Common use of Archivierung Clause in Contracts

Archivierung. 1. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrück- licher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine mögliche Archivierung von Zwischen- und/oder Endprodukten erfolgt längstens für 3 Monate. Der Kunde erklärt bereits bei Auftragserteilung sein Einverständnis zur Vernichtung aller Zwischen- und Endprodukte nach Ablauf von 3 Monaten. ▇▇▇▇▇▇ die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender anders lautender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen