Common use of Auftragserteilung Clause in Contracts

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit.

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Sources: Erdgasbelieferungsvertrag

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern3.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇& Mörtenschlag Sanierungen OG ist nicht ver- pflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Vertragspartners zu prüfen. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG darf davon ausgehen, dass jede volljährige und mit dem Wissen des Ver- tragspartners im Objekt anwesende Person zur Vertretung des Vertragspartners bevollmächtigt ist. 3.2. 0831/57530-0 | ▇▇▇Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Schöllig & Mörtenschlag Sanie- rungen OG, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhält- nisses zu werden. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern ent- fällt dieses Schriftformerfordernis.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇ 3.3. ▇▇▇▇▇▇▇▇ & Mörtenschlag Sanierungen OG kann zur Ver- tragserfüllung andere entsprechend qualifizierte Unternehmen als Subunternehmer heranziehen. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt § 6 Abs. 2 Z 2 KSchG und muss diese Befug- nis mit dem Vertragspartner einzeln ausgehandelt, sowie der Subunternehmer ausdrücklich namentlich angeführt werden. 3.4. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen gegenüber der Auftragsbestätigung im Ausmaß von bis zu 15% des veranschlagten Gesamtpreises ergeben, ist eine Verständi- gung des Vertragspartners nicht erforderlich und Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG berechtigt, diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. 3.5. Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % des veran- schlagten Gesamtpreises bedürfen der unverzüglichen Benach- richtigung des Vertragspartners. Geht Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG innerhalb von 5 Tagen ab Verständigung über derartige Kostenerhöhungen ein Schreiben des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der bekanntgegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, ist Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG berechtigt vom Vertrag zurück- zutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen im vollen Umfang zu ersetzen. Geht Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG innerhalb von 5 Tagen ab Verständigung kein Schreiben zu, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebe- nen Kostenerhöhungen als akzeptiert. Auf diese Bedeutung des Schweigens wird Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG den Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hinwei- sen. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt dieser Erklä- rungsgehalt des Schweigens nicht; vielmehr kann bei Verbrau- chern eine Akzeptanz der Kostenerhöhung erst nach deren Zustimmung angenommen werden. 3.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftrags- änderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 3.7. ▇▇▇▇▇▇-▇▇ & Mörtenschlag Sanierungen OG ist berechtigt für den Wert der Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen. 3.8. ▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ▇▇ & Mörtenschlag Sanierungen OG ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) Teilliefe- rungen und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitTeilleistungen jederzeit berechtigt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den AuftragJa, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an ich beauftrage die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenElektrizitätswerk Weißenhorn AG, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Registergericht Memmingen HRB 60 06, Steuer-Nr. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in 151/120/20001, für meinen privaten Zähler mit der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2ausschließlichen Belieferung meines Privathaushalts mit Strom. Der Vertrag kommt tritt nach schriftlicher Annahme durch Bestätigung die EWAG in Kraft. An meine Auftragserteilung bin ich 10 Arbeitstage gebunden (Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Arbeitsta- ge). Weitere Informationen zur Auftragsannahme und Lieferung kann ich unter Punkt 1 der beigefügten Allgemeinen Bestimmungen lesen. Ort, Datum Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen Gläubiger-Identifikationsnummer (des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. Zahlungsempfängers) DE31ZZZ00000258498 Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Elektrizitätswerk Weißenhorn AG, Zahlungen für alle Verträge der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)nachfolgend genannten Lieferstelle von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser unten genanntes Kreditinstitut an, die von der Gasnetzent- 9.2Elektrizitätswerk Weißenhorn AG auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Lieferant wird unverzüglich über Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Meine / unsere Kontodaten: Name des Kreditinstituts des Zahlers DE / / / / / BIC (Bank Identifier Code) IBAN (International Bank Account Number) Kontoinhaber (falls abweichend von 1.) Ort, Datum, Unterschrift(en) des / der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten Vertragspartner(s) oder wenn zutreffend des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit.abweichenden Kontoinhabers

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas elektrischer Energie an die obige Entnahmestelle Lieferstelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenBelieferung erfolgt außerhalb der Grund- versorgung. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstandenspätes- tens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Ort, Ort / Datum * Unterschrift Kunde * Bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtwerke Konstanz GmbH zurücksenden. Nur vollständig ausgefüllte Aufträge können bearbeitet werden. Einwilligung gemäß § 19 Abs. 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Der unter Nr. 2 genannte Kunde (Anschlussnutzer) willigt ein, dass an der unter Nr. 3 genannten Zäh- lernummer bzw. dem dort genannten Zählpunkt das Messsystem (bestehend aus einem Stromzäh- ler EasyMeter Q3D und einem Gateway Theben Conexa 1.0 bzw. 2.0) der Stadtwerke Konstanz GmbH für acht Jahre ab Einbau des Messsystems genutzt wird. Derzeit ist der Einbau eines intelligenten Messsystems, das den neuen gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes entspricht und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) zertifiziert worden ist, technisch noch nicht möglich (vgl. § 30 MsbG). Vor diesem Hinter- grund sind wir zum Hinweis verpflichtet, dass das eingesetzte Messsystem noch nicht den beson- deren Anforderungen nach § 19 Abs. 2 und 3 MsbG an die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie Datensicherheit und Interoperabilität bei intelligenten Messsystemen entsprechen und nicht vom BSI zertifiziert sein kann. Der Kunde (Anschlussnutzer) kann sein Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wider- rufen. Die Widerrufserklärung ist zu richten an: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Fax: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇▇▇, E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung Einwilligungserklärung gemäß §4a Bundesdatenschutzgesetz Grundsatz und Kurzbeschreibung des Produktes Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns oberste Priorität. Soweit die Erhebung, Spei- cherung, Veränderung oder Übermittlung dieser Daten erforderlich ist, um den Vertrag zu begrün- den, durchzuführen oder zu beenden, erfolgt dies auf gesetzlicher Grundlage nach § 28 BDSG. Um Ihnen die Vorteile eines „intelligenten Messsystems“ (nicht BSIzertifiziert) anbieten zu können, kann jedoch eine darüber hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezoge- nen Daten erforderlich sein, die nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen soll. Im Tarif SeeEnergie StromDi- rekt beziehen Sie vorrangig Strom, der von Erzeugungsanlagen in Ihrem Wohnhaus bereitgestellt wird. Ihr Energieverbrauch wird dabei viertelstündlich erfasst. Soweit der vor Ort erzeugte Strom in einer Viertelstunde nicht ausreicht, um Ihren Strombedarf zu decken, beziehen Sie den fehlenden Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. Wenn Sie die örtlichen Erzeugungsanlagen mit anderen Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, gemeinsam nutzen soweit diese Kosten beispielsweise ande- ren Mietern – wird der zur Verfügung stehende vor Ort erzeugte Strom anteilig entsprechend dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten Energiebedarf der einzelnen Nutzer in der Erdgasversorgung sindjeweiligen Viertelstunde aufgeteilt. Um diese Aufteilung für jede Viertelstunde vornehmen zu können, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummermüssen wir die Verbräuche der beteiligten Nutzer mittels eines „intelligenten Messsystems“ (nicht BSI-zertifiziert) erfassen. Auf diese Weise können wir Ihren individuellen Anteil am vor Ort erzeugten Strom ermitteln und zu niedrigeren Preisen ab- rechnen als den Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. Das „intelligente Messsystems“ (nicht BSI-zertifiziert) besteht aus einem geeichten elektronischen Zähler (moderne Messeinrich- tung) und einem Kommunikationsmodul (Gateway), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert elektronische Zähler misst die be- 1.1Verbrauchs- werte und sendet diese mittels Gateway an ein Datenverarbeitungssystem. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass Dort werden die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde vom elektronischen Zähler gemessenen Verbräuche (getrennt nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEVDirektverbrauch und Restver- brauch) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle die weiteren notwendigen Daten für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01Abrechnung verarbeitet. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitDie Aufzeichnung des Energieverbrauchs kann Rückschlüsse auf Ihr Abnahmeverhalten ermöglichen. Deshalb sind diese Informationen personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG).

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten Hiermit beauftrage ich die EWE VERTRIEB GmbH mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas der Erdgaslieferung an die obige Entnahmestelle zu liefernoben genannte Lieferstelle. Der Auftragserteilung liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen für Erdgasverträge (Stand Mai 2020) zugrunde. Ich habe diese zur Kenntnis genom- men. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat Erdgaslieferung soll bereits vor Ablauf der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich Widerrufsfrist beginnen. Der Erdgas- vertrag wird mit ihnen einverstandenErhalt der Vertragsbestätigung von der EWE VERTRIEB GmbH wirksam. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Die Lieferung beginnt zu dem darin genannten Datum. EWE VERTRIEB GmbH – Sitz der Gesellschaft: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.Handelsregister: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.Amtsgericht Oldenburg HRB 207052 Aufsichtsratsvorsitzender: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇ | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen § 2 Vertragsschluss; Mitwirkungspflicht 1) Der Kunde kann den Abschluss des Erdgasvertrags zwischen EWE und dem Kunden schriftlich, telefonisch, über das Internet (insbesondere unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇) oder über sons- tige elektronische Übertragungswege beauftragen. Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde die Vertragsbestätigung von EWE in Textform erhält. Die Erdgaslieferung beginnt zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum. 2) Die Vertragsbestätigung soll zudem eine zusammenhängende Aufstellung aller für den Erdgasvertrag notwendigen Angaben enthalten, insbesondere 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werdenAngaben zum Kunden (Firma, Registergericht und Registernummer oder Familienname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer), 2. keiten in der Erdgasversorgung sindAnlagenadresse und Bezeichnung des Zählers oder des Aufstellungsorts des Zählers, 3. Angaben zu EWE (Firma, soweit es sich um Folgen einer Störung TelefonnummerRegistergericht, Registernummer und Adresse), Daten zur Stellenbezeichnungund 4. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Erdgasversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse). Soweit die Angaben nach Satz 1 Nr. 1 bei Vertragsschluss noch nicht vollständig vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diese EWE auf Anforderung mitzuteilen. 3) Der Kunde hat EWE unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung mitzuteilen. Der Kunde informiert die be- 1.1hat sicherzustellen, dass seine der EWE mitgeteilte E-Mail-Adresse immer aktuell und gültig ist. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etcSofern der Kunde mit EWE bei der Auftragserteilung bzw. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüberVertragsschluss vereinbart hat, dass die Verarbeitung Kommunikation auf elektronischem Wege erfolgt, gelten die nachfolgenden Rege- lungen dieses § 3. Andernfalls erfolgt die Übersendung von Vertragsdokumenten postalisch. 1) EWE stellt seinen Kunden unterschiedliche Service-Funktionen und insbesondere ein Onlineportal über das Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ zur Verfügung. 2) Soweit der benannten Kategorien freibleibendKunde von EWE nicht ausdrücklich die briefliche Übersendung von Vertrags- dokumenten (insb. Maßgeblich sind Rechnungen, Preisanpassungsmitteilungen etc.) verlangt, ist EWE berech- tigt, dem Kunden entsprechende Dokumente online zukommen zu lassen. Die Dokumente werden dem Kunden hierzu in dem Onlineportal zum Abruf mit der Möglichkeit zur Spei- cherung und dem Ausdruck bereitgestellt. EWE wird den Kunden zum Zeitpunkt der Bereit- stellung im Onlineportal auf die bei Vertragsschluss geltenden PreiseBereitstellung aufmerksam machen. Grundlage Hierzu wird EWE dem Kunden eine Information an die E-Mail-Adresse senden, die der Kunde EWE mitgeteilt hat. 3) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem E-Mail-Postfach eingehenden Nachrichten der EWE in angemessenen Abständen regelmäßig abzurufen. 4) EWE steht nicht für den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbro- chene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Onlineportals und der relevanten Service-Funkti- onen ein. Insbesondere haftet EWE nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu diesen Funktionen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die von EWE nicht zu vertreten sind. 5) Die Regelungen dieses § 3 gelten auch für weitere von EWE unter derselben Vertrags- nummer erbrachten bzw. abgerechneten Lieferungen und Leistungen wie z.B. Strom, Wär- me, Wasser und/oder Abwasser. 1) EWE ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die für die Durchführung der zuständigen Regulierungsbehörde Erdgasver- sorgung erforderlichen Verträge mit Netzbetreibern abzuschließen. EWE hat die ihr mög- lichen Maßnahmen zu treffen, um dem Kunden am Ende des Netzanschlusses, zu dessen Nutzung der Kunde nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung berechtigt ist, zum jeweili- gen Erdgaspreis und zu den jeweiligen Vertragsbedingungen Erdgas zur Verfügung zu stellen. Das Erdgas wird für die Zwecke des Letztverbrauchs geliefert. 2) EWE deckt vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 für die Dauer des Erdgasvertrags den gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf des Kunden. Ausgenommen ist die Bedarfsde- ckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Außerdem beliefert EWE den Kunden nicht, soweit dieser Erdgasvertrag zeitliche Beschränkungen vorsieht oder soweit EWE an dem Bezug oder der Lieferung von Erdgas durch folgende Ursachen gehin- dert ist: • Höhere Gewalt (z.B. Unwetter), oder • sonstige Umstände, deren Beseitigung EWE nicht möglich ist oder in entsprechender Anwendung des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 36 Abs. 1 litSatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. b) DS-GVO 1.2EWE ist ebenfalls von der Lieferpflicht befreit, solange • eine Störung des Netzbetriebs inklusive des Netzanschlusses vorliegt, oder • der Netzbetreiber des Kunden den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses unterbrochen hat und dies nicht auf nicht berechtigten Maßnahmen der EWE nach § 15 beruht. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant EWE wird unverzüglich den Kunden auf Nachfrage über die mit der Schadensverursachung erfolgtGründe einer Unterbrechung oder Störung des Netzbetriebs informieren, soweit EWE die Ursachen kennt oder vom Netzbetreiber mit- geteilt bekommt bzw. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm EWE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können können. 3) Soweit die Belieferung eine Jahresmenge von 1.500.000 kWh je Abnahmestelle über- steigt, ist EWE von seiner Lieferpflicht befreit. Sofern diese jährliche Liefermenge überschrit- ten wird oder der Netzbetreiber eine Leistungsmessung in Rechnung stellt, behält EWE sich vor, den Erdgasvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. 4) Der Erdgasvertrag „Solo“ wird nur für die Belieferung bis zu einer Jahresverbrauchs- menge von 50.000 kWh je Abnahmestelle angeboten. Bei tatsächlicher oder absehbarer Überschreitung einer Jahresverbrauchsmenge von 50.000 kWh je Abnahmestelle ist EWE berechtigt, den Erdgasvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalen- dermonats zu kündigen. Wird in einer Abrechnung ein kürzerer oder längerer Verbrauchs- zeitraum als ein Jahr (365 Tage) abgerechnet, ist der für 365 Tage rechnerisch ermittelte Verbrauch für das Kündigungsrecht maßgeblich. EWE verpflichtet sich auf Basis der vom Kunden verbrauchten Menge Erdgas die Treib- hausgasemissionen (CO2-Emissionen) zu berechnen und mit entsprechenden Klimaschutz- projekten auszugleichen. Zum klimawirksamen Ausgleich der CO2-Emissionen werden Klimaschutzprojekte genutzt, welche den strengen Anforderungen des-UN-Klimaschutz- sekretariats sowie der Verified Carbon Standard-Association folgen. Zur Berechnung der CO2-Emissionen nutzt EWE die Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes (UBA) sowie die des Öko-Instituts gemäß „Endenergie Erdgas Heizung“, darüber hinaus wird der Aus- gleich der CO2-Vorkettenemissionen, die z.B. bei der Förderung von Erdgas entstehen, mit berücksichtigt. Die Ökogaslieferung ist somit klimaneutral. Es erfolgt zusätzlich eine jährliche Prüfung der Buchungen durch die TÜV NORD CERT. Sollte es zu einer Verknappung der momentan geförderten Klimaschutzprojekte kommen, ist EWE berechtigt, auf vergleichbare Zertifikate aus dem freiwilligen Markt oder CER-Zerti- fikate aus dem EU-Emissionshandel zurückzugreifen. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für die Erdgasverträge „Solo“ und „Flex“. 1) Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde Lieferanten mitdie Vertragsbestätigung von EWE in Text- form erhält, und gilt bis zum Ende der Erdgaslieferung. Die Dauer der Erdgaslieferung ergibt sich aus dem Auftrag gem. § 2 Abs. 1 Satz 1. Sie beginnt ab dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum des Lieferbeginns. 2) Sofern die Erdgaslieferung eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten hat, verlängert sich die Erdgaslieferung und Vertragslaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. So- fern die Erdgaslieferung eine Erstlaufzeit hat, die kürzer als 12 Monate ist, verlängert sich die Erdgaslieferung und Vertragslaufzeit jeweils wieder um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. 3) Der Kunde muss einen Umzug mit einer Frist von einem Monat vor dem Umzugstermin unter Angabe des konkreten Umzugstermins sowie der neuen Adresse anzeigen. Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands gilt der Erdgasvertrag für die neue Adresse fort, so- fern der Kunde an seiner neuen Adresse durch EWE mit Erdgas beliefert werden kann. Ab dem benannten Umzugstermin beginnt die Belieferung an der neuen Adresse und endet die Belieferung an der ursprünglichen Adresse, sofern mit dem Kunden nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Kann der Kunde an seiner neuen Adresse nicht durch EWE mit Erdgas beliefert werden, endet der Erdgasvertrag zum vom Kunden angegeben Umzugstermin, so- fern der Kunde seinen Umzug mindestens einen Monat vor dem Umzugstermin angezeigt hat, ansonsten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Sollten sich Kostenbestandteile (vgl. § 8 Abs. 1) auf Grund des Umzugs ändern, kann der Kunde den Erdgasvertrag zum Umzugstermin kündigen, sofern der Kunde seinen Umzug mindestens einen Monat vor dem Umzugstermin angezeigt hat, ansonsten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende. 4) Die Sonderkündigungsrechte nach § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 6, § 15 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 bleiben unberührt. 5) Die Kündigung bedarf der Textform. 1) Sofern EWE mit dem Kunden die Zahlung einer Geldleistung für den Abschluss dieses Vertrags („Bonus“) vereinbart hat, gilt das Folgende: Die Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Kunde mindestens für den im Auftrag vereinbarten (vgl. § 2 Abs. 1) Zeitraum von EWE mit Erdgas im Rahmen des Vertrags beliefert wird („Mindestliefer- zeitraum“) und er den im Auftrag (vgl. § 2 Abs. 1) vereinbarten Mindestverbrauch erreicht hat. Der Bonus wird in der ersten Rechnung, die auf das Ende des Mindestlieferzeitraums fällt, gutgeschrieben, sofern mit dem Kunden nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Wird der Vertrag vor dem vollständigen Ablauf des Mindestlieferzeitraumes durch einen – vom Kunden zu vertretenden Grund – beendet, entfällt der Anspruch auf den Bonus. Beendet der Kunde den Vertrag aufgrund einer von EWE zu vertretenden Verletzung einer Hauptleis- tungspflicht dieses Vertrags, bleibt der Anspruch auf den Bonus bestehen, auch wenn weder der Mindestlieferzeitraum noch der vereinbarte Mindestverbrauch erreicht wurde. 2) Sofern EWE mit dem Kunden für den Abschluss dieses Vertrags vereinbart hat, dass der Kunde eine Sachleistung erhält („Sachbonus“), gilt das Folgende: Die Voraussetzung für die Gewährung des Sachbonus ist, dass der Kunde die im Auftrag vereinbarten (vgl. § 2 Abs. 1) Bedingungen erfüllt. Wird der Vertrag vor der vollständigen Erfüllung der Bedingungen durch einen – vom Kunden zu vertretenden Grund – nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf den Sachbonus. Beendet der Kunde den Vertrag vor vollständiger Erfüllung der Bedingun- gen aufgrund einer von EWE zu vertretenden Verletzung einer Hauptleistungspflicht dieses Vertrags, bleibt der Anspruch auf den Sachbonus bestehen. Stand: 06/20 AGB_PK_Erdgas_05_010620 Seite 1 von 3 1) Der Gaspreis enthält folgende Kosten: 1. Beschaffungs- und Vertriebskosten, 2. Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer, Energiesteuer, Konzessionsabgabe), 3. Mehrbelastungen auf Grund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, 4. Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung. 2) Soweit EWE mit dem Kunden eine Garantie hinsichtlich seines Preises vereinbart hat, gilt das Folgende: 1. Bei Kunden mit einer „Preisgarantie“: Während der vereinbarten Preisgarantiezeit wird eine Preisanpassung bei einer Änderung der Umsatzsteuer gem. Abs. 7, der Mehrbe- lastungen auf Grund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, sowie dem Wirksam- werden neuer Steuern, Abgaben und/oder sonstigen staatlich veranlassten Mehr- oder Entlastungen gem. Abs. 8 vorgenommen. 2. Bei Kunden mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“: Während der vereinbarten Preisgarantiezeit wird eine Preisänderung bei einer Änderung von Steuern, Abgaben gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2, der Mehrbelastungen auf Grund des Brennstoffemissionshan- delsgesetzes, und sonstige staatlich veranlasste Mehrbelastungen gem. § 8 Abs. 1 Nr.3 sowie bei Wirksamwerden neuer Steuern, Abgaben und/oder sonstigen staatlich ver- anlassten Mehr- oder Entlastungen gem. § 8 Abs. 8 vorgenommen. 3. Bei Kunden mit einer „Energiepreisgarantie“: Während der Preisgarantiezeit wird eine Preisänderung nicht auf Grund einer Änderung der Beschaffungs- und Vertriebskosten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 vorgenommen. Bei Änderung der übrigen Preisbestandteile kann der Preis auch während der Preisgarantiezeit angepasst werden. 3) Preisänderungen durch EWE erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann die Billigkeit der Ermes- sensausübung nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch EWE sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksich- tigen, die für die Preisermittlung nach Abs. 1 maßgeblich sind. EWE ist bei Kostensteigerun- gen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist EWE verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter ▇▇▇▇▇▇ gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kos- tensenkungen vorzunehmen. 4) EWE nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. EWE hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf EWE Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. 5) Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirk- sam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass die Kommunikation auf elektronischem Wege erfolgt, erfolgt die entsprechende Mitteilung nach § 3. EWE ist zudem verpflichtet, die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat EWE den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen einer Änderung anzugeben. 6) Ändert EWE die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird EWE den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Ände- rung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. EWE hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. 7) Abweichend von vorstehenden Absätzen 2 bis 6 werden Änderungen der Umsatzsteu- er gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungs- möglichkeit an den Kunden weitergegeben. 8) Absätze 2 bis 6 gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden. 1) Das von EWE gelieferte Erdgas wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschrif- ten des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt. 2) EWE ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sin- ne des § 40 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei EWE, so hat er diese zugleich mit der An- tragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen EWE zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden. 1) EWE

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Sources: Gas Supply Agreement

Auftragserteilung. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Telefonwerbung) Ich erkläre mich einverstanden, dass die Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Tel.-Nr.) für an mich per Telefon gerichtete Werbung über eigene Angebote und Produkte informiert. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt - vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs - bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Kunde erteilt Widerruf ist zu richten an Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇, Fax: ▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇▇▇, E-Mail: kunden- ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem Lieferanten mit seiner ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Mit meiner nachfolgenden Unterschrift erteile ich der DVV den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefernoben ausge- wählten Dienstleistungen auszuführen und bestätige die Kenntnisnahme der beigefüg- ten AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstandenDVV zustande. Ort, Datum Unterschrift Kunde Geschäftsführer: Aufsichtsratsvorsitzender: Telefon: ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ Handelsregister: Steuer-Nr. Organträger Gläubiger-ID: BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Oberbürgermeister E-Mail: HRB ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ 114/110/00208 DE10DVV00000102997 IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit.▇▇ Ust.-IdNr.: DE244370628

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Sources: Energiedienstleistungen Für Geschäftskunden

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten Hiermit beauftrage ich die EWE VERTRIEB GmbH mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas der Energielieferung an die obige Entnahmestelle zu liefernoben genannte Lieferstelle. Die Der Auftragserteilung liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde Geschäftsbedingun- gen für Erdgasverträge mit Gewerbekunden (Stand Mai 2020) zugrunde. Ich habe diese zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstandengenommen. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ EWE VERTRIEB GmbH – Sitz der Gesellschaft: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.Handelsregister: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.Amtsgericht Oldenburg HRB 207052 Aufsichtsratsvorsitzender: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇ | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen § 2 Vertragsschluss; Mitwirkungspflicht 1) Der Kunde kann den Abschluss des Erdgasvertrags zwischen EWE und dem Kunden schriftlich, telefonisch, über das Internet (insbesondere unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇) oder über sons- tige elektronische Übertragungswege beauftragen. Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde die Vertragsbestätigung von EWE in Textform erhält. Die Erdgaslieferung beginnt zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum. 2) Der Kunde muss Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sein. 3) Die Vertragsbestätigung soll zudem eine zusammenhängende Aufstellung aller für den Erdgasvertrag notwendigen Angaben enthalten, insbesondere 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werdenAngaben zum Kunden (Firma, Registergericht und Registernummer oder Familienname und Vorname sowie Adresse und Kundennummer), 2. keiten in der Erdgasversorgung sindAnlagenadresse und Bezeichnung des Zählers oder des Aufstellungsorts des Zählers, 3. Angaben zu EWE (Firma, soweit es sich um Folgen einer Störung TelefonnummerRegistergericht, Registernummer und Adresse), Daten zur Stellenbezeichnungund 4. Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Erdgasversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Registernummer und Adresse). Soweit die Angaben nach Satz 1 Nr. 1 bei Vertragsschluss noch nicht vollständig vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, diese EWE auf Anforderung mitzuteilen. 4) Der Kunde hat EWE unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung mitzuteilen. Der Kunde informiert die be- 1.1hat sicherzustellen, dass seine der EWE mitgeteilte E-Mail-Adresse immer aktuell und gültig ist. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etcSofern der Kunde mit EWE bei der Auftragserteilung bzw. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüberVertragsschluss vereinbart hat, dass die Verarbeitung Kommunikation auf elektronischem Wege erfolgt, gelten die nachfolgenden Rege- lungen dieses § 3. Andernfalls erfolgt die Übersendung von Vertragsdokumenten postalisch. 1) EWE stellt seinen Kunden unterschiedliche Service-Funktionen und insbesondere ein Onlineportal über das Internet unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇ zur Verfügung. 2) Soweit der benannten Kategorien freibleibendKunde von EWE nicht ausdrücklich die briefliche Übersendung von Vertrags- dokumenten (insb. Maßgeblich sind Rechnungen, Preisanpassungsmitteilungen etc.) verlangt, ist EWE berech- tigt, dem Kunden entsprechende Dokumente online zukommen zu lassen. Die Dokumente werden dem Kunden hierzu in dem Onlineportal zum Abruf mit der Möglichkeit zur Spei- cherung und dem Ausdruck bereitgestellt. EWE wird den Kunden zum Zeitpunkt der Bereit- stellung im Onlineportal auf die bei Vertragsschluss geltenden PreiseBereitstellung aufmerksam machen. Grundlage Hierzu wird EWE dem Kunden eine Information an die E-Mail-Adresse senden, die der Kunde EWE mitgeteilt hat. 3) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem E-Mail-Postfach eingehenden Nachrichten der EWE in angemessenen Abständen regelmäßig abzurufen. 4) EWE steht nicht für den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbro- chene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Onlineportals und der relevanten Service-Funkti- onen ein. Insbesondere haftet EWE nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu diesen Funktionen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die von EWE nicht zu vertreten sind. 5) Die Regelungen dieses § 3 gelten auch für weitere von EWE unter derselben Vertrags- nummer erbrachten bzw. abgerechneten Lieferungen und Leistungen wie z.B. Strom, Wär- me, Wasser und/oder Abwasser. 1) Voraussetzung für die Erdgaslieferung ist, dass der zuständigen Regulierungsbehörde Kunde als Zähler keine Registrieren- de Lastgangmessung nutzt. Sofern der Kunde entgegen dieser Verpflichtung eine Registrie- rende Lastgangmessung nutzen sollte, steht EWE ein Sonderkündigungsrecht zu. 2) EWE ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die für die Durchführung der Erdgasver- sorgung erforderlichen Verträge mit Netzbetreibern abzuschließen. EWE hat die ihr mög- lichen Maßnahmen zu treffen, um dem Kunden am Ende des Netzanschlusses, zu dessen Nutzung der Kunde nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung berechtigt ist, zum jeweili- gen Erdgaspreis und zu den jeweiligen Vertragsbedingungen Erdgas zur Verfügung zu stellen. Das Erdgas wird für die Zwecke des Letztverbrauchs geliefert. 3) EWE deckt vorbehaltlich des Abs. 3 für die Dauer des Erdgasvertrags den gesamten lei- tungsgebundenen Erdgasbedarf des Kunden. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Außerdem beliefert EWE den Kun- den nicht, soweit dieser Erdgasvertrag zeitliche Beschränkungen vorsieht oder soweit EWE an dem Bezug oder der Lieferung von Erdgas durch folgende Ursachen gehindert ist: • Höhere Gewalt (z.B. Unwetter), oder • sonstige Umstände, deren Beseitigung EWE nicht möglich ist oder in entsprechender Anwendung des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 36 Abs. 1 litSatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. b) DS-GVO 1.2EWE ist ebenfalls von der Lieferpflicht befreit, solange • eine Störung des Netzbetriebs inklusive des Netzanschlusses vorliegt, oder • der Netzbetreiber des Kunden den Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses unterbrochen hat und dies nicht auf nicht berechtigten Maßnahmen der EWE nach § 15 beruht. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant EWE wird unverzüglich den Kunden auf Nachfrage über die mit der Schadensverursachung erfolgtGründe einer Unterbrechung oder Störung des Netzbetriebs informieren, soweit EWE die Ursachen kennt oder vom Netzbetreiber mit- geteilt bekommt bzw. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm EWE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können können. 