Common use of Abfallentsorgung Clause in Contracts

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.

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Sources: Auftragsbedingungen, Auftragsbedingungen, Auftragsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANabfallrechtlichen Vorschriften.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge, Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge, Allgemeine Bestellbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 27.1. Soweit bei den Lieferungen oder Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Abfallentsorgung. 15.1 14.1. Soweit bei den Lieferungen / Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über. 14.2. Die Entsorgung / Verwertung aller Reststoffe ist auf Rechnung des Auftragnehmers fachgerecht unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Gesetzgebung durchzuführen.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf Und Werkverträge

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet verwer- tet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher schrift- licher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechtsabfallrechtlichen Vorschriften. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet ver- wertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten Kos- ten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. EigentumEigen- tum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.

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Sources: Auftragsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des von AN Abfälle im Sinne des Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf AN über.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 12.1 Soweit bei den Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – Abfälle, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – Vereinbarungen, auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechtsabfallrechtlichen Vorschriften. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des AbfallrechtsAbfall- rechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANVer- antwortung gehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgemäß der abfallrechtlichen Vorschriften.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – Abfälle, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – Vereinbarungen, auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Leistungsaufträge

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/ Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt be- seitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche abfall- rechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen / Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen