Common use of Abgrenzungen Clause in Contracts

Abgrenzungen. Als Zerstörung oder Beschädigung gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz. Eine Zerstörung oder Beschädigung liegt nicht vor, soweit es sich um eine reine Fehlfunktion einer Datenverarbeitungsanlage, von Software oder von eingebauten Mikroprozessoren handelt. Eine Fehlfunktion in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn die betroffenen Datenverarbeitungsanlagen, Software oder die eingebauten Mikroprozessoren nicht funktionieren, falsche Ergebnisse produzieren oder Daten nicht zur Verfügung stehen. Eine Zerstörung oder Beschädigung liegt ferner nicht vor, soweit ein ursprünglich vorhandener Mangel offenkundig wird. Unwesentliche Veränderungen, die den Gebrauchswert von zum Eigengebrauch bestimmten versicherten Sachen nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachschäden im Sinne dieser Versicherung.

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Sources: Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, Betriebssachversicherung