4) Soweit die Belieferung eine Jahresmenge von 1.500.000 kWh je Abnahmestelle über- steigt, ist EWE von seiner Lieferpflicht befreit. Sofern diese jährliche Liefermenge überschrit- ten wird oder der Netzbetreiber eine Leistungsmessung in Rechnung stellt, behält EWE sich vor, den Erdgasvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. EWE verpflichtet sich auf Basis der vom Kunden verbrauchten Menge Erdgas die Treib- hausgasemissionen (CO2-Emissionen) zu berechnen und mit entsprechenden Klimaschutz- projekten auszugleichen. Zum klimawirksamen Ausgleich der CO2-Emissionen werden Klimaschutzprojekte genutzt, welche den strengen Anforderungen des-UN-Klimaschutz- sekretariats sowie der Verified Carbon Standard-Association folgen. Zur Berechnung der CO2-Emissionen nutzt EWE die Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes (UBA) sowie die des Öko-Instituts gemäß „Endenergie Erdgas Heizung“, darüber hinaus wird der Aus- gleich der CO2-Vorkettenemissionen, die z.B. bei der Förderung von Erdgas entstehen, mit berücksichtigt. Die Ökogaslieferung ist somit klimaneutral. Es erfolgt zusätzlich eine jährliche Prüfung der Buchungen durch die TÜV NORD CERT. Sollte es zu einer Verknappung der momentan geförderten Klimaschutzprojekte kommen, ist EWE berechtigt, auf vergleichbare Zertifikate aus dem freiwilligen Markt oder CER-Zerti- fikate aus dem EU-Emissionshandel zurückzugreifen. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, sofern mit dem Kunden etwas Gegenteiliges vereinbart wurde. 1) Der Vertrag wird wirksam, sobald der Kunde Lieferanten mitdie Vertragsbestätigung von EWE in Text- form erhält, und gilt bis zum Ende der Erdgaslieferung. Die Dauer der Erdgaslieferung ergibt sich aus dem Auftrag gem. § 2 Abs. 1 Satz 1. Sie beginnt ab dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum des Lieferbeginns. 2) Sofern die Erdgaslieferung eine Erstlaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten hat, verlängert sich die Erdgaslieferung und Vertragslaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Sofern die Erdgaslieferung eine Erstlaufzeit hat, die kürzer als 12 Monate ist, verlängert sich die Erdgaslieferung und Vertragslaufzeit jeweils wieder um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. 3) Der Kunde muss einen Umzug mit einer Frist von einem Monat vor dem Umzugstermin unter Angabe des konkreten Umzugstermins sowie der neuen Adresse anzeigen. Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands gilt der Erdgasvertrag für die neue Adresse fort, so- fern der Kunde an seiner neuen Adresse durch EWE mit Erdgas beliefert werden kann. Ab dem benannten Umzugstermin beginnt die Belieferung an der neuen Adresse und endet die Belieferung an der ursprünglichen Adresse, sofern mit dem Kunden nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Kann der Kunde an seiner neuen Adresse nicht durch EWE mit Erdgas beliefert werden, endet der Erdgasvertrag zum vom Kunden angegeben Umzugstermin, so- fern der Kunde seinen Umzug mindestens einen Monat vor dem Umzugstermin angezeigt hat, ansonsten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Sollten sich Kostenbestandteile (vgl. § 8 Abs. 1) auf Grund des Umzugs ändern, kann der Kunde den Erdgasvertrag zum Umzugstermin kündigen, sofern der Kunde seinen Umzug mindestens einen Monat vor dem Umzugstermin angezeigt hat, ansonsten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende. 4) Die Sonderkündigungsrechte nach § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 6, § 15 Abs. 4 und § 18 Abs. 4 bleiben unberührt. 5) Die Kündigung bedarf der Textform. 1) Sofern EWE mit dem Kunden die Zahlung einer Geldleistung für den Abschluss dieses Vertrags („Bonus“) vereinbart hat, gilt das Folgende: Die Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Kunde mindestens für den im Auftrag vereinbarten (vgl. § 2 Abs. 1) Zeitraum von EWE mit Erdgas im Rahmen des Vertrags beliefert wird („Mindestliefer- zeitraum“) und er den im Auftrag (vgl. § 2 Abs. 1) vereinbarten Mindestverbrauch erreicht hat. Der Bonus wird in der ersten Rechnung, die auf das Ende des Mindestlieferzeitraums fällt, gutgeschrieben, sofern mit dem Kunden nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Wird der Vertrag vor dem vollständigen Ablauf des Mindestlieferzeitraumes durch einen – vom Kunden zu vertretenden Grund – beendet, entfällt der Anspruch auf den Bonus. Beendet der Kunde den Vertrag aufgrund einer von EWE zu vertretenden Verletzung einer Hauptleis- tungspflicht dieses Vertrags, bleibt der Anspruch auf den Bonus bestehen, auch wenn weder der Mindestlieferzeitraum noch der vereinbarte Mindestverbrauch erreicht wurde. 2) Sofern EWE mit dem Kunden für den Abschluss dieses Vertrags vereinbart hat, dass der Kunde eine Sachleistung erhält („Sachbonus“), gilt das Folgende: Die Voraussetzung für die Gewährung des Sachbonus ist, dass der Kunde die im Auftrag vereinbarten (vgl. § 2 Abs. 1) Bedingungen erfüllt. Wird der Vertrag vor der vollständigen Erfüllung der Bedingungen durch einen – vom Kunden zu vertretenden Grund – nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf den Sachbonus. Beendet der Kunde den Vertrag vor vollständiger Erfüllung der Bedingun- gen aufgrund einer von EWE zu vertretenden Verletzung einer Hauptleistungspflicht dieses Vertrags, bleibt der Anspruch auf den Sachbonus bestehen. 1) Der Gaspreis enthält folgende Kosten: 1. Beschaffungs- und Vertriebskosten, 2. Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer, Energiesteuer, Konzessionsabgabe), 3. Mehrbelastungen auf Grund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, 4. Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung. Stand: 06/20 AGB_GwK_Erdgas_07_010620 Seite 1 von 3 2) Soweit EWE mit dem Kunden eine Garantie hinsichtlich seines Preises vereinbart hat, gilt das Folgende: 1. Bei ▇▇▇▇▇▇ mit einer „Preisgarantie“: Während der vereinbarten Preisgarantiezeit wird eine Preisanpassung bei einer Änderung der Umsatzsteuer gem. § 8 Abs. 7, der Mehr- belastungen auf Grund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, sowie dem Wirksam- werden neuer Steuern, Abgaben und/oder sonstigen staatlich veranlassten Mehr- oder Entlastungen gem. § 8 Abs. 8 vorgenommen. 2. Bei Kunden mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“: Während der vereinbarten Preisgarantiezeit wird eine Preisänderung bei einer Änderung von Steuern, Abgaben gem. § 8 Abs. 1 Nr.2, der Mehrbelastungen auf Grund des Brennstoffemissionshan- delsgesetzes, und sonstige staatlich veranlasste Mehrbelastungen gem. § 8 Abs. 1 Nr.3 sowie bei Wirksamwerden neuer Steuern, Abgaben und/oder sonstigen staatlich ver- anlassten Mehr- oder Entlastungen gem. § 8 Abs. 8 vorgenommen. 3. Bei Kunden mit einer „Energiepreisgarantie“: Während der Preisgarantiezeit wird eine Preisänderung nicht auf Grund einer Änderung der Beschaffungs- und Vertriebskosten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 vorgenommen. Bei Änderung der übrigen Preisbestandteile kann der Preis auch während der Preisgarantiezeit angepasst werden. 3) Preisänderungen durch EWE erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann die Billigkeit der Ermes- sensausübung nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch EWE sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksich- tigen, die für die Preisermittlung nach § 8 Abs. 1 maßgeblich sind. EWE ist bei Kostenstei- gerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist EWE verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläu- figer Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 4) EWE nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. EWE hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf EWE Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. 5) Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden wirk- sam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass die Kommunikation auf elektronischem Wege erfolgt, erfolgt die entsprechende Mitteilung nach § 3. EWE ist zudem verpflichtet, die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat EWE den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen einer Änderung anzugeben. 6) Ändert EWE die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird EWE den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Ände- rung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. EWE hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. 7) Abweichend von vorstehenden Absätzen 2 bis 6 werden Änderungen der Umsatzsteu- er gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungs- möglichkeit an den Kunden weitergegeben. 8) Die vorstehenden Absätze 2 bis 6 gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden. 1) Das von EWE gelieferte Erdgas wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschrif- ten des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt. 2) EWE ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sin- ne des § 40 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei EWE, so hat er diese zugleich mit der An- tragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen EWE zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden. 1) EWE ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchfüh- renden Dritten erhalten hat. EWE kann die Messeinrichtung auch selbst ablesen. 2) Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der EWE den Zutritt zu sein

