Common use of Allgemein Clause in Contracts

Allgemein. Verbraucher- darlehensvertrag Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind im Gegensatz zu den Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen dadurch gekennzeichnet, dass sie weder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesi- chert sind, noch für den Erwerb oder die Er- haltung des Eigentumsrechts an Grundstü- cken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber fol- gende Verbraucherdarlehen vom Anwen- dungsbereich der Allgemein-Verbraucher- darlehensverträge ausgenommen: Kleindar- lehen mit einem Nettodarlehensbetrag von weniger als 200 Euro; Pfanddarlehen, bei denen sich die Haftung auf ein übergebenes Pfand beschränkt; kurzzeitige Darlehen, bei denen das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist; Arbeitgeberdarlehen; Förderdarlehen, das heißt, Verbraucherdar- lehen, die nur mit einem begrenzten Perso- nenkreis aufgrund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darle- hensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktüb- liche Sollzinssatz vereinbart sind. Beispiele: Allgemein-Verbraucherdarlehen werden typischerweise abgeschlossen, um Gegenstände des täglichen Lebens, wie etwa ein Auto, Haushaltsgeräte oder eine Reise zu finanzieren. Verwendungszweck kann auch die Renovierung Ihrer Immobilie sein.

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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.bergische-volksbank.de

Allgemein. Verbraucher- darlehensvertrag Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind im Gegensatz zu den Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen dadurch gekennzeichnet, dass sie weder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesi- chert sind, noch für den Erwerb oder die Er- haltung des Eigentumsrechts an Grundstü- cken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber fol- gende Verbraucherdarlehen vom Anwen- dungsbereich der Allgemein-Verbraucher- darlehensverträge ausgenommen: Kleindar- lehen mit einem Nettodarlehensbetrag von weniger als 200 Euro; Pfanddarlehen, bei denen sich die Haftung auf ein übergebenes Pfand beschränkt; kurzzeitige Darlehen, bei denen das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist; Arbeitgeberdarlehen; Förderdarlehen, das heißt, Verbraucherdar- lehen, die nur mit einem begrenzten Perso- nenkreis aufgrund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darle- hensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktüb- liche Sollzinssatz vereinbart sind. Beispiele: Allgemein-Verbraucherdarlehen werden typischerweise abgeschlossen, um Gegenstände des täglichen Lebens, wie etwa ein Auto, Haushaltsgeräte oder eine Reise zu finanzieren. Verwendungszweck kann auch die Renovierung Ihrer Immobilie sein.

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Samples: www.muenchenerhyp.de

Allgemein. Verbraucher- darlehensvertrag Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind im Gegensatz zu den Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen dadurch gekennzeichnet, dass sie weder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesi- chert sind, noch für den Erwerb oder die Er- haltung des Eigentumsrechts an Grundstü- cken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber fol- gende Verbraucherdarlehen vom Anwen- dungsbereich der Allgemein-Verbraucher- darlehensverträge ausgenommen: Kleindar- lehen mit einem Nettodarlehensbetrag von Vertragsabschluss, Auszahlungsvoraussetzungen Hauptmerkmale des Vertrags weniger als 200 Euro; Pfanddarlehen, bei denen sich die Haftung auf ein übergebenes Pfand beschränkt; kurzzeitige Darlehen, bei denen das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist; Arbeitgeberdarlehen; Förderdarlehen, das heißt, Verbraucherdar- lehen, die nur mit einem begrenzten Perso- nenkreis aufgrund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darle- hensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktüb- liche Sollzinssatz vereinbart sind. Beispiele: Allgemein-Verbraucherdarlehen werden typischerweise abgeschlossen, um Gegenstände des täglichen Lebens, wie etwa ein Auto, Haushaltsgeräte oder eine Reise zu finanzieren. Verwendungszweck kann auch die Renovierung Ihrer Immobilie sein.

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Samples: www.volksbank-dresden-bautzen.de