Nachfolgestelle Sample Clauses
Nachfolgestelle. Ein Rücktritt wird erst mit der Bestellung einer anderen internationalen Bank mit guter Reputation als Nachfolger in der jeweiligen Funktion (die „Nachfolgestelle“) durch die Darlehensnehmerin wirksam. Falls ei- ne solche Ernennung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Rücktrittsmitteilung der Zahl- stelle gegenüber der Darlehensnehmerin ge- mäß § 10 (7) 2. Satz erfolgt, ist die Zahlstelle berechtigt, eine Nachfolgestelle im Auftrag und auf Kosten der Darlehensnehmerin zu ernen- nen.