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Sources: Erdgasvertrag

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt 2.1. Angebote der GMA sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Lieferanten Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. Die Bestellung der Leistung durch den Vertragspartner (nachfolgend „Bestellung“ genannt) gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag zwischen GMA und dem Vertragspartner (nachfolgend „Vertrag“ genannt) kommt entweder durch die schriftliche Annahme der Bestellung durch GMA innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Bestellung bei GMA oder durch die Erbringung der in der Bestellung aufgeführten Leistung durch GMA zustande. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist kommt der Vertrag ausschließlich mit seiner Unterschrift GMA zustande. 2.2. Soweit der Vertragspartner berechtigt ist, ein Werbevolumen in einem unbestimmten Zeitraum abzurufen („Volumendeal“), endet dieser Zeitraum spätestens mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Volumendeal vereinbart wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufene Werbevolumina aus dem Volumendeal verfallen ersatzlos. Auf diese Konsequenz wurde der Vertragspartner ausdrücklich bei Vereinbarung des Volumendeals hingewiesen. Sofern die Werbevolumina aus dem Volumendeal zwar rechtzeitig durch den AuftragVertragspartner vor Ablauf des Kalenderjahres abgerufen wurden, seinen gesamten Bedarf an Erdgas jedoch von GMA oder Sport1 Media mangels freier Werbezeit bzw. freiem Werbeplatz nicht mehr auf der entsprechenden Werbeplattform platziert werden konnte, verlängert sich der Zeitraum der Abrufbarkeit des Volumendeals bis zum 31.03. des folgenden Jahres. Mit Nichtabruf der Werbevolumina bis zu diesem Zeitpunkt verfallen sie endgültig ersatzlos. 2.3. Wird die Bestellung durch eine Agentur getätigt, ist der Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen (Name, vollständige Anschrift, ggf. Rechtsform sowie weitere im Einzelfall seitens GMA oder Sport1 Media ggf. geforderte Angaben). GMA ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. 2.4. Bei Zustandekommen eines Vertrages wird Vertragspartner auch in diesen Fällen die Agentur. Die Rechnungsstellung erfolgt an die obige Entnahmestelle zu liefernAgentur. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, Auftragsjahr ist das Kalenderjahr. Für den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüberFall, dass die Verarbeitung Agentur Vertragspartner ist, tritt sie mit Zustandekommen des Vertrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der benannten Kategorien freibleibendForderung zugrunde liegenden Werbevertrag an GMA ab. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen GMA nimmt diese Abtretung hiermit an (§ 18 NDAVSicherungsabtretung). von personenbezogenen Daten GMA ermächtigt die Agentur, bis auf Grundlage von ArtWiderruf die Forderung für GMA einzuziehen. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. GMA ist berechtigt, die Abtretung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), Forderung dem Kunden der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft gebenAgentur gegenüber offen zu legen, wenn sie ihm bekannt die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit gegenüber GMA beglichen ist. Bei Agenturbuchungen behält sich GMA das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Kunden weiterzuleiten. 2.6. Soweit in diesen AGB bzw. in dem jeweiligen Vertrag auf Preislisten und Preisgruppen (z.B. Standardprogramm und Eventprogramm) Bezug genommen wird, sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten diese wesentliche Bestandteile des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitjeweiligen Vertrags.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag3.1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro (Stragere), die Datenschutzerklärungum Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. 3.3. Das Ingenieurbüro (Stragere) verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. 3.4. Das Ingenieurbüro (Stragere) kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro (Stragere) ist jedoch verpflichtet, den Hinweis zur Bonitätsprüfung Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen. - Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch das Ingenieurbüro (Stragere) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇dem Auftraggeber.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.13.5. Das Angebot Ingenieurbüro (Stragere) kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Lieferanten Ingenieurbüros (Stragere) Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro (Stragere) ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in Prospekten, Anzeigen, Formularen etcdiesem Fall hat das Ingenieurbüro (Stragere) den Auftrag selbst durchzuführen. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01- Die Bezahlung des Subplaners erfolgt ausschließlich durch das Ingenieurbüro (Stragere) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Subplaner und dem Auftraggeber. 3.6. Gegenstand eines Auftrages bzw. eines Kalenderjahres Planungs- und/oder Beratungsauftrages ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Leistungen werden grundsätzlich schriftlich vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen vereinbarter Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. 1 Die Folgenden AGBs basieren auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handeltden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreichs, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der erstellt von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. Fachgruppe Ingenieurbüros der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)Wirtschaftskammer Österreich, der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitwurden entsprechend ergänzt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung Pflichtinformation zum Datenschutz hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. X Ort, Datum Unterschrift Kunde Unterschrift/Stempel Antragsteller Ort, Datum Unterschrift/Stempel ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | .▇▇▇.-▇▇▇▇▇.▇▇ IBAN: DE98 7394 0054 0652 8525 00 | BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | USt.-IdNr.: DE 178 103 681 224727673 Amtsgericht Schweinfurt | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 B4217 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Vorname, Name (Kontoinhaber) * Straße und Hausnummer* Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Wir ermächtigen die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift ein- zuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH auf unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. PLZ und Ort * Ort, Datum Unterschrift Kreditinstitut * BIC * IBAN * Ort, Datum Unterschrift Bank DE FIRMEN-SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT FÜR ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, GLÄUBIGER-ID: DE35ZZZ00000603843 Vorname, Name (Kontoinhaber) * Straße und Hausnummer* Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Wir ermächtigen die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift ein- zuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH auf unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. PLZ und Ort * Kreditinstitut * BIC * IBAN * Ort, Datum Unterschrift DE FIRMEN-SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT FÜR ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, GLÄUBIGER-ID: DE35ZZZ00000603843 Vorname, Name (Kontoinhaber) * Straße und Hausnummer* Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Wir ermächtigen die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift ein- zuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH auf unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. PLZ und Ort * Kreditinstitut * BIC * IBAN * Ort, Datum Unterschrift DE FIRMEN-SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT FÜR ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, GLÄUBIGER-ID: DE35ZZZ00000603843 ✂ ✂ Bitte füllen Sie alle Vorlagen aus und senden ein Exemplar als Original an ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH sowie an Ihre Bank. Ein Exemplar dient für Ihre Unterlagen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verfolgt das Ziel einer EU-weiten Harmonisierung der Zusammenarbeit bei der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen von Geschäftsbeziehungen. Durch robustere und präzisierte Rechte für betroffene Personen und verschärfte Verpflichtungen für Nutzer und Verarbeiter von Daten soll ein EU-weiter wirksamerer Schutz dieser Daten umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Anforderung senden wir Ihnen eine ausführlichere Information zu und sichern eine gesetzeskonforme Einhaltung im Vertragsverhältnis mit Ihnen zu. Die Verantwortlichen für den Datenschutz stehen Ihnen bei eventuellen Fragen dazu zur Verfügung. Geschäftsleitung: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ | Mail: ▇.▇▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ Datenschutzbeauftragter: DEKRA Automobil GmbH (NL Fulda) ▇▇▇▇▇▇. ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇ | Mail: ▇▇▇▇▇▇ 1.▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇.▇▇▇ Die Erhebung Ihrer Daten findet grundsätzlich bei Ihnen selbst statt. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, die sich aus dem Lieferanten in Rechnung gestellt mit uns geschlossenen Vertrag ergeben, notwendig. Auf- grund Ihrer Mitwirkungspflicht ist es unumgänglich die von uns angeforderten personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stel- len, da wir sonst unseren Pflichten nicht nachkommen können. Im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen (zum Beispiel Stamm- datenerfassung im Interessentenprozess) ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten notwendig. Sollten die angefor- derten Daten nicht von Ihnen selbst bereitgestellt werden, kann ein rechtsgültiger Vertrag nicht abgeschlossen werden. keiten in der Erdgasversorgung sindZur Erbringung unserer Dienstleistung kann es erforderlich sein, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer)personenbezogene Daten zu verarbeiten, Daten zur Stellenbezeichnungdie wir von anderen Unternehmen oder sonstigen Dritten, z.B. Finanzämtern, Ihren Geschäftspartnern o.ä. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber zulässigerweise und nur zu dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitjeweiligen Vertragszweck nutzen.

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Sources: Kartenantrag Für Eine Aviacard

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt Ich erteile dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen meinen gesamten Bedarf an Erdgas elektrischer Energie an die obige genannte Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenBelieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Lieferanten zustande, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstandenspätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrags zu erfolgen hat. Ort, 🞬 Ort / Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An: Gemeindewerke Grefrath GmbH, ▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*): den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): - Bestellt am (*)/erhalten am (*): - Name des/der Verbraucher(s): - Anschrift des/der Verbraucher(s): - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): - Datum: (*) Unzutreffendes streichen. Gemeindewerke Grefrath GmbH, ▇| ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-, Tel.: 0 | ▇▇▇.21 58 / 91 55 0, FAX: 0 21 58 / 91 55 44, ▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: @▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇ ▇▇, Aufsichtsratvorsitzende: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, HRB 9035 PIN: Vertrags-Nr.: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Geschäftsführer: ▇▇▇▇ ▇▇, Aufsichtsratvorsitzende: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, HRB 9035 zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt bzw. für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh. „Der Strombedarf wird zu 100% aus regenerativen Quellen gedeckt". Weitere Informationen unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit.Kunde

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Sources: Niederrheinstromfix Vertrag „öko“

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas elektrischer Energie an die obige Entnahmestelle Lieferstelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenBelieferung erfolgt außerhalb der Grund- versorgung. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstandenspätes- tens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Ort, Ort / Datum * Unterschrift Kunde * Einwilligung gemäß § 19 Abs. 5 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Der unter Nr. 2 genannte Kunde (Anschlussnutzer) willigt ein, dass an der unter Nr. 3 genannten Zäh- lernummer bzw. dem dort genannten Zählpunkt das Messsystem (bestehend aus einem Stromzäh- ler EasyMeter Q3D und einem Gateway Theben Conexa 1.0 bzw. 2.0) der Stadtwerke Konstanz GmbH für acht Jahre ab Einbau des Messsystems genutzt wird. Derzeit ist der Einbau eines intelligenten Messsystems, das den neuen gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes entspricht und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) zertifiziert worden ist, technisch noch nicht möglich (vgl. § 30 MsbG). Vor diesem Hinter- grund sind wir zum Hinweis verpflichtet, dass das eingesetzte Messsystem noch nicht den beson- deren Anforderungen nach § 19 Abs. 2 und 3 MsbG an die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie Datensicherheit und Interoperabilität bei intelligenten Messsystemen entsprechen und nicht vom BSI zertifiziert sein kann. Der Kunde (Anschlussnutzer) kann sein Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wider- rufen. Die Widerrufserklärung ist zu richten an: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Fax: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇▇▇, E-Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung Einwilligungserklärung gemäß §4a Bundesdatenschutzgesetz Grundsatz und Kurzbeschreibung des Produktes Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns oberste Priorität. Soweit die Erhebung, Spei- cherung, Veränderung oder Übermittlung dieser Daten erforderlich ist, um den Vertrag zu begrün- den, durchzuführen oder zu beenden, erfolgt dies auf gesetzlicher Grundlage nach § 28 BDSG. Um Ihnen die Vorteile eines „intelligenten Messsystems“ (nicht BSIzertifiziert) anbieten zu können, kann jedoch eine darüber hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezoge- nen Daten erforderlich sein, die nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen soll. Im Tarif SeeEnergie StromDi- rekt beziehen Sie vorrangig Strom, der von Erzeugungsanlagen in Ihrem Wohnhaus bereitgestellt wird. Ihr Energieverbrauch wird dabei viertelstündlich erfasst. Soweit der vor Ort erzeugte Strom in einer Viertelstunde nicht ausreicht, um Ihren Strombedarf zu decken, beziehen Sie den fehlenden Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. Wenn Sie die örtlichen Erzeugungsanlagen mit anderen Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, gemeinsam nutzen soweit diese Kosten beispielsweise ande- ren Mietern – wird der zur Verfügung stehende vor Ort erzeugte Strom anteilig entsprechend dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten Energiebedarf der einzelnen Nutzer in der Erdgasversorgung sindjeweiligen Viertelstunde aufgeteilt. Um diese Aufteilung für jede Viertelstunde vornehmen zu können, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummermüssen wir die Verbräuche der beteiligten Nutzer mittels eines „intelligenten Messsystems“ (nicht BSI-zertifiziert) erfassen. Auf diese Weise können wir Ihren individuellen Anteil am vor Ort erzeugten Strom ermitteln und zu niedrigeren Preisen ab- rechnen als den Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. Das „intelligente Messsystems“ (nicht BSI-zertifiziert) besteht aus einem geeichten elektronischen Zähler (moderne Messeinrich- tung) und einem Kommunikationsmodul (Gateway), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert elektronische Zähler misst die be- 1.1Verbrauchs- werte und sendet diese mittels Gateway an ein Datenverarbeitungssystem. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass Dort werden die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde vom elektronischen Zähler gemessenen Verbräuche (getrennt nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEVDirektverbrauch und Restver- brauch) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle die weiteren notwendigen Daten für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01Abrechnung verarbeitet. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitDie Aufzeichnung des Energieverbrauchs kann Rückschlüsse auf Ihr Abnahmeverhalten ermöglichen. Deshalb sind diese Informationen personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG).

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt Ich erteile dem Lieferanten mit seiner Unterschrift Grundversorger den Auftrag, seinen meinen gesamten Bedarf an Erdgas elektrischer Energie an die obige genannte Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenDer Grundversorgungsvertrag kommt – sofern der Kunde den Vertragsschluss nicht schon früher auf andere Weise herbeigeführt hat (z.B. durch Entnahme von Strom gemäß § 2 Abs. 2 StromGVV) – mit der Bestätigung des Grundversorgers zustande, die Datenschutzerklärungspätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrags zu erfolgen hat. § 36 Abs. 1 Satz 2 EnWG bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt. 3. Die Kontaktdaten der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. OrtSchlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240–69, E- Mail: ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, Homepage: www.schlichtungsstelle- ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. ▇ | Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇., Telefon: 030/▇▇▇▇▇-.▇ USt.-IdNr.▇, Telefax: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung030/22480-323, E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇. 14. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur StellenbezeichnungEuropäischen Union zu erhalten. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSDie Online- Streitbeilegungs-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform Plattform kann unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie desfolgendem Link aufgerufen werden: ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.

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Sources: Auftragsformular Zur Lieferung Von Wir Strom Flex

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt Ich erteile dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen meinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige genannte Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenBelieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Lieferanten zustande, die Datenschutzerklärung, den Hinweis spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat. Auftrag zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde Lieferung von ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke durch die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG 1. Vertragsabschluss Kunde Herr/Frau Titel (freiwillige Angaben): Firma/Vorname, Name Geschäftspartner-Nr. Vertragskonto-Nr. (falls vorhanden) E-Mail Telefon Straße, Hausnummer PLZ, Ort Zählernummer / ID der Marktlokation Entnahmestelle (sofern bekannt, z. B. aus Ihrer letzten Energieabrechnung) (nur auszufüllen, wenn Abnahmestelle von Ihrer Kundenanschrift abweicht) Der Lieferant kann dem Kunden über die angegebene E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z. B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten etc.) zusenden. Für eine darüber hinausgehende Verwendung der E-Mail-Adresse gilt Ziffer 10. Änderungen der vorgenannten Kontaktdaten des Kunden sind dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten unverzüglich in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung mitzuteilen. 2. Rechnungsanschrift (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft gebenNur auszufüllen, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon abKundenanschrift abweichend) Gegebenenfalls Firma Vorname, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit.Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort

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Sources: Gas Supply Agreement

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt Ich erteile dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen meinen gesamten Bedarf an Erdgas elektrischer Energie an die obige genannte Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenBelieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Lieferanten zustande, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstandenspätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrags zu erfolgen hat. Ort, Ort / Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH Auftrag zu Vertrag watt.burg wärme (außerhalb von Eisenach) Seite 3/3 Bitte verwenden Sie das folgende Formular nur, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten: Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH, ▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | , ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇| / Telefax 03691.77332 / ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇@▇▇▇.-▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH Widerruf zu Vertrag watt.burg wärme Seite 1/1 Preisblatt watt.burg wärme (außerhalb von Eisenach) für elektrische Wärmepumpen oder Wärmespeicher Stand: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.30.06.2022 watt.burg wärme außerhalb von Eisenach 01.01.2022 bis 30.06.2022 ab 01.07.2022 Arbeitspreis HT brutto ct/kWh 43,72 39,29 Arbeitspreis NT brutto ct/kWh 40,72 36,29 Grundpreis brutto €/Monat 12,50 12,50 Grundpreis MSB brutto €/Monat zusätzlicher Kostenbestandteil des Grundpreises; gestaffelt nach verbauter Messeinrichtung und Jahresverbrauch Standardzähler 1,40 1,40 Moderne / elektronische Messeinrichtung 1,67 1,67 Intelligentes Messsystem 0 - 2.000 kWh 1,92 1,92 Intelligentes Messsystem 2.001 - 3.000 kWh 2,50 2,50 Intelligentes Messsystem 3.001 - 4.000 kWh 3,33 3,33 Intelligentes Messsystem 4.001 - 6.000 kWh 5,00 5,00 Intelligentes Messsystem 6.001 - 10.000 kWh 8,33 8,33 Intelligentes Messsystem 10.001 - 20.000 kWh 10,83 10,83 Intelligentes Messsystem 20.001 – 50.000 kWh 14,17 14,17 Intelligentes Messsystem 50.001 - 100.000 kWh 16,67 16,67 Zusatzkomponente Wandler NS 2,70 2,70 Zusatzkomponente Steuergerät 0,71 0,71 Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %). Im Arbeitspreis ab 01.07.2022 ist die Gutschrift durch die Senkung der EEG-Umlage von netto 3,723 ct/kWh (brutto 4,43 ct/kWh) zunächst befristet bis 31.12.2022 berücksichtigt. Zusätzliche Kosten für Mahnungen und Sperrungen: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung- Entgelt je Mahnung: ▇▇▇▇1,00 € (umsatzsteuerfrei) Für die Unterbrechung bzw. den Versuch der Unterbrechung nach Sperrankündigung und die Wiederherstellung von Netzan- schluss und Anschlussnutzung trägt der Kunde folgende Kosten: - Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung für die: o Unterbrechung bzw. Versuch der Unterbrechung nach Sperrankündigung (auch bei Abwendung der Unterbre- chung durch Zahlung vor Ort) • Standardlastprofil: 74,83 € (umsatzsteuerfrei) o Wiederherstellung: • Standardlastprofil: 89,05 € * - Bei physischer Trennung des Netzanschlusses: Die Kosten, welche bei einer technischen Sperrung durch den Netzbetreiber entstehen, werden dem Kunden nach Aufwand weiterberechnet und sind umsatzsteuerfrei. Für eine Wiederinbetriebnahme gilt dies analog, jedoch ist diese umsatzsteuerpflichtig. Zusätzliche Kosten für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen: - unterjährige Abrechnung auf Kundenwunsch – je zusätzliche Abrechnung: 2,50 €* - Kosten für die Erstellung der Verbrauchshistorie: • kostenfrei im Kundenportal ersichtlich • Bereitstellung in Papierform: 2,50 €* - Zutritts- und Ablesepauschale für zusätzliche Ablesung außerhalb der jährlichen Ablesung durch den Netzbetreiber nach Ziffer 3.2 der AGB: 10 €* Alle mit * gezeichneten Kosten sind Bruttobeträge und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %). Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH Preisblatt zu Vertrag watt.burg wärme Seite 1/2 Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH Preisblatt zu Vertrag watt.burg wärme Seite 2/2 An der Feuerwache 4 • ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mit.▇ Stand 06/2022

