{"component": "clause", "props": {"groups": [{"size": 169, "snippet_links": [{"key": "tag-des-inkrafttretens", "type": "definition", "offset": [362, 384]}, {"key": "heil-und-kostenpl\u00e4ne", "type": "clause", "offset": [402, 423]}, {"key": "heil-und-kostenplan", "type": "clause", "offset": [1443, 1463]}], "samples": [{"hash": "2cHNGG3sJdH", "uri": "/de/contracts/2cHNGG3sJdH#abrechnung", "label": "Bundesmantelvertrag \u2013 Zahn\u00e4rzte (Bmv Z)", "score": 27.5050010681, "published": true}, {"hash": "9OQehQDuQ6w", "uri": "/de/contracts/9OQehQDuQ6w#abrechnung", "label": "Bundesmantelvertrag \u2013 Zahn\u00e4rzte (Bmv Z)", "score": 23.1971244812, "published": true}, {"hash": "4RMAlrf8TSz", "uri": "/de/contracts/4RMAlrf8TSz#abrechnung", "label": "Bundesmantelvertrag \u2013 Zahn\u00e4rzte (Bmv Z)", "score": 23.1971244812, "published": true}], "snippet": "6.2.1 Die Abrechnung der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen erfolgt grunds\u00e4tzlich im Wege elektronischer Daten\u00fcbermittlung oder auf maschinell verwertbaren Datentr\u00e4- gern.\n6.2.2 F\u00fcr die Abrechnung des Vertragszahnarztes gelten bei der Neufestsetzung der Geb\u00fch- ren die ge\u00e4nderten Geb\u00fchrens\u00e4tze bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen f\u00fcr alle vom Tag des Inkrafttretens an ausgestellten Heil- und Kostenpl\u00e4ne.\n6.2.3 1Die Material- und Laborkosten k\u00f6nnen gesondert berechnet werden. 2Hierzu \u00fcbermitteln die Vertragszahn\u00e4rzte je Behandlungsfall in allen H\u00e4rtef\u00e4llen und in F\u00e4llen von Teilleistungen sowie bei nicht bewilligungsbed\u00fcrftigen Wiederherstellun- gen/Erweiterungen die abgerechneten zahntechnischen Leistungen einschlie\u00dflich deren Preise jeweils f\u00fcr das Eigen- und/oder Fremdlabor sowie die abgerechneten Materialien einschlie\u00dflich Materialbezeichnung und Preis. 3F\u00fcr Versandkosten der Praxis an das gewerbliche Labor k\u00f6nnen je Versandgang zwi- schen Zahnarztpraxis und Labor der von der Deutschen Post AG f\u00fcr ein P\u00e4ckchen (In- land, max. 2 kg) festgelegte Preis der Onlinefrankierung in der jeweils aktuellen H\u00f6he abgerechnet werden. 4Bei praxiseigenen Laboratorien k\u00f6nnen keine Versandkosten be- rechnet werden. 5Abweichende bzw. erg\u00e4nzende gesamtvertragliche Regelungen zur H\u00f6he der Versand- kosten sowie zu den Praxismaterialien sind zul\u00e4ssig. Anlage 2\u200c\u200c\n1. 1Vor Beginn der Behandlung hat der Vertragszahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) nach dem in der Anlage 14a zum BMV-Z beigef\u00fcgten Vordruck 3a (Teil 1) und 3b (Teil 2) zu erstellen. 2Der Teil 2 (Vordruck 3b) ist nur auszuf\u00fcllen, wenn gleich- oder andersartige Leistungen geplant werden. 3Bei der Angabe der zu erwartenden Kosten sind in volle EUR kaufm\u00e4n- nisch gerundete Betr\u00e4ge ausreichend, die f\u00fcr die einzelnen zahn\u00e4rztlichen Leistungen anzugeben sind. 4Der Teil 2 (Vordruck 3b) ist \u2013 sofern gleich- und/oder andersartige Versorgungen geplant sind \u2013 dem Versicherten zusammen mit dem Teil 1 (Vordruck 3a) zu \u00fcbersenden.\n2. 1Der Vertragszahnarzt hat im HKP den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung und \u2013 bei gleich- und andersartiger Versorgung \u2013 die tats\u00e4chlich geplante Versorgung anzugeben. 2F\u00fcr die tats\u00e4chlich geplante Versorgung sind Art, Umfang und Kosten der Versorgung anzugeben. 