Common use of Allgemein Clause in Contracts

Allgemein. Die Verwendung der Mittel ist für jede Bewilligung getrennt nach dem Geschäftszeichen und der Abrechnungsobjektnummer gegenüber der DFG nachzuweisen. Dabei sind die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Projekts, bei länger andau- ernder Förderung die Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres, je- weils bis zu den jeweils geltenden Fristen nachzuweisen, soweit sich nicht etwas ande- res aus den besonderen Regelungen des Förderprogramms oder der Bewilligung ergibt. Es müssen die entsprechenden DFG-Abrechnungsvordrucke verwendet werden. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind vom Bewilligungsempfänger zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungsende dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch ge- nommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet.

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