Common use of Anpassungen Clause in Contracts

Anpassungen. Die Berechnungsstelle kann Anpassungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen vornehmen, welche sich insbesondere auf vorher festgelegte Kurse oder Schwellenwerte beziehen, wenn bestimmte vorab defi- nierte Ereignisse wie z.B. die Änderung des Indexkonzeptes durch den Index-Sponsor oder die endgültige Einstellung des Börsenhandels in Bezug auf eine Aktie eintreten, die den jeweiligen Basiswert und damit mit- telbar auch den sung oder den Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibungen beeinflussen. Diese Anpas- sungen haben zum Ziel, die Schuldverschreibungen wirtschaftlich soweit wie möglich so zu stellen, wie sie vor dem Eintreten der genannten Ereignisse standen. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte An- passung nicht möglich, kann die Emittentin die Schuldverschreibungen vorzeitig kündigen. In diesem Fall zahlt die Emittentin an jeden Gläubiger einen Betrag je Schuldverschreibung, der von der Emittentin gemäß § 315 BGB als angemessener Marktpreis einer Schuldverschreibung ermittelt wurde.

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Sources: Basisprospekt Für Schuldverschreibungen Und Zertifikate, Basisprospekt