Approval Musterklauseln

Approval. Advertising by means of loudspeakers, the display of slides or films, or the inclusion of performances or shows require the written approval of Messe Berlin. Written approval must also be obtained for the use of other equipment and installations intended to enhance the impact of advertising either optically or acoustically. Advertising of a political nature is strictly prohibited.
Approval. If the mediating bank designated on the card (hereinafter referred to as the “bank”) permits the card to be used at ATMs to make direct withdrawals from the cardholder‘s bank account, the following provisions shall apply.
Approval. 1. The customer shall be obliged to accept the service as soon as he has been notified of its completion and any contractually agreed acceptance procedures have tak- en place. Should the service fail to comply with the provisions of the contract, we shall be obliged to rectify it. This shall not apply if the defect is insignificant for the interests of the customer or is due to a circum- stance attributable to the customer. If there is an insig- nificant defect, the customer shall not be entitled to re- fuse acceptance. 2. Should acceptance be delayed through no fault of our own, acceptance shall be deemed to have taken place two weeks after notification of completion of the ser- vice.
Approval. The Contractor is obliged, to inform the Principal in sufficient time of any intended subcontracting arrangements and to seek the Principal’s prior written approval. Upon request, the Contractor shall make a copy of the relevant subcontract order available to the Principal. This obligation to provide information and seek approval does not, however, apply to standard parts and components. If the Contractor fails to comply with these obligations, it shall be required to indemnify the Principal for all consequences arising therefrom, specifically in relation to the following criteria: ‐ quality ‐ scheduling/delays ‐ compensation requirements ‐ technical cross‐standardization ‐ compliance with the Final Customer’s subcontracting requirements ‐ customs notification, customs clearance, import and transport In the event of any subcontracting by the Contractor that has not been authorized by the Principal, the Contractor shall, irrespective of other consequences, immediately pay the Principal a contractual penalty in the amount of 10% (ten percent) of the value of the subcontract order(s). This shall not affect the Principal’s right of rescission as a result of any unauthorized subcontracting arrangements. The Principal’s approval of any subcontracting shall not limit the Contractor’s obligations in any way. Notwithstanding any subcontracting authorized hereunder, the Contractor shall remain fully liable to the Principal for the fulfillment of the entire Order.

Related to Approval

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Begriff Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Arbeitgeber veranlasste betriebsorganisatorische oder technische Maßnahmen, soweit diese eine Änderung oder den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben und damit unmittelbar zu Umgruppierungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  • Audit Oracle darf Ihre Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen prüfen („Audit“), vorausgesetzt, Oracle kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Sie erklären, dass Sie bei derartigen Audits durch Oracle kooperieren, zumutbare Hilfe leisten und Zugriff auf Informationen gewähren. Ihr normaler Geschäftsbetrieb wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört. Zudem verpflichten Sie sich, für Ihre nicht von Ihren Lizenzrechten gedeckte Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierte Software Optionen anfallende Vergütungen innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist Oracle berechtigt, (a) Serviceangebote (inklusive Technische Unterstützung) in Bezug auf das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen, (b) bestellte Lizenzen des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen unter dieser Anlage H und allen zugehörigen Verträgen und/oder (c) den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Oracle nicht für Kosten einzustehen hat, die Ihnen durch Ihre Mithilfe bei einer Prüfung durch Oracle entstehen.

  • Compliance 32.1 Der Spediteur verpflichtet sich, Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Auftraggebers in Textform. Der Spediteur stellt den Auftraggeber von seiner Haftung auf den Mindestlohn frei, wenn der Spediteur oder ein im Rahmen des Verkehrsvertrages mit dem Auftraggeber eingesetzter Nachunternehmer oder Entleiher Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und der Auftraggeber in Anspruch genommen wird. 32.2 Der Spediteur hat im Fall von Beförderungen sicherzustellen, dass er oder der die Beförderung ausführende Unternehmer 32.2.1 im Anwendungsbereich des GüKG Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 GüKG oder einer Berechtigung nach § 6 GüKG oder einer Gemeinschaftslizenz ist oder eine solche Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz nicht unzulässig verwendet, 32.2.2 im Anwendungsbereich des GüKG bei der Beförderung Fahrpersonal einsetzt, das die Voraussetzungen des § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG erfüllt, 32.2.3 auf Anforderung alle bei der Beförderung gesetzlich mitzuführenden Dokumente vorlegt, soweit der Auftraggeber oder Dritte gesetzlichen Kontrollpflichten genügen müssen. 32.3 Der Spediteur oder der die Beförderung ausführende Unternehmer ist verpflichtet, die Tätigkeit seines Fahrpersonals so zu organisieren, dass die vorgeschriebenen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können. Es besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot beim Führen des Fahrzeugs. 32.4 Beide Parteien verpflichten sich, die für ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sie unterstützen und achten die Grundsätze des „Global Compact“ („UNGC“), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 („Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work“) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Insbesondere werden beide Parteien in ihren Unternehmen 32.4.1 keine Kinder beschäftigen oder Zwangsarbeiter einsetzen, 32.4.2 die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und sonstige Arbeitgeberverpflichtungen einhalten, 32.4.3 die geltenden Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen einhalten und für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld sorgen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden, 32.4.4 jegliche Diskriminierung aufgrund Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht unterlassen, 32.4.5 die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im UNGC und lokalen Antikorruptions- und -bestechungsgesetzen festgelegt sind, beachten, 32.4.6 alle geltenden Umweltgesetze und -regelungen einhalten, 32.4.7 ihren Geschäftspartnern und Nachunternehmern antragen, die zuvor genannten Grundsätze auch ihrem Handeln zugrunde zu legen.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.