, ausreichend qualifizierte Störungsmeldung); ⏵ eventuelle Eventuelle Verzögerungszeiten bei einer Entstörung, die nicht durch die FWAG sondern durch ein beauftragtes Drittunternehmen oder A1 verursacht werden; diese Zeiten werden nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung; ⏵ Fehlfunktionen aufgrund von Notsituationen und höhere Gewalt; Dazu dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Ausschreitungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentliche Aufruhr öffentlicher Aufruhr, etc. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an den IT-Servicedesk der FWAG gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die FWAG geführt haben.

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Sources: Leistungsbeschreibung Für Internet A1 Pro