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Sources: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern2.1 Alle Angebote der HEAVYLOG sind freibleibend und haben – sofern nicht anders angegeben – eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum. Angebote der HEAVYLOG können nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden. Die Allgemeinen GeschäftsbedingungenAnnahme lediglich von Teilleistungen aus Anboten ist unzulässig. Mangels gegenteiliger Vereinbarung ist der AG auch zur Annahme von Teilleistungen der HEAVYLOG, sofern diese vom Arbeitsablauf und technisch möglich sind, verpflichtet. 2.2 Ein Vertrag kommt aufgrund der schriftlichen (auch per Fax oder per e-mail) Annahme durch HEAVYLOG zustande. HEAVYLOG behält sich das Recht vor, ein Anbot auf Vertragsannahme aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen. 2.3 Der AG hat HEAVYLOG nach Annahme des Anbotes durch diese eine firmenmäßig gefertigte Auftragsbestätigung als Bestätigung der Anbotsannahme (auch per Fax oder als pdf-Datei per e-mail) zu übersenden. Mit Übersendung der Auftragsbestätigung erklärt der AG, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNrveröffentlichten und/oder die im Vorfeld des Vertragsabschlusses durch HEAVYLOG übermittelten AGB vollinhaltlich und uneingeschränkt zu akzeptieren, und bestätigt, dass der Absender über eine entsprechende Handlungsvollmacht verfügt. Das diesbezügliche Original ist über Aufforderung der HEAVYLOG per Post nachzusenden.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 12.4 Auftragsänderungen und Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch HEAVYLOG und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt Gleiches gilt für nachträglich erteilte Zusatzaufträge, die zusätzlich verrechnet werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur StellenbezeichnungFür nachträglich erteilte Zusatzaufträge gelten diese AGB ebenso. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Für telefonische oder mündliche Auskünfte ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde Lieferanten mitübernimmt HEAVYLOG keine Gewähr.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung. 2.1. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇Dr. ▇▇▇▇▇ den Laborauftrag durch die Zustellung des ordnungsgemäss, vollständig und korrekt ausgefüllten Auftragsformulars sowie durch Übergabe der ordnungsgemäss und korrekt entnommenen, verpackten und beschrifteten (etikettierten) Probe. 2.2. Für die ordnungsgemässe Vorbereitung und Entnahme, die korrekte Verpackung bzw. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇des dafür geeigneten Behälters sowie das korrekte Beschriften der zur Laboranalyse entnommenen Probe ist alleine der Kunde verantwortlich. Der Kunde verantwortet bei der Auftragserteilung auch die Einhaltung der WZW-Kriterien gemäss KVG und klärt eine allfällige Kostendeckung/Kostenübernahme mit dem Versicherten/Versicherer vor Auftragserteilung. 2.3. Dr. ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇schliesst jede Verantwortung und Haftung für eine fehlerhafte Entnahme, Manipulation, Verpackung, Beschriftung von Proben und/oder für Eingaben auf dem Auftragsformular aus. ▇ | Dr. ▇▇▇▇▇ ▇▇trifft auch keine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden gelieferten Daten. 2.4. Mit der Laborauftragserteilung durch den Kunden sichert dieser Dr. ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/57530-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüberzu, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe er vom Patienten zur Auftragserteilung in dessen Namen und auf dessen Rechnung ermächtigt ist und bringt zugleich das Einverständnis des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle Patienten zur für die Belieferung notwendigen und jeweils Auftragsbearbeitung erforderlichen Datenverarbeitung sowie die Zustimmung zu diesen AGB zum 01.01Ausdruck. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und Im Bereich der genetischen Untersuchungen sichert der Kunde Lieferanten mitausserdem zu, die gemäss GMUG geforderte angemessene genetische Beratung durchgeführt und die Einverständniserklärung des Patienten eingeholt zu haben.

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Sources: General Terms and Conditions

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ GmbH & Co. ▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇. 0831/5753002861/8007-0 80 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ | BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇ | USt.-IdNr.: DE 178 103 681 ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ | Unternehmensnr.: 12347 02384 Amtsgericht Kempten Coesfeld | HRB 5808 HRA 3233 | Geschäftsführung: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, stellvertretende Geschäftsführung: -▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ 1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf gestattet, solche Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die be-für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Höhe der Pauschale. Die Belieferung wird unverzüglich wiederhergestellt, wenn 12.8. Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, Kunde hat gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien Lieferanten Rechte auf Auskunft über seine freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage 21a EnWG i. V. m. der von Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NDAV). von Gasnetzent- die Gründe für die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung gespeicherten personenbezogenen Daten auf Grundlage von (Art. 6 Abs. 1 lit. b) 15 DS-GVO); Berichtigung der Da- 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche An- geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft gebenund Wiederherstellung bezahlt sind; sofern keine Barzahlung erfolgt, bleibt es ten, wenn sie ihm bekannt fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten (Art. 16 DS-GVO); gabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten dem Kunden zur Verkürzung der Unterbrechungszeit auch bei einer erteilten Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündi- Erlösobergrenze. Der Lieferant berechnet die vom Kunden zu zahlenden Entgel- Einzugsermächtigung unbenommen, die Kosten der Unterbrechung und Wieder- erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde gung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt te im Rahmen von monatlichen Abschlägen bzw. Abrechnungen mit 1/12 der herstellung unverzüglich mittels Überweisung zu zahlen. eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Jahresentgelte. 8.4. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt widerrufen hat (Art. 17 DS-GVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der 6.3. Der Preis nach Ziff. 6.1. enthält die vom Lieferanten mit.an den Marktge- und die Lieferung eingestellt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben ist bietsverantwortlichen zu zahlende Bilanzierungsumlage gem. GaBi Gas 2.0. in der im Fall eines Erdgasdiebstahls nach Ziffer 8.1, oder im Fall eines Zahlungsver- (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn 2. Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leis- jeweils geltenden Höhe. Mit der Bilanzierungsumlage werden Kosten und Erlöse zuges unter den Voraussetzungen der Ziffer 8.2 Satz 1 und 2. Im letztgenannten betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DS-GVO), Recht auf Widerruf tungspflicht für Regel- und Ausgleichsenergie ausgeglichen, die den Marktgebietsverantwort- Fall ist dem Kunden die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher anzudrohen; einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an Erdgas an sei- lichen durch die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Bilanzierung von Gas- die Kündigung unterbleibt in diesem Fall, wenn die Folgen der Kündigung außer aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS- ne vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze mengen entstehen. Im Zeitraum vom 01.10.2020 - 30.09.2021 gelten folgende Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder der Kunde darlegt, dass GVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). des auf den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist Bilanzierungsumlagen. Im Marktgebiet der GASPOOL Balancing Services GmbH hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich 12.9. Verarbeitet der Lieferant personenbezogene Daten von Mitarbeitern des der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird. für RLM-Entnahmestellen 0,00 EUR/MWh und für SLP-Entnahmestellen 0,00 nachkommt. ▇▇▇▇▇▇, verpflichtet sich der Kunde seine Mitarbeiter darüber zu informieren, 2.2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversor- EUR/MWh; im Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG betragen gung ist der Lieferant, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes die Kosten für RLM-Entnahmestellen 0,10 EUR/MWh und für SLP-Entnahmestel- 9. Haftung dass der Lieferant für die Dauer des Energieliefervertrages die folgenden Kate- gorien personenbezogener Daten der Mitarbeiter zum Zwecke der Erfüllung des einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit. len 0,00 EUR/MWh. 9.1. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßig- Energieliefervertrages verarbeitet: Kontaktdaten (z. B.: Name, E-Mail-Adresse,

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Sources: Erdgasbelieferungsvertrag