Common use of Laufzeit Clause in Contracts

Laufzeit. Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars zu laufen und bleibt solange aufrecht, bis sie gemäß Abschnitt 9(b) beendet wird. Demgegenüber ist die Laufzeit für Wartungsdienste, Hostingdienste, Abonnementdienste sowie jede Lizenzlaufzeit auf den spezifischen Zeitraum beschränkt, der im Bestellformular oder in einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Parteien angeführt ist, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen. Nach Ablauf einer der unten angeführten Laufzeiten verlängert sich die Laufzeit von entsprechenden Wartungsdiensten, Hostingdiensten, Abonnementdiensten und Lizenzen automatisch und sukzessiv jeweils um den Zeitraum eines Jahres, es sei denn, der Kunde teilt dem Lizenzgeber mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Laufzeit schriftlich mit, dass er keine Verlängerung wünscht. Der Lizenzgeber verrechnet dem Kunden eine jede jährliche Verlängerung auf jährlicher Basis im Voraus. Die Entgelte für alle jährlichen Verlängerungszeiträume werden dreißig (30) Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung oder am Tag vor dem Beginn des Vertragsverlängerungsdatums fällig, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, und alle entsprechenden Zahlungen sind nicht refundierbar.

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Sources: Master Solution Agreement, Master Solution Agreement