Aufrechnungsverbot. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Forderungen des Auftraggebers mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern diese nicht vom Auftraggeber schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Sources: Einkaufsbedingungen Für Standardsoftware, Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungsaufträge, Einkaufsbedingungen Für Hardware
Aufrechnungsverbot. Der Auftragnehmer Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen des Auftraggebers mit Gegenforderungen einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht vom Auftraggeber schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sindist.
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