Laufzeit. Der Auftrag beginnt an dem im jeweiligen Auftrag festgesetzten Datum des Inkrafttretens und erstreckt sich über die ursprüngliche Laufzeit (die „Ursprüngliche Laufzeit“) und jegliche Verlängerungszeiträume (jeweils ein „Verlängerungszeitraum“ und zusammen mit der Ursprünglichen Laufzeit die „Laufzeit“), wie diese in dem jeweiligen Auftrag spezifiziert sind, soweit in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Klausel 4 keine vorherige Kündigung erfolgt.
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Sources: Terms of Service, Terms of Service Agreement