3In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen kann die Wiederherstellung einer ausreichenden Funk- tion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeintr\u00e4chtigung des Kauorgans auch in medizinisch sinnvollen Therapieschritten erfolgen. 4Damit f\u00fcr die Krankenkasse er- kennbar ist, dass die Versorgung des Gesamtbefundes in Therapieschritten erfolgt, muss dies im HKP unter \u201eBemerkungen\u201c aufgef\u00fchrt werden. 5F\u00fcr die einzelnen Therapieschritte ist jeweils ein eigener HKP auszustellen. 6Bei Bewil- ligung des ersten Therapieschritts m\u00fcssen f\u00fcr die Krankenkasse der Gesamtbefund und die Gesamtplanung ersichtlich sein; ausgestaltende Regelungen k\u00f6nnen durch die Ge- samtvertragspartner getroffen werden. 7Der Vertragszahnarzt kennzeichnet auf dem HKP die F\u00e4lle, in denen die Auszahlung der Festzusch\u00fcsse direkt von der Krankenkasse an den Versicherten zu erfolgen hat, mit \u201eD\".", "hash": "d39d6fa7ea7791b46168896a9d1e980c", "id": 1}, {"size": 70, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "2cHNGG3sJdH", "uri": "/de/contracts/2cHNGG3sJdH#abrechnung", "label": "Bundesmantelvertrag \u2013 Zahn\u00e4rzte (Bmv Z)", "score": 27.5050010681, "published": true}, {"hash": "9OQehQDuQ6w", "uri": "/de/contracts/9OQehQDuQ6w#abrechnung", "label": "Bundesmantelvertrag \u2013 Zahn\u00e4rzte (Bmv Z)", "score": 23.1971244812, "published": true}, {"hash": "4RMAlrf8TSz", "uri": "/de/contracts/4RMAlrf8TSz#abrechnung", "label": "Bundesmantelvertrag \u2013 Zahn\u00e4rzte (Bmv Z)", "score": 23.1971244812, "published": true}], "snippet": "4.3.1 Die Abrechnung von innerhalb eines Kalendervierteljahres durchgef\u00fchrten kieferortho- p\u00e4dischen Leistungen sowie von Leistungen nach BEMA-Teil 1, die im Zusammenhang mit kieferorthop\u00e4dischen Leistungen anfallen, erfolgt grunds\u00e4tzlich im Wege elektroni- scher Daten\u00fcbertragung oder auf maschinell verwertbaren Datentr\u00e4gern.\n4.3.2 1Die Material- und Laborkosten k\u00f6nnen, au\u00dfer bei R\u00f6ntgenaufnahmen und Fotografien, gesondert berechnet werden. 2Hierzu \u00fcbermitteln die Vertragszahn\u00e4rzte je Behandlungsfall die abgerechneten zahn- technischen Leistungen einschlie\u00dflich deren Preise jeweils f\u00fcr das Eigen- und/oder Fremdlabor sowie die abgerechneten Materialien einschlie\u00dflich Materialbezeichnung und Preis. 3Daneben sind die besonderen Kosten f\u00fcr Abformmaterial mit einem Pauschalbetrag in H\u00f6he von 2,80 EUR je Abformung berechnungsf\u00e4hig. 4F\u00fcr Versandkosten der Praxis an das gewerbliche Labor k\u00f6nnen je Versandgang zwi- schen Zahnarztpraxis und Labor der von der Deutschen Post AG f\u00fcr ein P\u00e4ckchen (In- land, max. 2 kg) festgelegte Preis der Onlinefrankierung in der jeweils aktuellen H\u00f6he abgerechnet werden. 5Bei praxiseigenen Laboratorien k\u00f6nnen keine Versandkosten be- rechnet werden. 6Abweichende bzw. erg\u00e4nzende gesamtvertragliche Regelungen zum Pauschalbetrag der Abformung, zur H\u00f6he der Versandkosten sowie zu den Praxismaterialien sind zul\u00e4s- sig.\n4.3.3 Erg\u00e4nzende Inhalte zur elektronischen Abrechnung 1Bei der Fr\u00fchbehandlung nach Nr. 5 der Abrechnungsbestimmung zu den Nrn. 119 und 120 von BEMA-Teil 3 ist die Nummer der Abschlagszahlung mit \u201eF\u201c zu kennzeichnen. 2Bei der Abrechnung von Verl\u00e4ngerungszahlungen ist die Nummer der Abschlagszah- lung mit \u201eV\u201c zu kennzeichnen. 