Common use of Abfallentsorgung Clause in Contracts

Abfallentsorgung. Alle Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten laufend, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Eine Lagerung von Abfällen beim AG ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Projektleiter möglich. Gefährliche Abfälle dürfen am Firmengelände des AN nicht gelagert werden. Darüber hinaus muss für gefährliche Abfälle ein Nachweis über eine fachgerechte Entsorgung geführt werden.

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Sources: General Conditions of Purchase, General Conditions of Purchase