Abfallwirtschaft. Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG, in der jeweils gültigen Fassung), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, sowie die „Ländergesetze" und „kommunalen Satzungen". Der Aussteller ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der agra Veranstaltungs GmbH bzw. den von ihr benannten Vertragspartnern.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Messen Und Veranstaltungen
Abfallwirtschaft. Grundlage für alle folgenden Regelungen sind die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes Kreis- laufwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG, in der jeweils gültigen FassungKrWG), die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen Ausführungsbestim- mungen und Verordnungen, insbesondere die Gewerbeabfallverordnung, sowie die „Ländergesetze" “ und „kommunalen Satzungen"“. Der Aussteller Ausstel- ler / Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche umwelt- verträgliche Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau seines Standes anfallen. Die technische Abwicklung der Entsorgung zur Verwertung und Beseitigung obliegt allein der agra Veranstaltungs GmbH bzw. den von ihr benannten VertragspartnernDer Aussteller / Veranstalter ist Erzeuger dieser Abfälle.
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Sources: Exhibitor Agreement