3Fallen die Geb\u00fchren-Nrn. 126a, 126b, 127a, 128b, 130 oder 131a bis c bei Ersatzanfertigungen von Behandlungsger\u00e4ten an, sind diese als au- \u00dferplanm\u00e4\u00dfig zu kennzeichnen.", "hash": "290dbdc56f667919a39308cb7eed8fd6", "id": 2}, {"size": 38, "snippet_links": [{"key": "der-vertragspartner", "type": "clause", "offset": [806, 825]}], "samples": [{"hash": "iAhAoYPhy27", "uri": "/de/contracts/iAhAoYPhy27#abrechnung", "label": "General Terms and Conditions", "score": 20.1875419617, "published": true}, {"hash": "11DhjJ5cQk1", "uri": "/de/contracts/11DhjJ5cQk1#abrechnung", "label": "Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen", "score": 20.1875419617, "published": true}], "snippet": "Transaktionen werden in Euro abgerechnet, auch wenn sie auf Fremdw\u00e4hrungen lauten. Belastungen in W\u00e4hrungseinheiten von Staaten, die nicht an der Europ\u00e4ischen W\u00e4h- rungsunion teilnehmen, werden nach Ma\u00dfgabe eines Umrechnungskurses (\u201eReferenz- wechselkurs\u201c), der auf Wechselkursen einer oder verschiedener deutscher Gro\u00dfbanken oder auf Wechselkursen von MasterCard International Incorporated bzw. VISA Inc. des dem Buchungstag vorangegangenen Bankarbeitstages basiert, in Euro umgerechnet. Der Referenzwechselkurs wird bankarbeitst\u00e4glich durch AirPlus festgelegt und im AirPlus Gesch\u00e4ftsreise-Portal zug\u00e4nglich gemacht. \u00c4nderungen des hier vereinbarten Referenz- wechselkurses werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Vertragspartner der AirPlus ein entsprechendes SEPA Lastschrift Mandat erteilt/erteilt hat, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch AirPlus in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kom- munikationsweg) bis sp\u00e4testens 1 (einen) Kalendertag vor F\u00e4lligkeit der Lastschrift vorab angek\u00fcndigt (Vorabinformation/ \u201ePrenotification\u201c). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Abrechnung/Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner im Zeit- raum zwischen der Erstellung der Abrechnung/Rechnung bzw. der \u00dcbermittlung der Vor- abinformation und dem F\u00e4lligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat bzw. einzelne Trans- aktionen storniert wurden. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung/Rech- nung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner der AirPlus das SEPA-Mandat als Rahmenmandat f\u00fcr mehrere Vertrags- verh\u00e4ltnisse erteilt hat, der Kunde f\u00fcr jedes Vertragsverh\u00e4ltnis vereinbarungsgem\u00e4\u00df eine gesonderte Abrechnung/Rechnung \u2013 und entsprechend eine gesonderte Vorabinforma- tion \u2013 erh\u00e4lt, jedoch die jeweiligen Abrechnungs-/Rechnungsbetr\u00e4ge dasselbe F\u00e4lligkeits- datum haben. In diesem Fall wird zum F\u00e4lligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus beiden Abrechnungen/Rechnungen) eingezogen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr ausreichende Deckung auf dem im SEPA Man- dat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge durch AirPlus eingezogen werden k\u00f6nnen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn dem Vertragspartner im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. \u00dcbt AirPlus ihre vertraglichen Rechte nicht aus, stellt dies keinen Verzicht auf deren Rechte aus und hindert AirPlus nicht an ihrer sp\u00e4teren Aus\u00fcbung.", "hash": "6aadf66374c7c13fe99baeaf82c87dd8", "id": 