Variables Entgelt. (1) Der Xxxxx zahlt an VGS während des Leistungszeitraums ein variables Entgelt. Dieses variable Entgelt berechnet sich nach den vom Kunden im jeweiligen Xxxxxxxx- xxxxx eingespeicherten Gasmengen in MWh multipliziert mit dem in Nummer 2.2 der Anlage „Kapazitäten und Speicherentgelt“ bezifferten, gegebenenfalls unter Verwendung der Anpassungsformel gemäß Abs. (3) anzupassenden, Faktor „variables Entgelt“ in €/MWh.
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