3}, {"size": 22, "snippet_links": [{"key": "art-und-umfang-der-leistung", "type": "clause", "offset": [256, 283]}, {"key": "\u00e4nderungen-und-erg\u00e4nzungen-des-vertrags", "type": "clause", "offset": [366, 405]}], "samples": [{"hash": "eF36Ty91pVO", "uri": "/de/contracts/eF36Ty91pVO#abrechnung", "label": "Bauvertrag", "score": 31.1995868683, "published": true}, {"hash": "3dOCsLKgpM2", "uri": "/de/contracts/3dOCsLKgpM2#abrechnung", "label": "Bauvertrag", "score": 30.1995868683, "published": true}, {"hash": "l4P6PmQIRyq", "uri": "/de/contracts/l4P6PmQIRyq#abrechnung", "label": "Allgemeine Vertragsbedingungen F\u00fcr Die Ausf\u00fchrung Von Bauleistungen (Vob Teil B)", "score": 23.2986831665, "published": true}], "snippet": "Der Auftragnehmer hat seine Leistungen pr\u00fcfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen \u00fcbersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizuf\u00fcgen. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen.", "hash": "0efaaacd3acdf79ea130e4a219906d51", "id": 4}, {"size": 16, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "iVwPWPjUhbB", "uri": "/de/contracts/iVwPWPjUhbB#abrechnung", "label": "Bauvertrag", "score": 29.0608406067, "published": true}, {"hash": "g8c6KpRI6bc", "uri": "/de/contracts/g8c6KpRI6bc#abrechnung", "label": "General Terms and Conditions (Agb)", "score": 28.3162784576, "published": true}, {"hash": "cpFHcJkvWlX", "uri": "/de/contracts/cpFHcJkvWlX#abrechnung", "label": "Bauvertrag", "score": 28.2998542786, "published": true}], "snippet": "Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese k\u00f6nnen vom AN monatlich entsprechend der erbrachten Leistung gelegt werden. Regierechnungen k\u00f6nnen monatlich, sp\u00e4testens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.", "hash": "521626a746c3ae3ae2cca897f978b2b3", "id": 5}, {"size": 16, "snippet_links": [{"key": "entgelt-f\u00fcr-messung-und-abrechnung", "type": "clause", "offset": [57, 91]}, {"key": "der-vertragspartner", "type": "clause", "offset": [1588, 1607]}], "samples": [{"hash": "gCAnjmmTIZZ", "uri": "/de/contracts/gCAnjmmTIZZ#abrechnung", "label": "Netznutzungsvertrag", "score": 22.5257301331, "published": true}, {"hash": "b2LeQ7j3Gvw", "uri": "/de/contracts/b2LeQ7j3Gvw#abrechnung", "label": "Netznutzungsvertrag", "score": 22.5229911804, "published": true}], "snippet": "9.1 Der Netzbetreiber rechnet die Netzentgelte sowie das Entgelt f\u00fcr Messung und Abrechnung f\u00fcr die Standardlastprofilkunden j\u00e4hrlich ab. Der Netzbetreiber ist berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Abrechnung der Kunden mit fortlaufend registrierender \u00bc-h-Leistungsmessung erfolgt grunds\u00e4tzlich monatlich. Der sich ergebende Jahresleistungspreis wird dabei jeweils mit 1/12 abgerechnet. Erh\u00f6ht sich w\u00e4hrend des Abrechnungsjahres die erreichte h\u00f6chste Leistung, so wird der auf die Vormonate entfallende Mehrbetrag mit der n\u00e4chsten monatlichen Abrechnung abgerechnet.\n9.2 Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden zu dem vom Netzbetreiber angegebenen Zeitpunkt, fr\u00fchestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung f\u00e4llig. Die Rechnungen sind geb\u00fchrenfrei und ohne Abzug zu bezahlen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Zahlungserf\u00fcllung ist der Zahlungseingang beim Netzbetreiber. Zahlt der Netznutzer die Entgelte ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist der Netzbetreiber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unber\u00fchrt. Der Netznutzer erteilt dem Netzbetreiber grunds\u00e4tzlich eine Lastschrifteinzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr die geschuldeten Entgelte. Alternativ hierzu k\u00f6nnen die Zahlungen kosten- und geb\u00fchrenfrei per \u00dcberweisung auf die vom Netzbetreiber in der Rechnung bezeichnete Bankverbindung erfolgen.\n9.3 Einw\u00e4nde gegen die Richtigkeit der Abrechnung berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.\n9.4 Gegen Anspr\u00fcche der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen aufgerechnet werden.", "hash": "3a390c57d729d0d1e00cb70aec50386d", "id": 6}, {"size": 12, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "1oXKzuHzm42", "uri": "/de/contracts/1oXKzuHzm42#abrechnung", "label": "Netznutzungsvertrag Strom", "score": 24.2201595306, "published": true}, {"hash": "dLflEwC16SC", "uri": "/de/contracts/dLflEwC16SC#abrechnung", "label": "Netznutzungsvertrag Strom", "score": 20.1211490631, "published": true}, {"hash": "jdOxFrFbRz3", "uri": "/de/contracts/jdOxFrFbRz3#abrechnung", "label": "Netznutzungsvertrag Strom", "score": 20.0020542145, "published": true}], "snippet": "10.1 Der Netzbetreiber rechnet seine Leistungen nach diesem Vertrag gegen\u00fcber dem Netznutzer entsprechend seinem jeweils geltenden Preisblatt monatlich oder in anderen Zeitabschnitten ab, die jedoch zw\u00f6lf Monate nicht wesentlich \u00fcberschreiten sollen. Bei RLM-Entnahme-stellen erfolgt die Abrechnung grunds\u00e4tzlich monatlich.\n10.2 Soweit der Ablesezeitraum mit den in die Abrechnung einzubeziehenden Leistungen nicht mit dem Abrechnungszeitraum \u00fcbereinstimmt, wird die f\u00fcr die rechnerische Abgrenzung ma\u00dfgeb- liche Leistung zeitanteilig berechnet. Hierbei sind die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse angemessen zu ber\u00fccksichtigen.\n10.3 \u00c4ndern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Entgelte nach diesem Vertrag, so erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung.\n10.4 Rechnungen des Netzbetreibers werden zu dem vom Netzbetreiber in der Rechnung angege- benen Zeitpunkt, fr\u00fchestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung f\u00e4l- lig.\n10.5 Einw\u00e4nde gegen die Rechnung berechtigen den Netznutzer nur dann zum Zahlungsaufschub, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.\n10.6 Werden Entgelte f\u00fcr mehrere Monate abgerechnet, so kann der Netzbetreiber vom Netznutzer monatliche Abschlagszahlungen in H\u00f6he der zu erwartenden, durchschnittlich auf den Monat entfallenden Teilbetr\u00e4ge verlangen.\n10.7 Gegen Anspr\u00fcche des Netzbetreibers kann der Netznutzer nur mit unbestrittenen oder rechts- kr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen.", "hash": "c32f4719f078b032c7cecbb8993b151b", "id": 7}, {"size": 12, "snippet_links": [{"key": "elektronische-\u00fcbermittlung", "type": "definition", "offset": [264, 290]}, {"key": "erg\u00e4nzende-informationen", "type": "clause", "offset": [817, 841]}], "samples": [{"hash": "j108PLp6awQ", "uri": "/de/contracts/j108PLp6awQ#abrechnung", "label": "Sondervertrag Gasfix", "score": 22.2087612152, "published": true}, {"hash": "dKAVIThzQPH", "uri": "/de/contracts/dKAVIThzQPH#abrechnung", "label": "Sondervertrag Gasfix", "score": 22.2087612152, "published": true}], "snippet": "1.1. Das vom Versorger an den Kunden gelieferte Gas wird nach dem Verbrauch des Kunden abgerechnet, der gem\u00e4\u00df \u00a7 40 a EnWG ermittelt wird.\n1.2. Der Versorger wird Letztverbrauchern, bei denen keine Fern\u00fcbermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt und die sich f\u00fcr eine elektronische \u00dcbermittlung nach \u00a7 40 b Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 EnWG entschieden haben, Abrechnungsinformationen mindestens alle sechs Monate oder auf Verlangen einmal alle drei Monate unent- geltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen.\n1.3. Der Versorger wird Kunden, bei denen eine Fern\u00fcbermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, eine monatliche Abrechnungsinformation unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dies kann \u00fcber das Internet oder andere ge- eignete elektronische Medien erfolgen.\n1.4. Der Versorger wird auf Verlangen eines von ihnen belieferten Kunden erg\u00e4nzende Informationen zu dessen Verbrauchshistorie, soweit verf\u00fcgbar, dem Kunden selbst und zus\u00e4tzlich auch einem vom Kunden benannten Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die erg\u00e4nzenden Informationen m\u00fcssen kumulierte Daten mindestens f\u00fcr die vorangegangenen drei Jahre umfassen, l\u00e4ngstens f\u00fcr den Zeitraum seit Beginn des Energieliefervertrages, und den Intervallen der Abrechnungsinformationen entsprechen.\n1.5. \u00c4ndern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabh\u00e4ngigen Preise, so wird der f\u00fcr die neuen Preise ma\u00dfgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen k\u00f6nnen auf der Grundlage der f\u00fcr vergleichbare Kunden ma\u00dfgeblichen Erfahrungswerte angemessen ber\u00fccksichtigt werden. Entsprechendes gilt bei Preisanpassungen nach Abschnitt \u2587. \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587 2. der AGB.", "hash": "a26cda73b0356cdd30d08f6a3feea908", "id": 8}, {"size": 12, "snippet_links": [], "samples": [{"hash": "4NmHtRE3Uf1", "uri": "/de/contracts/4NmHtRE3Uf1#abrechnung", "label": "Sondervertrag Erdgasselect", "score": 24.3570289612, "published": true}, {"hash": "9Q8o5isEHZm", "uri": "/de/contracts/9Q8o5isEHZm#abrechnung", "label": "Agb Erdgasselect", "score": 22.3597660065, "published": true}], "snippet": "12.1 Die Abrechnungszeitspanne wird von der rhenag festgelegt und zw\u00f6lf Monate nicht wesentlich \u00fcberschreiten. \u00c4ndert sich diese, so erh\u00e4lt der Kunde eine Mitteilung in Textform.\n12.2 Die Rechnungsstellung erfolgt j\u00e4hrlich zum Ende der Abrechnungszeitspanne, soweit nicht vorzeitig eine Schlussrechnung er- stellt wird. Jedenfalls erh\u00e4lt der Kunde seine Rechnung sp\u00e4testens\n12.3 W\u00fcnscht der Kunde davon abweichend eine unterj\u00e4hrige Rechnungsstellung (monatlich, viertelj\u00e4hrlich oder halbj\u00e4hrlich), ist dies der rhenag in Textform mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Fall ben\u00f6tigten Z\u00e4hlerst\u00e4nde selbst abzulesen und der rhenag sp\u00e4testens zu den von ihr mitgeteilten Ableseterminen unaufgefordert zu \u00fcbermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige \u00dcbermittlung der Z\u00e4hlerst\u00e4nde, ist die rhenag berechtigt, die zur Abrechnung ben\u00f6tigten Werte zu sch\u00e4tzen. W\u00fcnscht der Kunde eine unterj\u00e4hrige Rechnungsstellung, dann berechnet rhenag f\u00fcr jede zus\u00e4tzliche Abrechnung brutto 12,00 Euro (10,08 Euro netto).\n12.4 \u00c4ndern sich w\u00e4hrend eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabh\u00e4ngigen Preise, so wird der Verbrauch zeitanteilig bis zum Datum der Preis\u00e4nderung berechnet, es sei denn, der Kunde teilt den tats\u00e4chlichen Z\u00e4hlerstand zu diesem Datum mit.\n12.5 Soweit erforderlich, werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf Grundlage der f\u00fcr vergleichbarere Kunden ma\u00dfgeblichen Erfahrungswerte angemessen in der Jahresverbrauchsabrechnung ber\u00fccksichtigt.", "hash": "4229d4b2ad5d3a7a65a25b29e2e7f7f1", "id": 9}, {"size": 12, "snippet_links": [{"key": "elektronische-\u00fcbermittlung", "type": "definition", "offset": [581, 607]}], "samples": [{"hash": "d8ojCkA5qlK", "uri": "/de/contracts/d8ojCkA5qlK#abrechnung", "label": "Allgemeine Vertragsbedingungen F\u00fcr Stromlieferungen", "score": 24.3230667114, "published": true}, {"hash": "4OxU6kMiyAT", "uri": "/de/contracts/4OxU6kMiyAT#abrechnung", "label": "Allgemeine Vertragsbedingungen F\u00fcr Stromlieferungen", "score": 24.3230667114, "published": true}], "snippet": "11.1 Der Kunde erh\u00e4lt einmal j\u00e4hrlich unentgeltlich eine Abrechnung seines Verbrauchs in Papierform.\n11.2 Weiterhin bietet \u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587\u2587 dem Kunden eine monatliche, viertelj\u00e4hrliche oder halbj\u00e4hr- liche Abrechnung in Papierform sowie in elektronischer Form an. F\u00fcr jede zus\u00e4tzliche Abrechnung in Papierform wird eine Kostenpauschale erhoben, die sich aus den beigef\u00fcg- ten \u201eTarifen & Preisen Sparstrom12 bzw. Sparstrom24\u201c ergibt. Abrechnungen in elektroni- scher Form erfolgen kostenfrei.\n11.3 Soweit ein Kunde, bei dem keine Fern\u00fcbermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt, sich f\u00fcr eine elektronische \u00dcbermittlung der Abrechnungen entscheidet, erh\u00e4lt er zus\u00e4tzlich alle sechs Monate eine unentgeltliche Abrechnungsinformation, auf Wunsch auch alle drei Monate. Kunden, bei denen eine Fern\u00fcbermittlung der Daten erfolgt, erhalten monatlich eine un- entgeltliche elektronische Abrechnungsinformation.", "hash": "00ef18c31c7585c24737b70a4fbc210e", "id": 10}], "next_curs": "ClMSTWoVc35sYXdpbnNpZGVyY29udHJhY3Rzci8LEhZDbGF1c2VTbmlwcGV0R3JvdXBfdjU2IhNhYnJlY2hudW5nIzAwMDAwMDBhDKIBAmRlGAAgAA==", "clause": {"children": [["", ""], ["allgemeines", "Allgemeines"], ["kann-es-zu-nachzahlungen-kommen", "Kann es zu Nachzahlungen kommen?"], ["wie-wird-die-verrechnung-vorgenommen", "Wie wird die Verrechnung vorgenommen?"], ["abrechnung-f\u00fcr-ausspeisepunkte-mit-zugeordnetem-standardlastprofil-slp", "Abrechnung f\u00fcr Ausspeisepunkte mit zugeordnetem Standardlastprofil (SLP):"]], "size": 1556, "title": "Abrechnung", "parents": [["zahlungen", "Zahlungen"], ["inkrafttreten-\u00e4nderungen-dauer-und-teilnichtigkeit", "Inkrafttreten \u00c4nderungen Dauer Und Teilnichtigkeit"], ["verg\u00fctung", "VERG\u00dcTUNG"], ["teilnichtigkeit", "Teilnichtigkeit"], ["mittelzuweisungen-berichterstattung-und-abrechnung", "Mittelzuweisungen Berichterstattung Und Abrechnung"]], "id": "abrechnung", "related": [["rechnung", "Rechnung", "Rechnung"], ["verrechnung", "Verrechnung", "Verrechnung"], ["berechnung", "Berechnung", "Berechnung"], ["mahnung", "Mahnung", "Mahnung"], ["rechnungslegung", "Rechnungslegung", "Rechnungslegung"]], "related_snippets": [], "updated": "2025-07-10T05:58:13+00:00"}, "json": true, "cursor": ""}}